Aufgeklärtes Prozessrecht in Preußen *

[Enlightened Procedural Law in Prussia]

Gustavo César Machado Cabral Universidade Federal do Ceará (Brasil) gustavocesarcabral@gmail.com

Über ein bestimmtes Moment, mit dem sich die Historiographie schon seit Langem beschäftigt, zu schreiben, ist kein leichtes Unterfangen. Tras la luz de la ley: Legislación y justicia en Prusia a finales del siglo XVIII. Un modelo de ilustración jurídica (»Durch das Licht des Gesetzes: Gesetzgebung und Justiz in‍‍‍ Preußen am Ende des 18. Jahrhunderts. Ein Model juristischer Aufklärung«), das neue Werk von Maximiliano Hernández Marcos, bietet dem Leser hinreichend Potenzial für detaillierte Analysen und eine originelle Diskussion. Der Autor, Professor für Philosophie an der Universität von Salamanca, stellt die zentrale Rolle der Reform von Prozessrecht und Justizverwaltung für die Aufrechterhaltung der absolutistischen Machtstruktur im aufgeklärten Preußen heraus. Das gewöhnlich sekundäre Prozessrecht avanciert dabei zum Protagonisten dieser Abhandlung.

Das Werk ist in zwei Teile und fünf Kapitel unterteilt, der erste Teil (»Historia social y cultura filosófica«) beschäftigt sich mit den Voraussetzungen, die die preußische Kodifikation beeinflussten. Den langen und manchmal verschlungenen Weg bis zum Allgemeinen Landrecht (ALR) schildert das erste Kapitel (»La reforma federiciana de la justicia. Historia externa«), das sich auf die Regierungszeit Friedrichs des Großen konzentriert. Der eklatante Gegensatz zwischen den Ideen von Juristen wie Samuel Cocceji und den Absichten des Königs verzögerte die Kodifikation bis ins letzte Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts. Geeignete Bedingungen für die in der Dissertation sur les raisons d’établir ou d’abroger les loix Friedrichs des Großen beschriebene Gesetzgebung fanden sich erst während der juristischen Aufklärung. Hernández Marcos beschreibt das intellektuelle Umfeld im aufgeklärten Preußen und hebt die Rolle der Mittwochsgesellschaft und der Königlich-Preußischen Akademie der Wissenschaften sowie Johann Friedrich Zöllners Beschäftigung mit der Frage »Was ist Aufklärung?« hervor. Im zweiten Kapitel (»Ilustración jurídica: idea ›clara‹ y praxis ›correcta‹ de la vida pública«) nimmt der Autor zunächst Bezug auf die Hauptfigur des Buches: Carl Gottlieb Svarez erscheint als der wichtigste Charakter der Justiz-Reform, seine Gedanken zur Bedeutung der Aufklärung bestimmen die Abhandlung. Die preußische Aufklärung wird als Arbeit an sozialer Bildung und öffentlicher Verbreitung der angemessenen Konzepte dargestellt, aber Svarez’ Idee einer eigenen Urteilsfindung in Bezug auf die Praxis führte nicht zu eigenem Handeln. Der Autor bejaht die Kompatibilität von Aufklärung und Absolutismus aufgrund der Trennung von privatem Willen und Bewusstsein auf der einen Seite und Öffentlichkeit und sozialem Handeln auf der‍‍‍ anderen. Diese zwei Sphären sind für das Verständnis des doppelten Zwecks der politischen Aufklärung zentral: Der König soll eine aufgeklärte und auf Gesetzen basierende Herrschaft ausüben und das Volk soll aus eigener Überzeugung die Gesetze befolgen. Eine doppelte Kodifikation – ein ausführlicher Kodex für die Richter und ein anderer, leichterer für das Volk – war der Vorschlag Svarez’, um das arbitrium der Richter zu begrenzen.

Die Problematik der Gesetzgebung bildet den Hauptgegenstand des zweiten Teils der Abhandlung. Die prozessuale Aufklärung beschäftigt sich mit den Vorstellungen von Erkenntnis und Wahrheit als wesentliche Elemente für die Richter und die Parteien im Zivilverfahren. Nach Svarez sollte der Richter – und nicht mehr die Rechtsanwälte – die Untersuchungen führen, um eine wahrheitsgemäße Rekonstruktion der Tatsachen zu erreichen. Hernández Marcos unterstreicht das Argument, dass ein richtiges Gerichtsurteil von einer vollständigen Kenntnis der Tatsachen abhängt. Das bedeutet großen Spielraum für die Untersuchung im Gegensatz zu einer enger gefassten Entscheidungsbefugnis.

