Editorial
DOI:
https://doi.org/10.12946/rg33/005-008Abstract
Im September 2024 fand in Frankfurt am Main der 44. Rechtshistorikertag statt. Das Rahmenthema war »Die Sprache der Quellen«. Auch in dieser Ausgabe von Rechtsgeschichte – Legal History geht es um Sprache, um Quellen und um – das war ebenfalls ein Thema auf dem Rechtshistorikertag – neue Methoden der Quellenbearbeitung und -analyse.
Im Recherche-Teil drucken wir zwei auf dem Rechtshistorikertag gehaltene Vorträge ab: Hartmut Leppin beschäftigt sich mit Multilingualität und Recht in der Spätantike und Thorsten Keiser mit Quellen zur Geschichte des Arbeitsrechts. Beide Vorträge machen auf ganz unterschiedlichen Feldern deutlich, wie eng die Frage, was wir als maßgebliche Quellen rechthistorischer Forschung ansehen, damit zusammenhängt, welchen Rechtsbegriff wir unserer Arbeit zu Grunde legen. Hartmut Leppin nennt Rechtstexte solche, »die den Eindruck erwecken, dass sie allgemeine Normen zur autoritativen Regelung von Streitigkeiten bereitstellen und die daher normatives Wissen zum Ausdruck bringen«. Es geht ihm in seinem Beitrag dabei »nicht um Römisches Recht, sondern um Recht aus dem Römischen Reich, das eine Welt des rechtlichen Pluralismus war, bei der das Römische Recht als Recht der römischen Bürger eine zentrale Rolle spielte, aber von immer mehr Einwohnern des Römischen Reichs genutzt wurde, indes neben anderen Normativitätsregimen«. Vor allem anhand des Syrischen, des Koptischen und des Hebräischen zeigt er Translationsprozesse, die die Grenzen des Imperiums transzendierten. So wird sein Beitrag zu einer faszinierenden Miniatur einer Geschichte von Recht, das mit Rom verbunden war, aber in einem Prozess multilingualer Koproduktion transimperial weiterentwickelt wurde – eine, wie er selbst andeutet, »Dezentrierung der römischen Geschichte« durch den Blick auf scheinbar periphere Quellen und deren Sprachen.
Thorsten Keisers Beitrag hat ebenfalls ein weitreichendes Anliegen: Er präsentiert eine »kleine Quellenkunde auf dem Gebiet der Arbeitsrechtsgeschichte«, deren besondere Merkmale in ihrer spezifischen Medialität, aber auch in ihrer stärkeren Informalität liegen. Auch Keiser verbindet seine Beobachtungen der Quellen mit besonderer Aufmerksamkeit für die Sprache und einen Sprachwandel: Recht der Arbeit sei ursprünglich ein Recht der Disziplinierung gewesen, dann aber zu einem Recht der sozialen Sicherung geworden. Er illustriert das mit verschiedenen Beispielen aus Spätmittelalter, Früher Neuzeit und Moderne. Serialität und Informalität kennzeichnen aus seiner Sicht die Quellen der Arbeitsrechtsgeschichte, wobei er unter Informalität »ein Element« versteht, »bei dem Normativität aus ständisch-sozialen Rollenerwartungen generiert wird, welche gegenüber den arbeitenden Menschen, aber auch gegenüber den Dienstherren formuliert worden sind« – in dieser Pluralität sieht er ein charakteristisches Merkmal für die Geschichte des Arbeitsrechts.
Thomas Weitin und Katharina Herget berichten anschließend über die Kriminalfallsammlung des Neuen Pitaval als Gegenstand digitaler Korpusanalysen – einer Anwendung der Methoden Digitaler Geisteswissenschaften, die auf dem Rechtshistorikertag in einer Sektion und in vielen Projektpräsentationen diskutiert wurde. Der Beitrag ist als Fallstudie angelegt, die zeigt, wie sich traditionelle hermeneutische Verfahren und computergestützte Analysen großer Textmengen ergänzen können. Verlaufsanalysen, Gattungsvergleich, stilometrische Analyseverfahren, die Untersuchung semantischer Muster und thematischer Konjunkturen zeigen beispielhaft die Einsatzmöglichkeiten Digitaler Geisteswissenschaften. Sie machen deutlich, wie Hypothesen aus einer einzeltextbasierten Forschung mit den Methoden der Digitalen Humanwissenschaften konsolidiert oder differenziert werden können.
