Arbeitslast und Arbeitsleistung päpstlicher Richter an der Schwelle zur Neuzeit *

[The Workload and Performance of Papal Judges on the Threshold of Modernity]

Stefan Killermann Bischöfliches Offizialat Eichstätt skillermann@bistum-eichstaett.de

Der Apostolische Gerichtshof der Rota Romana, vor 1983 als Sacra Romana Rota bezeichnet, gilt als ältestes bestehendes Gericht der Welt. Seit es nach 38-jähriger Unterbrechung seiner Tätigkeit 1908 durch Papst Pius X. mit veränderten Zuständigkeiten neu aktiviert worden war, wurde auch seine Geschichte eingehender als je zuvor erforscht. Erst im letzten Jahrzehnt aber erschienen erneut mehrere Publikationen, welche die Ergebnisse von damals auf umfangreicher Basis ergänzen. Jüngstes Werk in dieser Reihe ist die Monografie von Kirsi Salonen, Professorin für mittelalterliche und frühe moderne Geschichte an der Schule für Geschichte, Kultur und Kunststudien der Universität Turku. Die Untersuchung gründet sich auf deren 383-seitige Schrift mit dem finnischen Titel Kirkollisen oikeudenkäytön pääläteillä, die 2012 als 221. Band in der Reihe Suomen kirkkohistoriallisen seuran toimituksia in Helsinki herauskam, und will durch das Studium bisher unveröffentlichter Quellen aus der Zeit von 1460 bis 1550 die Bedeutung der Rota Romana für die lateinische Kirche neu beurteilen. Zu diesem Zweck wertete die Verfasserin mehr als 27000 im Vatikanischen Geheimarchiv aufbewahrte Akten aus, die sich aus den von ihr als beispielhaft ausgewählten manualia actorum der Jahre 1466, 1486, 1506 und 1526 sowie aus den exemplarisch untersuchten Akten des Auditors Johannes de Ceretanis (1471–1492) zusammensetzen. Der in Betracht gezogene Zeitraum fällt in die Blütezeit des einstigen auditorium sacri palatii: Am Ende des Spätmittelalters und zu Beginn der Neuzeit stand die Rota auf dem Höhepunkt ihrer Autorität und ihrer Vorbildfunktion für die Rechtsprechung kirchlicher und weltlicher Tribunale des gesamten Abendlandes.

Das Buch ist in zwei Hauptteile gegliedert. Zunächst befasst Salonen sich mit dem päpstlichen Gerichtshof selbst (3–96). Im ersten Kapitel (3–12) beschreibt sie die von ihr ausgewerteten Quellen, insbesondere die manualia, die als eine Art Posteingangsbuch Einblick in die praktische Arbeit der Rota zur damaligen Zeit geben, dazu die commissiones, durch die die Anträge vom Papst einzelnen Richtern zugewiesen wurden, sowie die noch erhaltenen sententiae, decisiones und registra, um dann einen umfassenden Überblick über den Stand der Forschung zu bieten. Sie verweist zu Recht darauf, dass sich bisherige Untersuchungen zwar eingehend mit Geschichte, Funktion, Zuständigkeit, Verfahrensordnung und Rechtsprechung der Rota befassten, nicht aber mit deren täglichen Arbeitsabläufen.

Im zweiten Kapitel (14–17) erläutert die Verfasserin die Rolle des Gerichts im Gefüge der Römischen Kurie und des kirchlichen Justizsystems an der Wende zur Neuzeit und gibt daraufhin in Kapitel 3 (18–31) einen auf neuesten Erkenntnissen beruhenden Überblick über die Ursprünge des Dikasteriums und dessen Entwicklung bis zum Vorabend der Reformation. Dabei gelingt es ihr, in manchen Detailfragen beachtenswerte Präzisierungen zu erzielen: So weist sie beispielsweise aus den manualia nach, dass die dem Dienstalter entsprechende Einteilung der Auditoren in drei Kammern nicht – wie bisher angenommen – den Zweck hatte, Fälle unterschiedlicher Wichtigkeit und Art zu entscheiden (23). Ausführlich widmet sie sich den für die Gerichtspraxis besonders relevanten Bestimmungen der Apostolischen Konstitutionen des 14. und 15. Jahrhunderts (21–30).