Urteilsverkündung und Gesetzesauslegung sind die Themen des folgenden Kapitels, in dem der |Autor die Kritik des ius commune und der Benutzung nicht gesetzlicher Rechtsquellen behandelt. Im Entwurf sowie in der endgültigen Version des ALR waren die grammatische und authentische Auslegung die einzigen erlaubten Auslegungsweisen. Diese Beschränkung sollte die Richter dazu bewegen, die Gesetze nur anzuwenden statt auszulegen. Hernández Marcos betont den Einfluss der Naturrechtslehre auf die Ausarbeitung eines positiven deutschen Rechts, ein Naturrecht jedoch, das in dem von Daniel Nettelbladt behaupteten Sinne eine Einführung in positives Recht darstellt. Diese Genealogie der Ideen Svarez’ ist wichtig, um die verschiedenen Perspektiven der deutschen (konservativen und partikularistischen) und französischen (revolutionären und universalen) Naturrechtslehre hervorzuheben, der Text konzentriert sich allerdings auf die Jahre Svarez’ an der Universität Halle, als dieser bei Nettelbladt studierte. Hernándes Marcos stellt keinen Vergleich der Werke beider Autoren an, was freilich für eine Untersuchung, in der Svarez die Hauptfigur ist, wichtig wäre.

Das fünfte und letzte Kapitel (»¿Doble kodex? Paradojas y limitaciones de la Ilustración jurídica«) fungiert als Abschluss für das ganze Werk, und Hernández Marcos nutzt es, um sein Urteil der Unvereinbarkeit der Ideale der fridericianischen juristischen Aufklärung zu entwickeln. Als Hauptwidersprüche nennt der Autor die Komplexität der Gesetze für den richterlichen Gebrauch und die gleichzeitig notwendige Verständlichkeit der Gesetze für das Volk sowie die Koexistenz von allgemeiner und territorialer Kodifikation. Dieser letzte Punkt ist ein zentrales Argument, weshalb der Autor ihm mehr Raum hätte geben können. Mit dem Anspruch, allgemeines Recht zu sein, war das ALR als ein für das Ancien Régime typisches Gesetz konzipiert, allerdings erforscht der Text weder die Koexistenz von generellen und partikulären juristischen Ordnungen, noch die Gründe für die Inexistenz territorialer Kodifikationen.

Die Beschäftigung mit einem überaus wichtigen‍‍‍ Moment in der europäischen Rechtsgeschichte beweist die Relevanz des Buches. Die preußische Aufklärung und ihre Gesetze und Justizreform stellen eines der besten Beispiele des Übergangs von der frühen Neuzeit zur Moderne dar. Widersprüchliche Reformen in einer Welt, deren Rechtsverständnis sich gleichzeitig veränderte, forderten den König heraus, den Modernisierungsprozess anzuleiten, und Hernández Marcos liefert eine kompetente und zuverlässige Analyse des intellektuellen Panoramas. Zusätzlich zu der Bereicherung der Debatte im Allgemeinen ist das Werk insbesondere für ein iberoamerikanisches Publikum interessant, da es eine (wenn auch begrenzte) Auswahl an Literatur zum Thema auf Spanisch und Portugiesisch bietet und nicht zuletzt einen wertvollen Anhang, in dem der Autor vier kurze, aber wichtige Texte Svarez’ erstmals ins Spanische übersetzt: Inwiefern können und müssen Gesetze kurz sein? (1788), Über den Einfluss der Gesetzgebung in die Aufklärung (1789), Über den Zweck des Staats (1791) und Kurze Nachricht von dem neuen Preussischen Gesetzbuche und von dem Verfahren bey der Ausarbeitung desselben (1791).

In zweierlei Hinsicht könnte das Werk noch verbessert werden. Es gibt nur wenige Ausführungen zu ähnlichen europäischen Erfahrungen dieser‍‍‍ Zeit, obwohl einige Maßnahmen wie die Beschränkung der richterlichen Gewalten keine Partikularität Preußens darstellt. Das portugiesische Lei da Boa Razão aus dem Jahr 1769 ist ein Beispiel eines aufgeklärten Gesetzes zu Rechtsquellen und authentischer Auslegung.1 Aus einer vergleichenden Perspektive heraus könnte das Buch enge Beziehungen zu anderen Realitäten am Ende des 18. Jahrhunderts aufzeigen. Schließlich könnte‍‍‍ die Analyse des späteren Scheiterns der prozessualen Reform empirischer ausgerichtet sein. Durch ihren theoretischen Charakter leistet die Arbeit unzweifelhaft einen Beitrag zur Rechtsgeschichte, allerdings würde eine praktische Untersuchung der Auswirkungen der Reform (fußend auf einer Analyse von Dokumenten und Prozessen vorher und nachher) die Ergebnisse noch interessanter machen, als sie es ohnehin schon sind.

Notes

* Maximiliano Hernández Marcos, Tras la luz de la ley: Legislación y justicia en Prusia a finales del siglo XVIII. Un modelo de ilustración jurídica, Madrid: Dykinson 2017, 184 S., ISBN 978-84-9148-204-8

1 Über die portugiesische juristische Aufklärung: Airton C. L. Seelaender, Polizei, Ökonomie und Gesetzgebungslehre: ein Beitrag zur Analyse der portugiesischen Rechtswissenschaft am Ende des 18. Jahrhunderts, Frankfurt am Main 2003; Gustavo César Machado Cabral, Direito natural e iluminismo no direito português do final do Antigo Regime, Fortaleza 2011.