Blicke, die über das Meer schweifen, sind sehnsuchtsvoll oder nostalgisch. Die weite Fläche, die das Meer ausbreitet, weist jede Landmasse nicht nur buchstäblich in ihre Grenzen. Blicke, die über das Meer schweifen, schauen dem entgegen, was hinter dem weiten Horizont liegen mag. Hier wird das Land zur Peripherie und das Meer zum Zentrum, das gibt und nimmt, das übergriffig den Rhythmus der Küste diktiert. In jedem Kapitel von Fahad Ahmad Bisharas Buch schweift ein Blick über das Meer, genauer: den Westindischen Ozean. Das ist mehr als atmosphärisches Getue. Er justiert den Blick der Leser auf den Raum, um den es geht: keine Nation, keinen Staat, sondern eine Meeresregion. Ein von Monsunwinden gezeichnetes Dreieck zwischen Sansibar (Ost-Afrika), Maskat (Oman) und Mumbai (Indien). Bishara nimmt diesen Raum in den Fokus, just als ein dynastischer Umbruch den Blick frei gibt. Mit dem Eintritt in das 19. Jahrhundert betreten die Kräfte konkurrierender Nachfolgedynastien, kolonialen Wandels und der rasch industrialisierenden Weltwirtschaft diesen Raum. Seine Bewohner müssen damit umgehen; die einen unterwerfen sich, die anderen bäumen sich auf, und manch einer macht das Geschäft seines Lebens.
Es ist die Geschichte dieser menschlichen Bemühungen, in ihren endlosen Verflechtungen den Westindischen Ozean überspannend, die Bishara erzählt. Er benutzt ein unscheinbar wirkendes Stück Papier, um sie zu erzählen: die waraqa.1 Der eurozentrische Leser mag sich zunächst damit begnügen, sie als Schuldverschreibung aufzufassen. Bei Bishara ist die waraqa ein Artefakt des Wirtschaftens (im ökonomischen und im tätigen Sinne) im Indischen Ozean, so reich an Informationen, wie es in seiner Formelhaftigkeit leicht übertragbar war (247 f.). Als ein einzelnes Objekt erzählt es die Geschichten von Schulden, Handel, von Hoffnungen und Wagnissen, von Scheitern und Gewinn. Als Massenphänomen bildete es das Netz, das diese Region zusammenhielt, sie im Bereich des Rechts und der Bürokratie gleichsam abbildete. Es ist auch die Geschichte von Juristen wie Al-Khalili, die ein dogmatisches Rüstzeug entwickelten, das fähig war, unterschiedliche ethnische und religiöse Gruppen in dieser Arena zu integrieren (79). Dabei dürfen wir uns die waraqa nicht als Produkt eines – ebenso nur in unserer Einbildung vorhandenen – einheitlichen islamischen Rechts vorstellen. Vielmehr war es Ausfluss sich wandelnder Märkte, streitender Gelehrtendiskurse und eines sich weitenden Begriffs vom Rechtssubjekt (251).
Die Nostalgie, die jenen Blicken auf das Meer innewohnt, legt sich wie ein leichter Salzgeschmack über weite Strecken dieses Buches. Bisweilen liest es sich wie ein Enkonium auf eine untergegangene Welt, in der diese Region noch nicht zersplittert war in sich widersprechende, staatszentrierte Narrative von Recht, Politik und Wirtschaft. Es ist die Faszination eines Autors für seinen Gegenstand, die man jenem umso mehr nachsehen mag, als man Neues lernt. Es beginnt mit den Fachtermini, die im ersten Drittel des Buches auf eine Weise eingeführt und erklärt werden, dass selbst ein fachunkundiges Publikum folgen kann. So wird das Buch lesenswert für Wirtschaftshistoriker und Rechtshistoriker jeder Couleur.
