Mit der vorliegenden monumentalen Monographie veröffentlicht der Verfasser, der seit Ende 2018 als Professeur agrégé de droit public an der Université Paris Saclay (Université d’Evry-Val d’Essonne) tätig ist, seine in Frankeich mehrfach ausgezeichnete thèse de doctorat aus dem Jahre 2015. Die Arbeit, die bereits vom amerikanischen Politikwissenschaftler Aurelian Craiutu begeistert rezensiert wurde (in: French Studies. A Quarterly Review 73,2 [2019] 335–336), verdient unbedingt auch einem deutschen Lesepublikum vorgestellt zu werden. Die zentrale These des Verfassers lautet, dass das englische parlamentarische System in der französischen Rechts- und politischen Kultur seit dem 18. Jahrhundert und über das ganze 19. Jahrhundert hinweg eine rechtspolitische Vorbildfunktion hatte. »Le modèle réformiste de la Constitution de l’Angleterre«, lautet also das Fazit der Untersuchung, »a intellectuellement dominé la France du XIXe siècle«.
Einiges sei hier zunächst zum Inhalt und zur Anlage des Werkes mitgeteilt. Nach bester franzö|sischer Tradition ist die Arbeit streng verschachtelt strukturiert. Nach einer Einleitung folgen zwei Gesamtteile, welche wiederum zwei Abschnitte enthalten, die sich ihrerseits in zwei Teile gliedern und so weiter. Das Ganze wird von einer Zusammenfassung abgeschlossen (847ff.). Die Einleitung führt in das Thema der Untersuchung ein und konzentriert sich auf die »Généalogie de la représentation libérale de la Constitution anglaise« (41–104). Der Schwerpunkt liegt hier auf einer eingehenden Analyse der Schriften von Paul de Rapin-Thoyras (1661–1725), einem adligen Hugenotten und Historiker, der im englischen Exil lebte und starb, sowie, vor allem, des Esprit des lois von Charles-Louis de Secondat Baron de Montesquieu (1689–1755). Der erste Hauptteil ist der »Constitution anglaise, matrice historique de la modération politique« gewidmet, zu der der Verfasser die zentrale These aufstellt, dass in den Jahren nach der Restauration von 1814 der Blick auf die englische Staatsverfassung den »aspirations françaises visant la stabilité politique« entsprochen und diese erfüllt habe. »Un historicisme de l’accomplissement libéral du gouvernement représentatif« habe sich mit einer Öffnung zu Reformen verbunden. Da es sich bei der Wahrnehmung der englischen Staatsverfassung als rechtspolitisches Vorbild nach Ansicht des Verfassers um ein widersprüchliches kulturelles Konstrukt gehandelt habe (»un jeu de projections contradictoires«; 315ff.), spricht er von einer »modélisation française de la Constitution anglaise«. Die Vertreter des liberalen Romantizismus hätten in den englischen Staatsinstitutionen »les conditions propres à préserver l’individu des abus du pouvoir et à permettre le développement de la démocratie« gesehen. Erwähnenswert ist an dieser Stelle eine fast monographische Behandlung des Werkes von Benjamin Constant (1767–1830), für die der Verfasser auch die private archivalische Überlieferung dieses Autors ausgewertet hat (183–243; dazu auch Tanguy Pasquiet-Briand, La Constitution anglaise, miroir de l’œuvre politique de Benjamin Constant, in: Cahier staëlien 68 [2018] 153–169). Zugleich hätten die konservativen Kräfte (etwa François-René de Chateaubriand [1768– 1848], 263–288) geglaubt, in der englischen historischen Tradition die Garantie für »la hiérarchie sociale et la liberté aristocratique«, also für eine »société déployant la liberté dans l’ordre« zu finden (245–311). »C’est dans le parlementarisme, produit historique de l’évolution institutionnelle anglaise«, so das Fazit des Verfassers, »que la doctrine constitutionnelle finit par identifier le régime politique susceptible de clore les tensions révolutionnaires françaises«.
