Verstanden?*

[Understood?]

Thomas Duve Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte, Frankfurt am Main sekduve@rg.mpg.de

Verstanden die europäischen Invasoren und die Angehörigen indigener Völker in Amerika sich eigentlich, wenn sie Verträge schlossen, über Rechte verhandelten, vor Gericht miteinander stritten? Fanden sie einen middle ground oder agierten sie nach dem Prinzip des code switching? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt des von den US-amerikanischen Rechtshistorikern Brian P. Owensby und Richard J. Ross herausgegebenen Bandes Justice in a New World. Negotiating Legal Intelligibility in British, Iberian, and Indigenous America. Sieben Fallstudien rekonstruieren Momente der rechtlichen Interaktion zwischen Angehörigen indigener Gemeinschaften und Euro-Amerikanern in Anglo- und Iberoamerika zwischen dem 16. und dem 19. Jahrhundert. Sie werden gerahmt von einleitenden Überlegungen der beiden Herausgeber zur Möglichkeit des Vergleichs zwischen britischen und iberischen Rechtsräumen sowie zwei zusammenfassenden Beobachtungen.

Die vielleicht etwas speziell anmutende Fragestellung mag nicht gleich erkennen lassen, welche Bedeutung das Thema hat: Es geht um die Rolle indigener Akteure im Prozess der Etablierung der kolonialen normativen Ordnungen, damit auch um Inhalt und Ausgestaltung dieser Ordnungen. Waren Angehörige der indigenen Völker dem Recht der Europäer hilflos ausgesetzt oder hatten sie so etwas wie legal agency? Verschwanden ihre Rechte, gab es Konvergenzen, Hybridisierungen, Rechtspluralismus, nutzte man das Recht der anderen?

Das Buch kann auf eine inzwischen recht umfangreiche Forschung zur Justiznutzung durch indigene Akteure in Anglo- und Iberoamerika zurückgreifen, fügt dieser gründliche Fallstudien hinzu und verfolgt mit seiner vergleichenden Perspektive ein anspruchsvolles Projekt. Schon die Rekonstruktion der Kommunikation zwischen den Angehörigen indigener Völker und den Kolonisatoren ist alles andere als einfach, sind doch die meisten Quellen, auf die wir zurückgreifen können, durch mindestens einen, meistens sogar mehrere koloniale Filter gegangen – bei der Formulierung, bei der Niederschrift, bei der Archivierung. »Indigene« und »koloniale« Rechtsvorstellungen sind deswegen, wenn überhaupt, nur mit erheblichem Aufwand und großer Unsicherheit rekonstruier- und kontrastierbar. Die große regionale Vielfalt innerhalb des spanischen Imperiums, die koloniale Dynamik, manche Ähnlichkeiten und große Unterschiede zwischen dem spanischen und dem portugiesischen Amerika machen allgemeine Aussagen schwierig. Gänzlich unmöglich scheinen sie zu werden, wenn man Britisch-Amerika hinzunimmt.

Diese Kombination bietet allerdings auch Potenzial. Die Einzelbeobachtungen können aus |selbstverständlich scheinenden Grundbedingungen herausgelöst und mit anderen kontrastiert werden. Zwei dieser Grundbedingungen arbeiten die Herausgeber in ihrer Einleitung heraus: die unterschiedliche Stellung der indigenen Völker in der sozialen und rechtlichen Ordnung sowie die Bedeutung bestimmter Strukturprinzipien bei der Konstruktion dieser Ordnungen. So folgten die iberischen Imperien durch die Einordnung der indigenen Völker als »Vasallen« in das normative Universum des frühneuzeitlichen Rechts in den iberischen Monarchien einem integrativen Modell. Gerade diese Integration und die mit ihr verbundene begrenzte Autonomie hatte langfristig den Effekt einer zunehmenden Überformung indigener Traditionen durch koloniale Methoden und Praktiken. In den britischen Territorien wird dagegen üblicherweise eine stärker auf die Anerkennung, Abgrenzung und letztlich asymmetrische Koordination von Souveränitätsrechten gerichtete Politik der räumlichen Ausdehnung der kolonialen Einflusssphäre und der langsamen Zurückdrängung indigener Völker und ihrer Territorien gesehen. Man hätte diesen beiden grundlegenden Unterschieden vielleicht auch noch den unterschiedlichen Stellenwert der Mission hinzufügen können; er war für Iberoamerika strukturbildend, für Britisch-Amerika nicht. Mit diesen verschiedenen kolonialpolitischen Modellen korrespondierten, so legen es die Herausgeber nahe, zwei zentrale Merkmale der jeweiligen Rechtskulturen: die Vorstellung materieller Gerechtigkeit und deren Realisierung auf allen Ebenen der stratifizierten kolonialen Ordnung im Fall der iberischen Imperien einerseits und die überragende Bedeutung des Denkens in Kategorien der durch Recht definierten Souveränität im Fall Britisch-Amerikas.

