Staatsgeschichten *

[(Hi)Stories of the State]

Ino Augsberg Lehrstuhl für Rechtsphilosophie und Öffentliches Recht, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel augsberg@law.uni-kiel.de

»Wer hilft in der Not? Der Staat«. So betitelte die Wochenzeitschrift »Die Zeit« Mitte März 2020 einen Artikel, der sich sowohl auf die Maßnahmen bezog, die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eingeführt wurden, als auch auf die Hilfsleistungen, die wiederum die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen jener Maßnahmen abfangen und für die Einzelnen wie für die Gesamtgesellschaft erträglich halten sollten. Ein schon so häufig totgesagtes Konzept (über das, einem bekannten Wort zufolge, sogar »kein Wort mehr zu verlieren« sei, außer natürlich diesem letzten selbst) feiert demnach fröhliche Urständ. Aber was ist mit dem hier angesprochenen »Staat« gemeint? Worauf bezieht sich die Bezeichnung, wie und von wem wird sie festgelegt? Gabriele Metzler geht in ihrer eindrucksvollen Untersuchung, die sie selbst als einen – für dieses Format recht umfangreichen‍‍‍ – »Essay« bezeichnet, diese Fragen nicht unmittelbar an. Sie fragt vielmehr nach dem Staatsverständnis der deutschen Historiker, genauer: der deutschen Zeithistoriker, im Wandel der Zeiten. Die Frage nach dem Staat erscheint so im Spiegel einer spezifischen, aber, wie Metzlers Studie zeigt, exemplarischen Debatte. Es geht ihr um zweierlei: zum einen um eine Geschichte jener sich wandelnden Staatsvorstellungen innerhalb einer bestimmten »Zunft«, zum anderen – damit zugleich – um eine Geschichte der Zeitgeschichte als wissenschaftliche Disziplin. Beide Perspektiven sind ineinander verzahnt: Das Buch »zielt auf eine Historiographiegeschichte in gesellschaftsgeschichtlicher Absicht« (12).

Der Fokus der Untersuchung liegt dabei, wie der Untertitel des Werkes signalisiert, auf den Debatten nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Gleichwohl greift das Werk über diesen engeren Zeitraum auch deutlich hinaus. Das erste Kapitel zeichnet in einer knappen, aber sehr prägnanten Skizze zu Kaiserzeit, Weimarer Republik und Nationalsozialismus einen bereits in sich vielfältigen und kontrastreichen Hintergrund, vor dem dann die weiteren Debatten hervortreten können. Entscheidender Ausgangs- und Abstoßungspunkt für alle künftigen Auseinandersetzungen ist danach ein zur Kaiserzeit noch dominierendes hegelianisch geprägtes Staatsbild. Es imaginiert den Staat als feste Entität, die für Gemeinwohl und Sittlichkeit zuständig ist, das heißt moderner ausgedrückt: als die »einzig verlässliche Instanz gesellschaftlicher Integration in einer sich ausdifferenzierenden Gesellschaft« (50). Für die Historiker jener Zeit bildet der so verstandene Staat sowohl Hauptsubjekt wie Ziel der geschichtlichen Entwicklung; »Geschichte ohne Staat war für sie nicht vorstellbar« (ebd.). Dabei ist das Verhältnis von Staat und Historikerzunft ein Wechselbezug; der Rekurs auf das Staatskonzept als Leitkategorie historischer Forschung dient dem Staat zugleich als eigene Legitimationsressource. Auf diese Weise treten die Historiker und der von ihnen imaginierte Staat in eine spezifische Symbiose, in der beide Seiten sich gegenseitig stützen. Eben dieses Verhältnis und seine sich mit den Jahren und Jahrzehnten vollziehenden Veränderungen konstituieren eine der Kernthesen des Buches: »(Zeit-)Historiker [bilden] eine Deutungselite, die Geschichtsbewusstsein sowie historisches Denken in der Gesellschaft maßgeblich prägt und auf diese Weise immer auch zur historischen Legitimation – oder Delegitimation – des Gemeinwesens beiträgt« (10).

Für diese Ausgangsthese sind die beiden noch vor dem zentralen Untersuchungszeitraum liegenden Perioden der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus deswegen bemerkenswert, weil sie jeweils einen Bruch in dem ursprünglich symbiotisch verstandenen Verhältnis markieren. Dass die Historiker ihr traditionelles Staatskonzept über das Ende des Kaiserreichs hinaus bewahren wollen, führt nach Metzlers Darstellung zunächst dazu, dass sie den gewandelten Verhältnissen der Weimarer Republik misstrauisch gegenüberstehen und der neuen Republik in der Mehrheit ihre Unterstützung verweigern: »Um den Staat zu ret|ten, gaben die Weimarer Historiker die Republik preis« (51). Das Festhalten an dem alten Konzept führt aber auch dazu, dass sie gegenüber der nationalsozialistischen Staatsvorstellung, nach anfänglicher Sympathie, ebenfalls zumindest eine gewisse Distanz bewahren.