Der zweite Hauptteil thematisiert »La Constitution anglaise, matrice théorique du conservatisme politique« (433ff.). Hier geht der Verfasser auf die französischen Staatsreformen während des 19. und 20. Jahrhunderts ein, von der Julimonarchie (552– 630) bis zu den Verfassungen der Dritten (809ff.) und der Vierten Republik. Er sieht darin »une politique constitutionnelle libérale et conservatrice«, getragen von einer »philosophie prudentielle du droit constitutionnel«. Das englische Modell habe die Kernelemente dieser Verfassungstradition geprägt: nämlich die »déresponsabilisation« des Staatsoberhaupts, die Zulassung einer freien öffentlichen Meinung, die Herrschaft der Parlamentsmehrheit und die politische Verantwortlichkeit der Minister. Dies ermögliche die Vision der »constitution comme un cadre institutionnel au sein duquel l’agir politique doit pouvoir adapter la société à son stade de développement historique«.
Der Band schließt mit einer umfangreichen Bibliographie (855–936) sowie einem Sach- und Personenregister (937–944) ab. Insbesondere die in zahlreiche Abschnitte gegliederten bibliographischen Angaben zu Quellen und Sekundärliteratur zeichnen sich durch einen imposanten Umfang aus. Der Leser findet darin eine nahezu vollständige Bibliographie des französischsprachigen Schrifttums zur konstitutionellen Geschichte Frankreich. Das englische Schrifttum wird ebenfalls reichlich herangezogen. Auch hier, wie für nicht wenige französische Monographien der letzten Jahrzehnte, scheint dagegen leider die Regel germanica non leguntur zu gelten. Selbst bei der ausführlichen Erörterung zur deutschen Historischen Rechtsschule und zu den Lehren Carl Friedrich v. Savignys (450–471) bringt der Verfasser kein einziges deutsches Literaturzitat. Zur Ausstrahlung des englischen parlamentarischen Systems hätte der Autor wenigstens die jüngste grundlegende Monographie von Hans Christof Kraus berücksichtigen können (Englische Verfassung und politisches Denken im Ancien Régime 1689–1789 [Veröffentlichungen des Deutschen Historischen Instituts London 60], 2006). Es bleibt anzumerken, dass die überbordende Ausführlichkeit bei der Behandlung mancher Themen es trotz der tief gestaffelten Gliederung dem Leser mitunter nicht gerade leicht macht, sich in den fast tausend Seiten des Werkes zu orientieren. |
Am Ende der Lektüre bleibt der Eindruck des Rezensenten mehr als ambivalent. Einige Fragen und einige kritische Ergänzungen drängen sich auf. Am ehesten bleibt der Rezensent skeptisch hinsichtlich der Gesamtgewichtung der Darstellung. Gerade die zentrale Epoche der Ausstrahlung der englischen Staatsverfassung auf den französischen politischen Diskurs, nämlich das 18. Jahrhundert und die Jahrzehnte des vorrevolutionären Frankreich, scheint verkürzt und ausgeklammert worden zu sein. Der Autor erwähnt zwar in der Einleitung zutreffenderweise, dass Frankreich bereits Mitte des 18. Jahrhunderts, ebenso wie übrigens auch Deutschland zu dieser Zeit, eine starke Anglophilie seiner intellektuellen Eliten kannte. Ausführlich wird dabei allerdings nur das Interesse für das englische parlamentarische System im Werk von Montesquieu erörtert (43ff.). Hier hätte der Verfasser weiter gehen sollen. Gerade die englische Verfassung als zentrales Thema zahlreicher Streitschriften beschäftigte damals den öffentlichen Diskurs in Frankreich. Bei vielen der französischen Beobachter hatte England eine Vorbildfunktion: Es gab Lob für die vermeintliche Herrschaft der Gesetze, für den hohen Grad der sozialen Mobilität, für die Pressefreiheit und den public spirit, aber auch für die