AI policy

Nutzung von KI-Werkzeugen

Stand: 25.06.2026

Die Nutzung von KI-gestützten Werkzeugen für die Manuskripterstellung unterliegt den folgenden Regeln.

1. Texte

Deklarationspflicht

Keine Deklarationspflicht besteht für den Einsatz Künstlicher Intelligenz, der ausschließlich die sprachliche Oberfläche eines vom Autor/von der Autorin verfassten Textes betrifft: Rechtschreib- und Grammatikkorrektur, Zeichensetzung sowie stilistische Glättungen einzelner Formulierungen.

Deklarationspflichtig ist jede darüberhinausgehende Nutzung. Dazu zählen insbesondere:

  • Konzeptionelle Entwicklung, Generierung von Ideen;
  • Vorschläge für Argumentationsstrukturen, Gliederungen oder Schlussfolgerungen;
  • methodische Nutzung im Forschungs- und Schreibprozess;
  • Generieren von Textpassagen aus Stichworten, Gliederungen oder mündlichen Beschreibungen;
  • Erschließung des Forschungsstands, Zusammenfassen von Primär- oder Sekundärquellen, sofern die Zusammenfassung in die Argumentation einfließt;
  • Übersetzungen;
  • Übersetzungen von Quellen, wenn die Übersetzungen als Interpretationsgrundlage dienen.

Deklarationsform

Die Deklaration erfolgt in einem eigenen Abschnitt am Ende des Manuskripts oder im Methodenteil. Anzugeben sind das verwendete Werkzeug, der betroffene Arbeitsschritt sowie eine kurze Beschreibung, wie das Ergebnis vom Autor/von der Autorin weiterverarbeitet wurde.

Die Deklaration kann nach dem folgenden Muster erstellt werden:

[DER AUTOR/DIE AUTORIN] hat bei der Erstellung dieser Arbeit [NAME DES TOOLS/DIENSTES inkl. VERSION] verwendet, um [VERWENDUNGSZWECK]. Nach der Nutzung dieses Tools/Dienstes hat der Autor/die Autorin den Inhalt überprüft und bei Bedarf überarbeitet. Er/sie und übernimmt die volle Verantwortung für den Inhalt des veröffentlichten Artikels.

Urheberrecht und Sorgfaltspflicht

Autorinnen und Autoren tragen die volle inhaltliche Verantwortung für eingereichte Manuskripte, unabhängig davon, in welchem Umfang KI-Werkzeuge eingesetzt wurden. Dies umfasst insbesondere die Richtigkeit aller Quellenangaben und Zitate sowie die Gewährleistung, dass kein fremdes geistiges Eigentum undokumentiert übernommen wurde. Da KI-Systeme Formulierungen aus ihren Trainingsdaten reproduzieren können, ohne dies kenntlich zu machen, sind Autorinnen und Autoren verpflichtet, Passagen, bei deren Formulierung oder Erarbeitung KI eingesetzt wurde, vor der Übernahme auf mögliche Verstöße gegen die Rechte Dritter zu prüfen.

Gutachten

Manuskripte oder Teile davon dürfen nicht zum Zweck der Begutachtung in KI-Werkzeuge eingegeben oder in diesen hochgeladen werden.

 

2. Abbildungen und Grafiken

Für Abbildungen und Grafiken gelten je nach Art des Bildmaterials unterschiedliche Regeln. Autorinnen und Autoren sind in allen Fällen verpflichtet, die Richtigkeit und Integrität des eingereichten Bildmaterials zu gewährleisten und sicherzustellen, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.

Inhaltstragendes Bildmaterial

Inhaltstragendes Bildmaterial (zum Beispiel Reproduktionen historischer Quellen, Fotografien von Objekten sowie erklärende Grafiken wie Tafeln, Zeitleisten oder Karten) darf nicht mit KI-Werkzeugen inhaltlich verändert werden. Verboten sind insbesondere das Hinzufügen, Entfernen oder Verändern von Bildinhalten.
KI-gestützte Eingriffe, die ausschließlich der Verbesserung der Lesbarkeit oder Bildqualität dienen (zum Beispiel Kontrastverstärkung, Helligkeitsanpassung oder Rauschreduzierung), sind zulässig, müssen jedoch deklariert werden (in der Bildunterschrift, einer Fußnote oder dem Abbildungsverzeichnis).

Visualisierungen aus Forschungsdaten

Grafiken, die aus Forschungsdaten erstellt werden (zum Beispiel Netzwerkgrafiken, Kartierungen) unterliegen den allgemeinen Grundsätzen zur deklarationspflichtigen Nutzung: Der Einsatz von KI-Werkzeugen bei der Erstellung solcher Visualisierungen sowie die verwendete Methode sind zu deklarieren. Die Beschreibung kann in der Bildunterschrift, einer Fußnote oder im Methodenteil erfolgen.