Im vierten Kapitel befasst Salonen sich mit der Organisation und dem Personal der Rota: den Auditoren, die häufig nach Ernennung zum Bischof als locum tenens ihr Amt fortführten, den ihnen zugeteilten Notaren sowie den freiberuflichen Advokaten und den diesen untergeordneten Prokuratoren (von ihr als »Proctors« bezeichnet).

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Einen guten Einblick in die auf dem römischen Recht basierende Prozedur des päpstlichen Gerichtshofes gibt sie daraufhin im fünften Kapitel (42–55). Mangels noch erhaltener Abschriften der für den Prozess wichtigsten Dokumente durch die Notare greift sie auch hier großenteils auf entsprechende Aufzeichnungen in den manualia zurück. Voraussetzung für die Verhandlung eines Falles durch die Rota war demzufolge stets die Appellation an den Papst, der entweder selbst oder durch den Vizekanzler (Innozenz VIII. übertrug diese Aufgabe dann 1491 der signatura iustitiae) den Namen des betreffenden Auditors auf den eingereichten Schriftsatz schrieb und dem Richter dadurch die entsprechende, ihm auszuhändigende Kommission verlieh.

Im weiteren Verlauf ihrer Ausführungen versucht die Verfasserin dann im sechsten Kapitel (56–81), anhand der manualia den wöchentlichen Arbeitsablauf des Gerichts (56 f.) sowie dessen jährliche Aktivität (56–63) zu erhellen. Demnach waren es drei Tage in der Woche, an denen die Auditoren Prozesse zum Abschluss brachten, nämlich in der Regel Montag, Mittwoch und Freitag, wenn nicht wegen der rund 80 regelmäßigen und oft aus unterschiedlichsten Anlässen zusätzlich festgesetzten Feiertage, an denen den Auditoren (nicht aber jedes Mal auch dem gesamten Personal) jede berufliche Tätigkeit untersagt war, auf andere Tage ausgewichen werden musste (63–73). Analog zu anderen kirchlichen Tribunalen begann das Gerichtsjahr der Rota, wie Salonen für die Jahre 1474 bis 1491 genauestens anhand einer Tabelle (60) aufzeigt, stets um den 1. Oktober. Die manualia geben oft auch recht kurzweilig darüber Auskunft, wann bestimmte Auditoren krankheitshalber, wetterbedingt oder infolge dienstlicher Verpflichtungen außerhalb Roms an der Ausübung ihres Amtes gehindert waren (75–81).

Anhand eines typischen Verfahrens, des als Beispiel ausgewählten Prozesses des Bremer Klerikers Henricus Meyer zur Erlangung des Pfarrbenefiziums von Mynämäki bei Turku, gibt die Verfasserin im siebten Kapitel (82–96) Einblick in die Prozedur und Tätigkeit der Rota um 1490 und verweist dabei einerseits auf die strikt gesetzeskonforme und effiziente Vorgehensweise des Gerichts, andererseits aber auch auf dessen tatsächliche Machtlosigkeit gegenüber seine Entscheidungen ignorierenden Verfahrensgegnern.

Im zweiten Teil des Buches (97–176) geht es um die Rotaprozesse im späten Mittelalter und am Vorabend der Reformation. So bietet das achte Kapitel (99–124) einen genauen Überblick über die Art und Zahl der von der Rota behandelten Fälle, freilich auch hier nicht unter Berücksichtigung aller zwischen 1466 und 1526 laufenden Verfahren, sondern nur derer aus den von der Verfasserin ausgewählten manualia. Von den 5439 von ihr ausgewerteten Prozessen waren demnach, wie in einer Tabelle (102) übersichtlich gezeigt und im Text durch zahlreiche Beispiele lebendig veranschaulicht wird, 80 % Auseinandersetzungen um Benefizien (114–120), 14 % profane Besitztumsstreitigkeiten – in welchen die Rota 1488 durch die Bulle Finem litibus Papst Innozenz’ VIII. für das‍‍‍ Gebiet des Kirchenstaates Zuständigkeit erlangt hatte – (110–114), 1 % Eheauflösungs- und Ehenichtigkeitsverfahren (106–110) und 5 % andere Angelegenheiten wie Entscheidungen über Jurisdiktionen, Privilegien, Bestattungsrechte oder Strafangelegenheiten (120–124).

