Das Genre der Einführungsliteratur in historische Epochen und Subdisziplinen hat Konjunktur. Dabei existieren mindestens zwei verschiedene Spielarten. Da wären zum einen jene bequem portionierten Überblicke, die offenbar durch das Studieren im Zeitalter von Bologna erforderlich geworden sind. Sie sollen – gleichsam als niedrigschwellige Angebote für Studieneinsteiger – gut abruf- und prüfbares Wissen vermitteln. Gerade wegen des Zwangs zur Kürze können dabei durchaus hervorragend komprimierte Darstellungen herauskommen, die auch dem Fachpublikum neue Einsichten vermitteln. Allerdings weichen sie der Darstellung von Forschungskontroversen systematisch aus und verzichten auf einen wissenschaftlichen Apparat und damit auf die Vermittlung wissenschaftlicher Grundstandards.
Aber es gibt auch anspruchsvollere Einführungen. Im Zeichen eines schärferen Methoden- und Theoriebewusstseins entstanden Reihen, die – meist an fortgeschrittene Studierende, den wissenschaftlichen Nachwuchs oder auch direkt an die Kollegen gerichtet – detailliertere Durchblicke auf die jeweilige historiographische Konstellation geben wollen und lustvoll die wissenschaftliche Kontroverse in den Mittelpunkt stellen. Dazu gehört jene Reihe (»Writing History«), in der das vorliegende Buch erschienen ist. Sie zielt nach den programmatischen Aussagen der Reihenherausgeber besonders »on the practical application of theory in historical writing«. Als eine Einführung in die Kriminalitätsgeschichte besitzt Kneppers Darstellung im englischsprachigen Bereich Pionierstatus, während es in der deutschsprachigen Verlagslandschaft vergleichbare Vorläufer gibt.1
Die Geschichte eines systematisch bestimmten Arbeitsgebietes zu schreiben, konfrontiert den Autor mit schwierigen Herausforderungen. Sie betreffen nicht zuletzt die Gliederung und die Strukturierung. In diesem Fall entschied sich der Verfasser für eine Darstellung, die in acht Kapiteln jeweils ein bestimmtes historiographisches Feld präsentiert, wobei dieses Feld entweder methodisch-konzeptuell oder thematisch bestimmt sein kann. Die Abfolge der Kapitel ist insgesamt (und meist zugleich auch jeweils in sich) grob chronologisch geordnet, beginnend mit der älteren Rechtsgeschichte und endend mit postkolonialen Perspektiven. Dabei korrespondieren mit den jeweiligen historiographischen Ansätzen bestimmte thematische Schwerpunktsetzungen, sodass sich allmählich – in einer Art von historiographischem Patchwork – ein immer dichter gewebtes Gesamtbild entwickelt.
Aber machen wir es konkret. Das Auftaktkapitel zur Rechtsgeschichte (1) zeigt, wie die zunächst dominant juristischen Sichtweisen nach und nach durch sozial- und kulturgeschichtliche Perspektiven angereichert wurden. Der folgende Abschnitt über ›Statistiken, Trends und Techniken‹ (2) hat einen methodischen Schwerpunkt und thematisiert, wie nach anfänglichem Enthusiasmus wachsende Skepsis und Kritik das Feld eroberten. Mit langfristigen Entwicklungen bzw. Entwicklungstheorien wie z. B. der Zivilisationstheorie von Norbert Elias beschäftigt sich das Kapitel ›Evolution und Psychoanalyse‹ (3); thematisch dreht es sich vor allem um Gewaltkriminalität. Ein eigenes Kapitel ist den britischen Marxisten (4) wie Eric Hobsbawm und E. P. Thompson, Douglas Hay und Peter Linebaugh gewidmet; ihnen verdankt die Kriminalitätsgeschichte zentrale Studien zum ›social crime‹ ebenso wie heftige Debatten über den Klassencharakter der englischen Gesetzgebung. Das Kapitelthema ›Die Stadt und ihre Kriminellen‹ (5) erlaubt es Knepper, sowohl die