Ministerverantwortlichkeit und für die Existenz politischer Opposition. Einige Ergänzungen sind hier, nach Ansicht des Rezensenten, noch notwendig. Erwähnenswert wäre insbesondere die anglophile Haltung der zu jener Zeit in Bedrängnis geratenen französischen Hugenotten, die in großer Zahl zu den Besuchern und Bewunderern Englands zählten. Zu diesen Reisenden gehörte etwa, was der Verfasser zu ignorieren scheint, einer der ersten französischen Korrespondenten von William Blackstone, nämlich der französische Anwalt Jean-Baptiste Jacques Élie de Beaumont (1732–1786). Dieser stammte aus einer alten, protestantischen Familie aus der Normandie und betätigte sich seit Mitte des 18. Jahrhunderts als Anwalt, zuerst am Parlement de Normandie und später in Paris. Berühmt wurde er als Strafverteidiger in der Affaire Calas, wo er in einem Kriminalverfahren, das die Öffentlichkeit erschütterte, den Freispruch einer bedrängten Familie von Calvinisten aus Toulouse erreichte und von Voltaire als der philosophe de l’innocence opprimée öffentlich gefeiert wurde. Wahrscheinlich durch Vermittlung gerade desselben Voltaire, der selbst bekanntlich zwischen den Jahren 1726 und 1728 in England gelebt hatte, unternahm Beaumont im Oktober 1764 eine lange Reise durch England, über die wir dank seiner publizierten Tagebücher sehr gut informiert sind. Zu diesem Milieu von anglophilen Schriftstellern und kritischen Publizisten gehörte auch der erste französische Übersetzer von William Blackstone, Auguste Pierre Damiens de Gomicourt (1723– 1790). Als Anwalt in Paris veröffentlichte er einige verfassungspolitische Druckschriften, die ihn im Jahre 1769 in Ungnade bei der königlichen Zensur fallen ließen, so dass er nach Brüssel fliehen musste. Hier wirkte er bis 1772 in den Diensten des einflussreichen Verlegers Jean Louis de Boubers, wo er zwischen 1774–1776 auch die Commentaires sur les loix angloises de M. Blackstone in Druck gab. Für das damalige Bild Englands in Frankreich waren William Blackstone und sein Werk von zentraler Bedeutung, in der vorliegenden Untersuchung werden sie allerdings völlig ignoriert (dazu F. Ranieri, Die französischen Übersetzungen der Commentaires von William Blackstone Ende des 18. Jahrhunderts. Ein Kapitel aus der Geschichte der kontinentalen Entdeckung des englischen Common Law, in: Festschrift für Rudolf Wendt, 2015, 1251–1269). Im Jahr der Flucht begann Pierre Damiens de Gomicourt in Brüssel mit der Veröffentlichung des meinungsbildenden Periodikums Observateur français à Londres, das sich rasch als Organ der anglophilen französischen Publizisten entwickelte. Auch diese wichtige Quelle hat der Verfasser leider übersehen. Auf der Grundlage der Bearbeitung von de Gomicourt erschien im Jahre 1776 aus der Feder von Gabriel François Coyer (1707–1782) eine weitere französische Ausgabe des Vierten Buches der Commentaires zum englischen Kriminalrecht. Eines der beherrschenden Themen bei den Diskussionen war die immer wieder formulierte Bewunderung für die vermeintliche Gerechtigkeit und Effizienz der englischen Laiengerichtsbarkeit. Mit der Veröffentlichung des Esprit des lois 1748 hatte Montesquieu gerade dieses Thema in der französischen Debattierkultur allgegenwärtig gemacht. Die Institution der englischen Jury sollte in der französischen Publizistik der darauffolgenden Jahrzehnte als Symbol der englischen Freiheiten gefeiert und als Vorbild gepriesen werden. Wir begegnen darin einem wichtigen Aspekt der bereits erwähnten damaligen französischen Begeisterung für die englische Staatsverfassung. Zentral scheint hier gerade die Rolle gewesen