Editorial
DOI:
https://doi.org/10.12946/rg14/005-005Abstract
Strafe muss sein! Ein drohender Satz, eine Universalie der Gerechtigkeit, ein pädagogisches Prinzip, eine Existenzgarantie für den strafenden Staat? Wenn Strafe denn wirklich »sein muss«, wie kann sie als rechtliche ausgeübt und legitimiert werden? Hinter dem Alltagsspruch »Strafe muss sein« öffnet sich das weite Feld der Geschichte des Strafrechts und der Strafrechtswissenschaft. Dieses Feld ist von der traditionellen Rechtsgeschichte eher vernachlässigt worden. Die meisten Strafrechtler halten es für verzichtbar. Vorlesungen zur Strafrechtsgeschichte gehören nicht zum Ausbildungskanon. So kamen die Innovationen in den letzten Jahren eher von außen, von der Kulturanthropologie, von der neueren Kulturgeschichte und speziell von der erfreulich entfalteten Historischen Kriminologie. Die Rechtsgeschichte hat hiervon erheblich profitiert. Sie hat ihrerseits wieder auf die historische Forschung zum Mittelalter und zur Frühen Neuzeit zurückgewirkt. Die früher manchmal beobachteten Barrieren gegenseitiger Nicht-wahrnehmung scheinen nahezu verschwunden.
Weithin sichtbares Ergebnis der Zusammenarbeit von Geschichte und Rechtsgeschichte auf diesem Feld sind die Symposien und Synthesen sowie zahlreiche Fallstudien im großen Projekt »Konflikt, Verbrechen und Sanktion in der Gesellschaft Alteuropas«. Hierüber berichtet Dietmar Willoweit. Die sich an seinen Beitrag anschließende Folge von Aufsätzen reicht von einer Studie Massimo Valleranis zum Strafrechtstraktat des Albertus Gandinus über die Wandlungen des Strafprozesses (Pierre Hauck) und der Strafarten im 19. Jahrhundert (Urs Germann) bis zur Viktimologie (David von Mayenburg) und zum modernen Völkerstrafrecht (Christoph Safferling).
Liegt also der Schwerpunkt dieses Hefts auf den Beiträgen zur Strafrechtsgeschichte, so bleibt es im Rezensionsteil bei einer Auswahl von Büchern aus dem ganzen Spektrum der Rechtsgeschichte. Immerhin ist auch dort das Thema »Strafe« – weit verstanden als Ermittlung und Sanktionierung abweichenden Verhaltens – stärker vertreten als sonst. Die Zeitschrift wird auch künftig versuchen, dieses Gebiet nicht zu vernachlässigen.
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