Vor diesem Hintergrund lassen sich in den Beiträgen tatsächlich differente Formen der Kommunikation über Recht, Hybridisierung und Differenzierung konturieren, trotz aller lokaler Varianz, etwa durch Unterschiede in Sozialstrukturen, Geographie, Verfügbarkeit von kulturellen Übersetzern. So veranschaulichen die Beiträge von Tamar Herzog zu Aushandlungen von Rechtspositionen zwischen Portugiesen und indigenen Völkern im heutigen Brasilien und Karen Graubarts Studie zum Vizekönigreich Lima, dass im integrativen iberischen Modell Missverständnisse vorkamen, man aber voneinander lernte und Hybridisierung an der Tagesordnung war. Vor allem Graubart zeigt an dem klassischen Fall der in die koloniale Hierarchie eingeordneten indigenen Selbstverwaltung in der república de indios, wie sehr Siedlungspolitik, massive Eingriffe der Krone in die Sozialstruktur und die Enteignung indigener Völker bei gleichzeitiger Anerkennung begrenzter Autonomie dazu führten, dass indigene Akteure nicht in Parallelwelten lebten, sondern sich in ganz unterschiedlichen Situationen der Koexistenz oder Verschmelzung von normativen Ordnungen wiederfanden.

Die Fallstudien zu Britisch-Amerika lassen tendenziell weniger Hybridisierung und mehr code switching der Akteure erkennen. Doch nicht wenige Ähnlichkeiten sind auffällig, etwa der von Herzog für Portugiesisch-Amerika im 18. Jahrhundert und der von Jenny Hale Pulsipher für Massachusetts im 17. Jahrhundert herausgearbeitete versteckte Dissens, wenn Indigene und Europäer die Bedeutung des Gabenaustauschs und die Vertragsinhalte unterschiedlich interpretieren – weil sie diese jeweils unterschiedlich in ihre eigenen normativen Vorstellungen übersetzen. Manche Parallelen zeigt auch der Vergleich des Tributsystems des britischen Virginia mit dem Floridas unter spanischer Herrschaft, den Bradley Dixon unternimmt: Integration der indigenen Völker, Nutzung der indigenen Sozial- und Produktionsstruktur, der Rückgriff auf bestimmte Argumentationsfiguren aus einem europäischen juristischen Diskurs lassen sich in der Mitte des 17. Jahrhunderts in beiden Fällen finden. Auch Nancy O. Galman und Alan Taylor weisen in ihrem Vergleich der Beziehungen der britischen Autoritäten mit der Konföderation der Irokesen nördlich von New York bis zur Grenze der französischen Kolonie Quebec und der spanischen Politik in der Grenzregion Floridas in der zweiten Hälfte des 18.Jahrhunderts auf die Bedeutung von adaptiven Praktiken hin. Um kriegerische Auseinandersetzungen zu vermeiden, suchte man pragmatische Kompromisse bei der Ahndung von Tötungsdelikten. Zum Teil paktierten die Spanier mit den Indigenen auch gegen die zur Grenzsicherung angesiedelten britischen Siedler. Indigene wie koloniale Autoritäten navigierten also in pluralen Strukturen, und man konnte dies, weil man sich inzwischen kannte. Nur so lässt sich auch erklären, was Craig Yirush im Fall der Verhandlungen der Irokesen mit den Engländern in Pennsylvania in der Mitte des 18. Jahrhunderts beobachtet: Die Vertreter der Irokesen beriefen sich im Streit um Land auf ihr »aus dem Boden Gewachsen-Sein« sowie für einige Gebiete auf die Eroberung von einem anderen indigenen Volk, |erstreckten ihre Herrschaftsrechte aber auch auf die Unterworfenen, die ihnen tributpflichtig waren und forderten das Recht zum Abschluss von Verträgen mit anderen europäischen Mächten. Eine Studie zum Widerstand indigener Völker gegen die im Zuge der Unabhängigkeitsbestrebungen in Neu-Granada drohende Änderung der kolonialen Verfassung (Marcela Echeverri) führt vor Augen, in welchem Maße einige indigene Völker inzwischen ihre Stellung im korporativen kolonialen System angenommen hatten. Sie hatten deswegen auch sehr wohl verstanden, dass der von den Kreolen favorisierte scheinbar egalitäre Verfassungsstaat für sie eine nicht unerhebliche Bedrohung darstellte.

