Martin Heckels monumentale Kompilation kennt – soweit ich sehe – kein vergleichbares Werk, weder zum Thema noch dem Genre nach. Auf nicht ganz tausend Seiten – rund 170 davon eine inhaltlich strukturierte Literaturübersicht – verhandelt der Autor in großer Quellennähe, beeindruckender analytischer Durchdringung und präziser Diktion die drei großen Sachbereiche, welche der Untertitel nennt: die »Entwicklung der Theologie Luthers«, die »Auswirkung auf das Recht«, die Rahmenbedingungen Reichsreform und Territorialstaatsbildung, und die Auseinandersetzung mit »Rom und den Schwärmern«.
Wie die ausführliche Literaturschau am Ende erkennen lässt, kennt Heckel die ältere und jüngere Forschung genau, hat sie aber nur zum Teil für seine Ausführungen nötig. Im Wesentlichen lässt sich der Band als Vorlesung lesen, in der für den Leser in konziser Diktion Merkmale der behandelten Problembereiche entwickelt (in Normaltype) und dann erläuternde Beispiele beigegeben werden, nicht zuletzt zu einschlägigen Quellen (in kleinerer Type). Die Vorlesung ist in sechs Teile und dann wiederum 21 Abschnitte (Kapitel) gegliedert. Sie beginnt mit einer Reihe wichtiger Prolegomena zur »Rolle des Rechts angesichts der Wahrheitsfrage), u. a. zur ›Ambivalenz der Rechtsentwicklung‹, zum ›Recht im Kreuzfeuer religiöser Absolutheitsansprüche‹ und zu Forschungsbegriffen wie ›Konfessionalisierung und Säkularisierung‹«. Es folgen die fünf Teile zu ›Eigenart, Rahmenbedingungen und Anfängen der lutherischen Reformation‹, zu ›Luthers Werdegang und Grundlegung der Reformation‹, zu den ›Auswirkungen der evangelischen Lehre auf die Entwicklung der kirchlichen Institution‹, zur ›Klärung und Festigung der Reformation‹, zu ›Luthers Haltung zu den politischen Kräften und Konflikten seiner Zeit‹, und schließlich ein Epilog zu ›Nachwirkungen und Vermächtnis‹.
Dem Band und Martin Heckel ist allerhöchstes Lob zu zollen. Heckel verfolgt i. W. nicht eine bestimmte These oder Argumentationslinie, sieht man davon ab, dass Recht und Handhabung von Recht sicherlich zu den allerbedeutendsten, aber auch komplexesten Sachbereichen spätmittelalterlicher und frühneuzeitlicher Gesellschaft im lateinischen Westen zählte. Wenn man, wie der Rezensent, davon überzeugt ist, dass die jüngeren Kategorien, welche durch soziologische und anthropologische Einflüsse auf die Geschichtswissenschaft – wie Macht und Ritual – nur mit großem Vorbehalt zum Verständnis der Zeit beitragen, dass aber grundlegende Information beispielsweise zur ›scholastischen Rechts- und Rechtfertigungslehre‹ oder zum ›Naturrecht im Ockhamismus‹ unbedingt notwendig zum Verständnis der Dinge sind, dann liegt hier ein Lehrbuch von unschätzbarem |Wert vor, nicht zuletzt durch die gedankliche und sprachliche Durchdringung komplexer Sachverhalte. Große Teile des Buches sollten von den Studierenden, die sich der Reformation und dem Recht widmen wollen, intensiv durchgearbeitet werden, und dem fortgeschrittenen Leser schadet die Lektüre auch nicht.
An einzelnen, ganz kleinen Stellen, beispielsweise im Hinblick auf die Frage, inwieweit Luthers Naturrechtsauffassung nun richtunggebend für spätere Vorstellungen vom modernen Staat war, mag man noch weiter diskutieren wollen (581 f.): Für zentrale Argumentationslinien des jüngeren Naturrechts bei Pufendorf und Locke würde ich seine langen Linien gelten lassen (und lehne mich dabei schon weit aus dem Fenster), aber zu dem modernen Anstalts- und Sozialstaat des späten 19. Jahrhunderts, zu dem im Register (982) der Bogen geschlagen wird, würde ich nun nicht gleich weiterargumentieren. Auch bleibt es die Frage, ob man für das 15. bis 17. Jahrhundert vom ›Territorialstaat‹ und nicht besser einfach vom ›Fürstentum‹ sprechen sollte. Aber das sind Quisquilien.
Sie ändern nichts an dem grundsätzlichen Glanz dieses Werkes: In einer geschichtswissenschaftlichen Lage, in der weithin Konzentration auf wenige Jahrzehnte oder die Dichotomie von ›Vormoderne‹ und ›Moderne‹ zu dominieren scheint, hat Heckel noch einmal auf der Höhe der weitverzweigten Forschung und mit einer direkten Quellen- und Sachkenntnis, die wohl nicht viele gleichwertige Kenner auf Augenhöhe hat, die mittelalterlichen und neuzeitlichen Zusammenhänge der lutherischen Reformation und der Rechtsentwicklung vorgestellt, auch wo sie in unsere eigene Zeit weisen. Die Rechtsgeschichte erscheint hier, in der umfassenden und informierten Form, in der Heckel sie uns präsentiert, der ›Normalgeschichte‹ in weiten Teilen bei der Fähigkeit, auch große Linien sachgerecht zu beschreiben, als Fach überlegen.
Das Mindeste, was wir tun können, ist dem Buch die Anerkennung zollen, die es verdient, und das heißt, es fleißig und ständig zu gebrauchen.
* Martin Heckel, Martin Luthers Reformation und das Recht: Die Entwicklung der Theologie Luthers und ihre Auswirkung auf das Recht unter den Rahmenbedingungen der Reichsreform und der Territorialstaatsbildung im Kampf mit Rom und den »Schwärmern« (Jus Ecclesiasticum: Beiträge zum evangelischen Kirchenrecht und zum Staatskirchenrecht 114), Tübingen: Mohr Siebeck 2016, XIV, 988 S., ISBN 978-3-16-154211-4