kriminelle Unterwelt zu beleuchten wie auf die Polizei als zentrale staatliche Institution im Feld der |Verbrechensbekämpfung einzugehen. Die Ehre eines eigenen Kapitels bekommt Michel Foucault (6): Hier werden sowohl die Geschichte des Gefängnisses abgehandelt als auch die kriminologischen Diskurse der Neuzeit thematisiert. Die beiden letzten Kapitel vollziehen wiederum einen Perspektivwechsel, indem nicht ein konzeptueller Ansatz, sondern ein bestimmtes Themenfeld in den Blick genommen wird. So vollzieht der Abschnitt ›Frauen, Gender und Kriminalität‹ (7) die historiographische Entwicklung auf diesem Feld nach. Er setzt ein bei den ›klassischen‹ Thesen über die Unterrepräsentanz von Frauen auf allen Gebieten der Kriminalität bzw. über deren Verschwinden im Zuge der Modernisierung (›The vanishing female‹, M. Feely) und endet mit aktuellen geschlechtergeschichtlichen Forschungen, die auch Fragen der Männlichkeit berücksichtigen. Auch das Kapitel über das Britische Empire und den Kolonialismus (8) spannt einen weiten Bogen von Studien des 19. Jahrhunderts zum indischen ›Gaunertum‹ bis hin zu den Ansätzen der ›subaltern studies‹ oder der ›postcolonial studies‹. Die das Buch beschließende Zusammenfassung bietet inhaltlich weniger, als sie selbst in Aussicht stellt – die Frage »Where do we go from here?« wird kaum beantwortet, sieht man einmal von der zutreffenden Beobachtung ab, dass sich auch die Kriminalgeschichte von unten sehr stark auf die Täter konzentriert habe und es an der Zeit sei, sich nun stärker den Opfern zuzuwenden (231). Vor allem hält der Autor auf den letzten Seiten Rückschau und versucht eine Zuspitzung mancher Befunde – manchmal ein wenig überpointiert, wie mir scheint, wenn etwa Foucault bescheinigt wird, sein größter Einfluss auf die Kriminalitätsgeschichte bestehe in »the prioritization of theory over evidence« (232).
Angesichts der eingangs erwähnten Herausforderungen wird es wohl keiner Darstellung gelingen, alle denkbaren Wünsche zu erfüllen. Zu fragen ist also immer nach dem Verhältnis zwischen dem möglichen Ertrag und den anfallenden Kosten. Was die Ertragsseite angeht, so muss man Paul Knepper zugestehen, seine Aufgabe insgesamt gut bewältigt zu haben. Er hat – mit dem notwendigen Mut zur Lücke – eine Reihe von Essays vorgelegt, die sich nach und nach zu einem komplexen Ganzen zusammenfügen und das Feld der Kriminalitätsgeschichte weit abstecken. Auch und gerade der Fachmann liest und benutzt das Buch mit Gewinn. Aber es gibt auch erhebliche Kosten festzuhalten. Sie beginnen schon bei Stil und Form des Textes, die z. T. etwas monoton anmuten, wenn sich eine Inhaltsangabe an die nächste reiht: (»Patricia O’Brien explains …«, »Tammy Whitlock examined …«, »Barry Godfrey has uncovered …«, 185 f.). Wie zugänglich und wie attraktiv eine solche Herangehensweise für Studierende sein wird, ist schwer zu ermessen. Hinzu kommt, dass die idealtypische Unterscheidung verschiedener Forschungsdiskurse zu Doppelungen, Überschneidungen und künstlichen Trennungen führt, z.B. wenn ein Text oder ein Thema in verschiedenen Kontexten Bedeutung besitzt. So wird der klassische Aufsatz von Douglas Hay über ›Property, Authority and the Criminal Law‹ von 1975 gleich an zwei verschiedenen Stellen referiert (17, 98). Und die Diskussion zur Entwicklung der Gewaltkriminalität (›decline of violence‹), der zu Recht viel Raum zugestanden wird, beginnt im Kapitel zur Statistik (37 ff.), wird aber nach einer Unterbrechung erst im Kapitel zu den Evolutionstheorien (68 ff.) weitergeführt.