Da ist zum einen die Detailstudie dieser besonderen Quellengattung, der waraqa, die ebenso noch einmal in ihre Bestandteile zerlegt wird. So lernen wir, wie sich eine waraqa aus den beiden |Komponenten der iqrar und nasab zusammensetzte. Iqrar war das abstrakte Versprechen, das ein Schuldverhältnis mit einem Bündel an Pflichten und Rechten begründete. Es war zugleich das Signal des Versprechenden, in der Lage zu sein, in eine solche schuldrechtliche Beziehung einzutreten, mithin in dem Kreis der regionalen Wirtschaft überhaupt zu wirken, die über diese Schuldbeziehungen konstruiert wurde (56). In dem Maße, in dem der Schuldner damit seine Fähigkeit signalisierte, Rechtssubjekt sein zu können, gefährdete die Nichterfüllung den Schuldner aber auch in genau dieser Eigenschaft. Diese Verbindung von Person und Schuld fand ihre Entsprechung in der nasab, der Genealogie des Schuldners, die in diesen Dokumenten regelmäßig bis zu drei Generationen zurückverfolgt wurde, um Kreditwürdigkeit zu begründen. Dass die waraqa immer auch ein sozialer Prozess des Übersetzens war, zeigt sich daran, dass auch nicht-arabische Händler ohne weiteres Schuldversprechen abgeben konnten: Ihre ursprünglich sanskritischen oder afrikanischen Namen wurden dann schlicht phonetisch in arabischer Entsprechung niedergeschrieben und nasabs wurden konstruiert. Auf diese Weise wurden auch indische Familienunternehmen zu einem arabisch klingenden Rechtssubjekt mit einer nasab.2
So sehr Bishara im Detail nachzeichnet, was die katips – jene Schreiberlinge, die die waraqas aufzusetzen hatten – hier vollzogen, so wenig vergisst er den großen Raum des Indischen Ozeans und die Kräfte, die auf ihn einwirkten. Undenkbar wäre die Verbreitung der waraqa ohne den wirtschaftlichen Aufschwung, den die Region in jenen Jahren erlebte.3 Der Westindische Ozean wurde sukzessive in die Weltwirtschaft integriert, die nach Rohstoffen dürstete. Güter, die umgekehrt aus Europa oder dem britischen Indien in Sansibar oder Maskat ankamen, ließen sich von seinen Bewohnern wiederum sofort in sozialen Status ummünzen. Um Anteil an diesen Güterströmen zu haben, mobilisierten die Händler dieser Region eine dritte Kategorie neben iqrar und nasab: ihr (Grund-) Eigentum als Kreditsicherheit. Mögen ihnen nasab und iqrar die Fähigkeit verliehen haben, überhaupt ein Schuldversprechen einzugehen, erlaubten ihnen neue Sicherheitsinstrumente Zugang zu solchen Gütern und Kredit, die ihnen soziale und politische Mobilität versprachen.
Damit sind wir bei der sogenannten »muslim mortgage« – so genannt, weil dieser Titel koloniale Appropriation eines islamischen Rechtsinstituts ist, des khiyar. Der Khiyar begann seine Karriere eigentlich als bedingtes Termingeschäft; im weiteren Verlauf des 19. Jahrhunderts wurde er von britischen Richtern, die in Sansibar und Ost-Afrika islamische Rechtsinstitute nach Grundsätzen verwalteten, die sie aus dem britischen Teil Indiens mitbrachten, umgewidmet.4 Kapitel 6 ist denn auch mit »Muslim Mortgages« übertitelt. Es ist eine klare und überzeugende Darstellung interkultureller Übersetzungsleistungen im Recht, kolonialer Aneignung und Umwidmung, und dem »Wie«, mit dem Juristen vor Ort agierten. Sein Protagonist ist James William Murison, der um die Jahrhundertwende im British Empire als Richter an verschiedenen Stationen wirkte. Juristen wie er, die im Raum des Indischen Ozeans an unterschiedlichen britischen Protektoraten dienten, ließen einen selbst-referentiellen Corpus kolonialen Rechts entstehen, bezogen aber auch islamische Rechtsgelehrte ein, die ihrerseits am Ende des 19. Jahrhunderts eine Renaissance islamisch-juristischen Denkens unternahmen.5
Die Bezeichnung »muslim mortgage« war im Übrigen auch pragmatische Reaktion auf eine |Schuldenkrise, die sich am Horizont abzeichnete. Denn in Bezug auf eine Hypothek hatte die Rechtsprechung die klare Tendenz, fällig gewordene khiyar zu verlängern, anstatt das mit Pfandrecht belastete Eigentum an den Gläubiger zu übertragen. Doch es half nichts. Als das weltpolitische Risiko wuchs und schließlich die Weltwirtschaft selbst kollabierte, war die Schuldenlast zu groß (178 und 215). Die Welt der Ozean umspannenden waraqa und khiyar, ein bottom-up von Kaufleuten und Juristen geschaffenes System, ging unter. An ihre Stelle traten Volkswirtschaften, die von nationalen Regierungen und ihren bürokratischen Apparaten gesteuert wurden (245).
