Archeologia giuridica medievale
Spolia monumentali e reperti istituzionali nel XII secolo
DOI:
https://doi.org/10.12946/rg04/118-136Abstract
Wie bei allen Erscheinungen der langen »Renaissance «, die sich vom 12. bis ins 15. Jahrhundert erstreckt, ist auch im Recht die Verweisung auf die Antike aus verschiedenen und zuweilen widersprüchlichen Elementen zusammengesetzt. Rechtshistorische Forschungen haben ihr Hauptinteresse stets auf die Schule von Bologna und deren dogmatischen Umgang mit den justinianischen Texten gelenkt. Dagegen gilt es, einen anderen, ebenfalls juristischen Gebrauch der Antike herauszustreichen. Im Fall des Cola di Rienzo im 14. Jahrhundert wie auch in bestimmten Positionen der römischen Commune des 12. Jahrhunderts und in der Gesetzgebung Friedrichs II. spielt der Text des römischen Rechts eine eher symbolische denn konkrete Rolle: Er verschafft politischen Standpunkten Autorität, bekräftigt neue Gesetze der Herrscher und verleiht nichtkirchlichen Mächten Legitimität.
Die interessanteste Erscheinung dieses »monumentalen« Gebrauchs des römischen Rechts findet man im Fall der Stadt Pisa, die bereits im 11. Jahrhundert beginnt, sich als »Neues Rom« zu definieren. Obwohl der Text des justinianischen Rechts gerade in Pisa frühzeitig vorliegt, entwickelt sich dort keine der Schule von Bologna vergleichbare Textwissenschaft. Vielmehr bedient man sich der Autorität Justinians, um neue munizipale Gesetze zu erlassen, das Verfahren umzugestalten und um die städtischen Institutionen mit auctorita zu versorgen. Die Pisaner Juristen lenken dementsprechend ihre Aufmerksamkeit stärker auf das römische öffentliche Recht und befassen sich auch gerne mit den literarischen Quellen der römischen Geschichte, während die Schule von Bologna ihren Rechtstext bald zu enthistorisieren beginnt, sich zunehmend auf das römische Privatrecht konzentriert und die Erforschung des öffentlichen Rechts den Kanonisten überlässt.
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