zu sein, die die oben erwähnten Übersetzungen aus den Commentaires als Informationsquelle spielten. »D’autre part«, schreibt in diesem Zusam|menhang ein französischer Rechtshistoriker, »grâce à la traduction en français de Blackstone, on croyait connaître les institutions anglaises et on traçait du jury de ce pays une image très idéalisée, comme le montrent de mieux en mieux les études récentes sur la justice anglaise du XVIII siècle«. Die französischen Übersetzungen von Blackstone halfen also dabei, den politischen Mythos der gerechten englischen Staatsverfassung bei der französischen Öffentlichkeit aufzubauen. Im Jahre 1822 erscheint die letzte französische Übersetzung der Commentaires aus der Feder von Nicolas Maurice Chompré (1750–1825). Alle bisher genannten französischen Übersetzer und Bearbeiter der Commentaires von Blackstone waren vor allem von ideologischen und politischen Motiven geleitet. In ihrer anglophilen Begeisterung für die damalige englische Staats- und Rechtsverfassung als vermeintlicher Ort bürgerlicher Freiheiten sahen diese Autoren ein Modell für das zeitgenössische Frankreich. Bezeichnenderweise war kaum einer von ihnen als Jurist beruflich tätig. Die Übersetzung von Nicolas Maurice Chompré scheint allerdings das letzte bedeutsame Werk zum englischen Recht in der französischen Literatur des 19. Jahrhunderts gewesen zu sein, was nicht überrascht. Und hier setzt das zweite Hauptbedenken des Rezensenten ein. Möglicherweise überschätzt der Verfasser den Einfluss der englischen Rechtskultur für das Frankreich der Restaurationszeit. Zweifellos bewunderten zahlreiche liberale Intellektuelle das englische politische System. Eine genauere Beschäftigung mit dem englischen Rechtssystem ist jedoch, nach Wissen des Rezensenten, im damaligen französischen Schrifttum nicht nachweisbar. Wenigstens das französische Privatrecht entwickelte sich seit den zwanziger Jahren des 19. Jahrhunderts in der Tradition des Code civil zunehmend autoreferentiell. Das privatrechtliche Schrifttum jener Zeit bleibt weitestgehend auf die nationale Kodifikation bezogen. Auch der spezifische rechtspolitische Hintergrund, dem im 18. Jahrhundert das allgemeine Interesse für das Werk von William Blackstone zugrunde lag, hatte sich nunmehr erledigt. Erst im 20. Jahrhundert, bei der Geburt der modernen Rechtsvergleichung, wird das Interesse für das englische Recht auch in Frankreich wieder neu entstehen, aber unter völlig veränderten Kultur- und wissenschaftspolitischen Rahmenbedingungen. So publizierte Luc Henry Dunoyer im Jahre 1927 eine Doktorarbeit mit dem Titel Blackstone et Pothier. Erwähnenswert ist hier vor allem, dass die Untersuchung von Henri Lévy-Ullmann (1870–1947) angeregt worden war. Dieser gründete zusammen mit Henri Capitant im Jahre 1931 das Institut de droit comparé an der Pariser Universität, war ein weltbekannter Rechtsgelehrter und gilt heute als einer der Väter der modernen französischen Rechtsvergleichung. Seine Monographie Le système juridique de l’Angleterre zu den Quellen des englischen Rechts wurde von einem berühmten zeitgenössischen englischen Kollegen als »the best of all introductions to the study of the English legal systems« gefeiert. Alles in allem hat der Verfasser Anlass zu spannenden Fragen und Diskussionen über die französische rechtspolitische Kultur der letzten zwei Jahrhunderte geboten.
* Tanguy Pasquiet-Briand, La réception de la Constitution anglaise au XIXe siècle: Une étude du droit politique français (Collection des thèses 149), Bayonne: Institut Universitaire Varenne 2017, 958 S., ISBN 978-2-37032-144-2