Bisharas Arbeit ist beeindruckend. Theorieansätze, die Rechtswissenschaftler und Historiker anderer Weltregionen und Epochen umtreiben, werden hier in einer trotzdem nicht ausladenden Studie zusammengeführt. Ohne sich in hermetischen Theoriedebatten zu verstricken, diskutiert Bishara die Kategorien Raum, Rechtstransfer, Translation und Praktiken am Beispiel der waraqa. Das Ergebnis ist die Biographie eines Stück Papiers, das über das Wasser laufen konnte. Darin liegt die eigentliche Stärke dieses Buches: Das Forschungsobjekt wird nicht abstrakt oder an einer einmaligen Handlung analysiert. Bishara verfolgt über mehr als ein Jahrhundert hinweg die Kaskaden von Austauschbeziehungen in einem (Kultur-) Raum, die mit diesem Rechtsinstitut gesponnen wurden und umgekehrt auf dasselbe zurückwirkten.
Das Buch weiß noch sehr viel mehr, als dieser kursorische Bericht zusammenfassen kann. Zahlreiche Details und Nebengeschichten ermöglichen den Lesern den Einstieg in die Geschichte des Westindischen Ozeans im 19. Jahrhundert, selbst wenn sie kein Vorwissen mitbringen. So wird schließlich auch die anfänglich kritisierte Nostalgie des Autors beim Betrachten des Ozeans wieder eingefangen, beispielsweise wenn es um die Verbindung geht, die gelehrte Juristen mit der mordenden Gewalt der Politik eingegangen sind. Al Khalili, so etwas wie eine juristische Großautorität seiner Zeit, scheiterte an seinem politischen Ehrgeiz und hatte auf die falsche Dynastie gesetzt. Er wurde nach einem Umsturz gefangen gesetzt und starb – je nach Legende an Diarrhöe im Gefängnis, in kleine Stücke zersäbelt oder mit seinem Sohn lebendig begraben. Der britische Konsul in Maskat, A. C. Way, der Zeugnis von diesem Geschehnis hätte ablegen können, erschoss sich jedoch kurz darauf selbst.
* Fahad Ahmad Bishara, A Sea of Debt: Law and Economic Life in the Western Indian Ocean, 1780–1950 (Asian Connections), Cambridge 2017, IX, 279 S., ISBN 978-1-107-15565-7
0 Die arabischen Bezeichnungen werden hier in der anglophonen Transkription übernommen, die Bishara auch in seinem Buch verwendet. Das Problem des korrekten Artikels stellt sich freilich im Englischen nicht. Die deutschen Artikel sind hier nach bestem Wissen und Gewissen gewählt, um der anglophonen Transkription und Verwendung im Originaltext möglichst nahe zu kommen.
2 Die Herausforderung, juristische und natürliche Personen zu konstruieren, stellte sich zu unterschiedlichen Zeitpunkten Kaufleuten immer aufs Neue. Hier ist Bisharas Forschung anschlussfähig zu anderen Rechtskreisen, vgl. Joshua Getzler, Mike Macnair, The Firm as an Entity Before the Companies Act, in: Adventures of the Law: Proceedings of the Sixteenth British Legal History Conference, Dublin, 2003, ed. P. Brand, K. Costello , W. N. Osborough, Dublin 2005, 267–288; Albrecht Cordes, Spätmittelalterlicher Gesellschaftshandel im Hanseraum, Köln 1998.
3 Ewout Frankema, Jeffrey Williamson, Pieter Woltjer, An Economic Rationale for the West African Scramble? The Commercial Transition and the Commodity Price Boom of 1835–1885, in: The Journal of Economic History 78,1 (2018) 231–267.
4 Wie gefestigt die Bezeichnung ist, verdeutlicht der populärwissenschaftliche Podcast »Planet Money«, der im Mai 2016 eine ganze Ausgabe den khiyar und iqrar widmete, nur um die Ähnlichkeiten zu herkömmlichen Hypotheken herauszustellen, vgl. https://www.npr.org/sections/money/2016/05/13/477956675/episode-701-a-bank-without-interes (aufgerufen zuletzt 20.05.2016).
5 Joshua Getzler, Transplantation and Mutation in Anglo-American Trust Law, in: Theoretical Inquiries in Law 10,2 (2009) 354–387.