Damit ist schon der größte, inhaltliche Kostenfaktor des Buches angesprochen. Denn so umfassend das historiographische Feld abgesteckt wird, so zerklüftet mutet die Landschaft der Phänomene an – insofern könnte der gegen Foucault erhobene Vorwurf einer Priorisierung der Theorie gegenüber der Evidenz auch gegen die vorliegende Einführung gewendet werden. Viele Aspekte, die man in einer Einführung erwarten könnte, kommen nicht zur Sprache. Das beginnt (ein vielleicht sehr ›germanischer‹ Vorwurf) mit der fehlenden Definition von Kriminalität und deren Verhältnis von Normsystemen und Institutionen. Ebenso wenig wird im ersten Kapitel die grundlegende Perspektivendifferenz deutlich zwischen einer von den Institutionen her denkenden Rechtsgeschichte einerseits, einer von der Etikettierung menschlichen Verhaltens her argumentierenden Kriminalitätsgeschichte andererseits. Die Quellen der Kriminalitätsgeschichte kommen allenfalls sporadisch in den Blick. Ganze Deliktbereiche fallen aus der Darstellung heraus, fast die gesamte Sittendelinquenz ebenso wie die religiöse Devianz. Die Reihe der Leerstellen ließe sich fortsetzen. In den meisten Fällen handelt es sich dabei offenkundig um Folgekosten des Reihenkonzeptes.
Schließlich noch ein Wort zur raumzeitlichen Verortung des Buches. Kein Autor kann die gesamte, auch fremdsprachige Historiographie zu einem großen Forschungsfeld überblicken, und so ist eine |Schwerpunktbildung entlang eigener Forschungsschwerpunkte prinzipiell legitim. Kneppers Buch konzentriert sich auf England bzw. die englischsprachige Welt. Wo er darüber hinausgreift, tut er das ausschließlich auf der Basis englischsprachiger Texte. Das kann zu kuriosen Ergebnissen führen: So wird die 1951 publizierte ›Geschichte des Verbrechens‹ aus der Feder Gustav Radbruchs zu einer Pionierstudie der neueren Kulturgeschichte, obwohl sie – das muss bei allen Verdiensten des großen Juristen gesagt werden – rassistische Passagen aufweist. Die Selbstgenügsamkeit der englischsprachigen wissenschaftlichen Welt ist oft genug beklagt worden, aber ihre Ergebnisse sind immer wieder betrüblich. Über die zeitliche Verortung der Darstellung legt der Autor explizit keinerlei Rechenschaft ab. Sie hat einen deutlichen Schwerpunkt im 19. und 20. Jahrhundert, greift auch in die Frühe Neuzeit zurück, gar nicht dagegen ins Mittelalter, was durchaus begründungsbedürftig gewesen wäre. Unter dem Strich darf man festhalten, dass diese Einführung die kriminalitätshistorische Forschung sicher bereichert und auch das Potential hat, neue Studien anzuregen. Neben ihr gibt es aber genügend Raum für alternative Zugänge zum Feld, und als alleinige Informationsquelle taugt der gewählte Ansatz nur eingeschränkt. Auch und gerade der englischsprachige Leser wird parallel dazu nach wie vor die klassischen Einführungswerke eines Jim Sharpe oder Clive Emsley 2 heranziehen.
* Paul Knepper, Writing the History of Crime, London: Bloomsbury 2016, 241 S., ISBN 978-1-4725-1853-1
1 Gerd Schwerhoff, Aktenkundig und gerichtsnotorisch. Einführung in die historische Kriminalitätsforschung, Tübingen 1999; Gerd Schwerhoff, Historische Kriminalitätsforschung (Historische Einführungen), Frankfurt/M. 2011; jetzt Karl Härter, Strafrechts- und Kriminalitätsgeschichte der Frühen Neuzeit (methodica – Einführungen in die rechtshistorische Forschung 5), Berlin / Boston 2018.
2 J. A. Sharpe, Crime in Early Modern England, 1550–1750, 2 nd ed., London 2008; C. Emsley, Crime and Society in England, 1750–1900, 4 th ed., London 2013.