Diese kurze Skizze der Beiträge mag vor Augen führen, wie fruchtbar die vergleichende Gegenüberstellung der beiden Kolonialregime und die Zuspitzung auf die Frage der Möglichkeit oder Unmöglichkeit des Sich-Verstehens ist. Zwei abschließende Kommentare gehen auf das Problem der Vergleichbarkeit (Daniel K. Richter) und eine Reihe von Einzelaspekten ein (Lauren Benton). In Bentons Beitrag wird auch eine gewisse Spannung angesprochen, die den Band durchzieht: Was ist eigentlich das Objekt der Beobachtung, wenn wir Kommunikation in Konfliktsituationen rekonstruieren, in denen rechtlich argumentiert wird – begnügen wir uns mit dem Blick auf die vorgebrachten Argumente oder kann es gelingen, bestimmte dahinterliegende »Rechtsvorstellungen« zu rekonstruieren? – Während Tamar Herzog nicht nur eindrucksvoll vorführt, dass selbst aus kolonialen Dokumenten Vorstellungen und Erwartungen indigener Akteure herausgelesen werden können und dass hinter den Handlungen auch bestimmte rules, anchored in culture and experience herauszuarbeiten seien (61ff.), lehnt Lauren Benton gerade dies ab (279ff.). Doch dürfte es sich hier eher um ein Missverständnis handeln: Herzog weist auf die für Rechtshistoriker/innen vielleicht leichter sichtbare Tatsache hin, dass jedes Handeln in einem Horizont normativen Wissens stattfindet, auch wenn dieses Wissen nicht ausdrücklich gemacht wird; Benton scheint dahinter die Suche nach essentialia zu vermuten.

Zum Schluss ihrer Einleitung deuten die Herausgeber einige weitere Forschungsfragen an. Nicht zuletzt sehen sie den Band als Schritt auf dem langen Weg zu einer intercultural history of law and justice an. In einer solchen liegt natürlich ein wichtiges Ziel. Die Einleitung der Herausgeber und viele Einzelbeiträge zeigen aber auch die vielen Fragen, die ein solches Unternehmen aufwirft: Kann ein solcher Vergleich letztlich die europäischen Imperien als analytischen Rahmen nehmen? Kann man die koloniale Situation aus einem kontrastierenden Vergleich der Systeme der Kolonisatoren heraus analysieren? Müsste man das Verfahren nicht geradezu umdrehen und die Kommunikationsbedingungen aus den Perspektiven der indigenen Völker heraus rekonstruieren? – Wie so oft bleibt die Frage, in welchem Maße wir die historischen Asymmetrien der Macht in unseren analytischen Kategorien abbilden müssen.

Notes

* Brian P. Owensby, Richard J. Ross (Hg.), Justice in a New World. Negotiating Legal Intelligibility in British, Iberian, and Indigenous America, New York: NYU Press 2018, 352 S., ISBN 978-1-4798-0724-6