Für Autor*innen

Die Zeitschrift Rg versteht sich als Forum für Beiträge aus allen Bereichen der Rechtsgeschichte. Sie deckt daher die ganze Bandbreite des Fachs ab und beschränkt sich nicht auf bestimmte Epochen, Rechtsgebiete oder Regionen.
In der Zeitschrift erscheinen Beiträge auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Portugiesisch.
Rg befürwortet und orientiert sich an den Richtlinien des Committee on Publication Ethics (COPE).
Alle in Rg publizierten Beiträge werden unter der Creative Commons-Lizenz CC BY 4.0 veröffentlicht. Für jeden in Rg publizierten Beitrag verbleiben das Copyright und die Publikationsrechte beim Autor/der Autorin.
Für eine Publikation in Rg werden weder ASCs (article submission charges) noch APCs (article processing charges) erhoben. Das Einreichen eines Artikels und seine Bearbeitung sind für den Autor/die Autorin gebührenfrei.
Für alle in Rg publizierten Artikel stellt die Deutsche Nationalbibliothek den Erhalt der digitalen Daten sicher und gewährleistet darüber hinaus die Langzeitverfügbarkeit der Inhalte.
Redaktionsschluss für eine Ausgabe ist jeweils am 1. April eines Jahres. Die Zeitschrift erscheint im September.

Erklärung und Überprüfung der Originalität
Bei Einsendung eines Manuskriptes reichen Sie bitte eine schriftliche Erklärung ein,

  1. ob das eingereichte Manuskript in identischer oder überarbeiteter Fassung bereits anderweitig veröffentlicht wurde oder zur Veröffentlichung angenommen wurde (dazu zählen auch Manuskriptfassungen in anderen Sprachen)
  2. dass Sie als Autor/Autorin das Manuskript selbstständig angefertigt haben, Zitate als solche gekennzeichnet und alle verwendeten Quellen verzeichnet sind
  3. die einer Originalitätsprüfung durch die Redaktion zustimmt. Ein Vordruck steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung
  4. dass Sie beim Verfassen des Beitrags keinerlei KI-basierte Technologien verwendet haben.

Peer-Review
Um die kontinuierliche Qualität der Zeitschrift sicherzustellen, werden alle eingereichten Beiträge eingangs von den Herausgebern und der Redaktion auf ihre grundsätzliche Eignung geprüft. Beiträge, die für das anschließende Review-Verfahren angenommen wurden, werden daraufhin von den Herausgebern unter Hinzuziehung mindestens eines weiteren ausgewählten Wissenschaftlers beurteilt. Ausschlaggebend ist dabei die fachliche Spezialisierung des Gutachters auf dem in dem Beitrag thematisierten Gebiet sowie seine Kenntnis der Sprache, in der der Beitrag verfasst ist. Bei der Auswahl geeigneter Gutachter greifen die Herausgeber auf ein Netzwerk internationaler Experten und Empfehlungen des Kuratoriums zurück. Die Begutachtung erfolgt in Form eines anonymen Peer-Reviews. Das Ergebnis des Review-Prozesses (Annahme/Ablehnung/Überarbeitungsbedarf) wird dem Autor oder der Autorin in der Regel innerhalb von zwei Monaten mitgeteilt.

Lektorat und Korrekturen
Es werden nur publikationsreife Beiträge angenommen. Zur Publikation angenommene Beiträge werden lektoriert. Die Redaktion behält sich das Recht vor, bei Bedarf sprachliche oder inhaltliche Änderungen am Manuskript vorzunehmen, ggf. nach Rücksprache mit dem Autor/der Autorin. Vor Veröffentlichung erhält der Autor/die Autorin eine PDF-Datei des Beitrags als Korrekturfahne. In diesem Stadium sind nur noch geringfügige Textänderungen vorgesehen, von umfassenden Änderungen ist Abstand zu nehmen.

Um die Richtlinien zur Einsendung eines Manuskripts und zur Manuskripterstellung als PDF-Datei herunterzuladen, klicken Sie bitte hier.