Einem ganz anderen Thema widmet sich Daniel Siemens in seinem Beitrag zur Zeitschrift Rechtsprechung zum Wiedergutmachungsrecht aus der Zeit der Bonner Republik. Er richtet unsere Aufmerksamkeit damit auf ein rechtshistorisch wenig beachtetes Thema, das eine besondere Perspektive auf die deutsche Nachkriegsgeschichte erlaubt; nach einer von ihm zitierten Allensbach-Umfrage stimmte in den 1950er Jahren nur ein Drittel der Befragten der Aussage zu, dass Deutschland eine Pflicht zur Wiedergutmachung gegenüber noch lebenden deutschen Juden habe. Siemens nimmt die wirtschaftlich, juristisch und moralisch wichtige Wiedergutmachungsrechtsprechung zum Anlass, um die Spannung zwischen der pragmatisch gebotenen fachjuristischen Begleitung dieser Rechtsprechung einerseits und der gerade durch diese bewirkten Einhegung der grundlegenden politischen und moralischen Frage andererseits zu problematisieren.
Mit dem bereits von Thorsten Keiser behandelten Arbeitsrecht und der Problematik seiner Quellen beschäftigt sich auch der von Peter Collin zusammen mit Johanna Wolf, Tim-Niklas Vesper und Matthias Ebbertz herausgegebene Fokus zu normativen Strukturen der Industriellen Beziehungen im 19. und 20. Jahrhundert. Die Beiträge sind aus einer Tagung am Max-Planck-Institut im Jahr 2022 hervorgegangen und zugleich ein Ergebnis eines langjährigen Forschungsprojekts zu den normativen Arbeitsbeziehungen in der Metallindustrie. Drei Beiträge stammen aus diesem Projekt der Abteilung Historische Normativitätsregime, drei weitere wurden von Roman Köster, Eva-Maria Roelevink und Fabian Trinkaus beigesteuert. Ein wichtiges Anliegen des Forschungsprojekts und der Tagung lag darin, die Arbeitsrechtsgeschichte
nicht allein anhand der späten gesetzgeberischen Maßnahmen zu rekonstruieren, sondern auch nichtrechtliche und informale Normativität, die in Praktiken entsteht und reproduziert wird, sichtbar zu machen. Auch hier zeigt sich, wie sehr der Rechtsbegriff und die Frage danach, was die Quellen einer Rechtsgeschichte sind, die Ergebnisse unserer Rechtsgeschichten prägten.
In der Kritik spiegeln sich wie stets die Forschungsinteressen des Instituts, aber auch die bunte Fülle rechtshistorischer Forschung. Rezensionen zum Rechtspluralismus, zur chinesischen Rechtsgeschichte, zur Rechtsgeschichte in Lateinamerika, zur Geschichte des Privatrechts, des Öffentlichen Rechts, des Strafrechts – zu einem großen Teil von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am MPI verfasst.
Zwei Marginalien runden die Ausgabe ab. In der ersten stellt Ralf Seinecke die Frage Was ist Recht? – ein Text, der aus einer Tagung am Käte Hamburger Kolleg »Einheit und Vielfalt im Recht« in Münster im Jahr 2022 hervorgegangen ist. Die zweite Marginalie stammt von Karla Escobar, die auch für die Auswahl der Bildstrecke in diesem Band verantwortlich war. Die Bilder stammen aus ihrer als Graphic History in Kolumbien publizierten, am MPI erstellten Dissertation zur Indigenenbewegung in Kolumbien um 1900. Sie bieten eine andere Sprache der Darstellung, ermöglichen eine vielfältige Interpretation der Quellen – offen für einen Interpretationsprozess, der nicht mit der Publikation abgeschlossen ist.
Eine kleine Neuerung haben wir eingeführt: Nach dem Kritik-Teil folgen kritiklos, so der Titel der Rubrik, zehn kurze Vorstellungen von ausgewählten Publikationen aus dem MPI. Warum? Wir besprechen aus guten Gründen traditionell keine Veröffentlichungen aus unseren Reihen und von Mitarbeitenden aus dem Haus, übrigens auch nicht von Mitgliedern unseres Fachbeirats. Vielleicht interessiert unsere Leserschaft aber, so dachten wir, doch auch eine kleine Auswahl der Neuerscheinungen aus dem MPI.
Viel Freude beim Lesen!
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