Das neunte Kapitel (125–154) befasst sich mit der geografischen Herkunft der im Untersuchungszeitraum behandelten Fälle, von denen die meisten aus den Rom am nächsten gelegenen Territorien kamen, nämlich aus Italien (31 %), der Iberischen Halbinsel (28 %), Deutschland (20 %) und Frankreich (18 %), während Osteuropa (2 %), die Britischen Inseln (1 %) und Skandinavien (0 %) kaum ins Gewicht fielen (127). In einer Art Exkurs, der aufschlussreiche Hintergrundinformationen bietet, untersucht die Verfasserin dabei auf Grund entsprechender Konkordate und politischer Entwicklungen die damaligen Beziehungen zwischen dem Heiligen Stuhl und den genannten Gebieten und lässt so verstehen, dass sich die Provenienz der von der Rota untersuchten Fälle von 1486 bis 1526 immer mehr auf Italien (von 26 % auf 40 %) und die Iberische Halbinsel (von 17 % auf 32 %) verschob und der Anteil Frankreichs (von 27 % auf 14 %) und Deutschlands (von 24 % auf 7 %) entsprechend abnahm (134). Speziell von den Eheverfahren kamen 52 % aus Italien (138), von den Besitztumsstreitigkeiten waren es sogar 64 % (141).

Um die Dauer der Rotaprozesse geht es im zehnten Kapitel (155–168). Dort legt Salonen zunächst dar, dass die oft lange Zeit bis zur Entscheidung eines Falles nicht, wie den päpstlichen Richtern immer wieder vorgeworfen wurde, der Rota selbst, sondern den streitenden und den Ausgang des Verfahrens mit allen möglichen Mitteln verzögernden Parteien anzulasten ist. Tatsächlich seien 46 % aller Prozesse, in denen die Rota ein |Urteil fällte, innerhalb eines Monats entschieden worden, 74 % innerhalb eines halben Jahres, und nur 14 % hätten länger als ein Jahr gedauert (159). Wahr sei aber auch, dass es in sieben von zehn Fällen nicht gelang, zu einer Entscheidung zu gelangen (162), was jedoch ebenfalls sehr häufig seinen Grund in der Praxis gehabt habe, zur Entmutigung der Gegenpartei an die Rota zu appellieren, ohne den Fall dann dort weiterzuverfolgen (167).

Denen, die beim päpstlichen Gerichtshof Berufung einlegten, ist das elfte und letzte Kapitel (169–176) gewidmet. Dank des der Verfasserin schon bekannten, in der Veröffentlichung begriffenen Repertorium Germanicum X finden dabei Personen aus Deutschland besondere Berücksichtigung, wobei in 73 % der Fälle wenigstens eine der Parteien noch namentlich identifiziert werden kann.

Die Studie wird abgerundet durch die sie zusammenfassenden General conclusions (177–182), ein umfangreiches Quellen- und Literaturverzeichnis sowie ein Personen- und Ortsregister. Das Werk, das auf äußerst profunden, erstmals in dieser Materie so umfassenden eigenständigen Nachforschungen beruht, bietet mit Sicherheit den bisher besten und lebendigsten Einblick in die Arbeitsweise und Arbeitsleistung der Rota Romana an der Wende zur Neuzeit. Es ist eine kostbare Fundgrube für alle, die sich für die Geschichte des Rechts, aber auch der Gesellschaft und der Kirche interessieren, und lädt geradezu dazu ein, auch aus dem umfangreichen, noch unbearbeiteten Quellenmaterial zur Rota ähnlich aufschlussreiche Forschungsergebnisse zu erzielen wie Salonen.

Notes

* Kirsi Salonen, Papal Justice in the Late Middle Ages. The Sacra Romana Rota (Church, Faith and Culture in the Medieval West), London /New York: Routledge 2016, 216 S., ISBN 978-1-4724-8226-6