Die folgenden Entwicklungsstufen nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, deren Untersuchung den primären Gegentand des Buches ausmacht, knüpfen immer wieder an jenes Grundmotiv des wechselweisen Bezugs an. Sie lassen sich, unter den ganz anders gearteten Verhältnissen der Nachkriegszeit und der Bundesrepublik, als eine Art Re-Synchronisierung des Staates und der von den Historikern verfochtenen Staatsbilder charakterisieren. Die Historiker variieren danach, darin den jeweiligen zeitgenössischen politischen Auseinandersetzungen und Konflikten folgend, ihr bis dahin dominierendes Staatsbild. Sie geben sukzessive ihre traditionelle statisch-substanzielle Konzeption auf, um der größeren Komplexität der modernen Gesellschaft Rechnung zu tragen. Geschichte wird damit ebenso wenig wie Politik unmittelbar ausschließlich mit dem Konzept »Staat« verknüpft, sondern auf vielfältige Formen der Auseinandersetzung bezogen, die in ihrer Pluralität wiederum auf das dazu nun komplementär gedachte, demokratisch fundierte und damit auf die – pluralistische – Gesellschaft als eigene Grundlage zurückbezogene Staatsmodell zurückwirken. Steht am Anfang der 1950er Jahre noch der Versuch, sich mit bestimmten elitistischen Vorstellungen und den diesen korrespondierenden politischen Konzepten gegen die beschworene Gefahr einer »Massendemokratie« zu wappnen, rücken in den 1960er Jahren die Mehrheit der – mittlerweile weitgehend einer neuen Generation angehörenden – Historiker und der sozialliberal geprägte Aufbruchsgeist der Zeit wieder eng aneinander. Staatlichkeit wird vermehrt nicht nur mit Rechtsstaatlichkeit und auch nicht nur mit Sozialstaatlichkeit, sondern mit Demokratie verknüpft. Am Ende der Entwicklung, die über die Vielzahl der weiteren Stationen – namentlich etwa die Unruhe der 1970er Jahre und der Bruch des Jahres 1989, selbstverständlich auch die heftigen Auseinandersetzungen rund um den »Historikerstreit« – von Metzler minutiös und ungeheuer material- wie kenntnisreich nachgezeichnet werden, steht eine zeitgenössische Debatte, für die sich die Frage nach der Staatlichkeit weiterhin stellt, ohne dass ein dominierendes Paradigma bereits ersichtlich wäre. »Die Frage, wie Staatlichkeit ›nach dem Boom‹ sich ausgestaltet, ist offen. Dies gilt auch für demokratische Rechtsstaatlichkeit in Europa« (307).

Das eigentlich Faszinierende an Metzlers Buch sind nicht so sehr die einzelnen Stationen der bundesrepublikanischen Geschichte. So prägnant und daher instruktiv auch sie noch einmal zu lesen sind, dürften sie doch weitgehend bekannt sein. Originell und hochinteressant ist aber die Weise, wie diese Stationen sich in den zeithistorischen Debatten spiegeln.

In methodischer Hinsicht betrifft das vor allem die Beobachtung, wie sehr die gesamte Bewegung durch die Verabschiedung des Historismus bestimmt ist. An die Stelle von Rankes Maxime, »sein Selbst gleichsam auszulöschen«, um zu zeigen, »wie es eigentlich gewesen« (vgl. 10), und damit den denkbar größten Objektivitätsgestus zu pflegen, tritt das Bewusstsein, dass Beobachtung und Beobachtetes auf vielfältige Weise ineinander verschlungen sind, dass also »historisches Räsonnement und gesellschaftlich-kultureller Wandel in einer Wechselwirkung miteinander standen; dass das zeithistorische Argument, die Diskussion eines zeithistorischen Themas immer auch einen Beitrag leisteten zu tagespolitischen Auseinandersetzungen, wenn nicht gar zu politischen Grundsatzdebatten« (12 f.).

Methodisch mitgedacht ist damit, dass »die Geschichte« nicht einfach existiert, sondern in den wissenschaftlichen Auseinandersetzungen geformt wird. »Wie Zeithistoriker diese Erfahrungen [der einzelnen Stationen der deutschen Geschichte] zu historischem Wissen umformten« (10) und »wie ›die‹ Zeitgeschichte nach 1945 Staatlichkeit erinnert bzw. imaginiert hat und wie Zeithistoriker Staatlichkeit für ihre je eigene Gegenwart konzipiert haben« (14): Diese Fragen bestimmen das Thema.

Impliziert ist damit aber nicht lediglich eine ihrerseits eine Art Neutralität zweiter Ordnung reklamierende konstruktivistische Position. Die Verabschiedung des Historismus schlägt vielmehr auch auf den individuellen Habitus der Historiker durch und erscheint auf ihrer Seite als subjektive Verpflichtung, die sich nun statt auf die klassische Wertneutralität auf einen bewussten Einsatz für bestimmte Werte bezieht. Für die modernen, verantwortlichen Wissenschaftler ist es in dieser Perspektive, für deren Entstehung und allmähliche Durchsetzung Metzlers Buch eine eindrucksvolle Fallstudie bildet, nicht länger ein Problem, son|dern geradezu eine Pflicht, »erkenntnisleitende Interessen« zu besitzen, die »irgendetwas mit liberal-demokratischen Orientierungen zu tun haben« (so Jürgen Kocka, zitiert auf S. 172). Es geht ihnen um »Geschichtsschreibung in demokratischer, emanzipatorischer Absicht« (201).

Metzlers Studie, die immer wieder ausdrücklich vom mainstream der Zunft spricht, verschweigt allerdings nicht, wie strukturell konservativ jener mainstream selbst dort blieb, wo er die eigenen politisch progressiven Überzeugungen hervorhebt. Das zeigt sich zum einen an den fachinternen methodologischen Auseinandersetzungen. Lakonisch konstatiert Metzler diesbezüglich, dass die Anhänger alternativer Untersuchungsverfahren, etwa der Alltagsgeschichte, oder spezieller Theoriemodelle, namentlich des Neomarxismus, nirgendwo, auch nicht an den sogenannten »Reformuniversitäten«, institutionell abgesicherte Einflusspositionen in Form von Lehrstühlen erlangen konnten. Der strukturelle Konservatismus zeigt sich zum anderen aber auch und gerade in der allgemeinen Nähe zum Zeitgeist. Das vehement vorgetragene Plädoyer für Pluralismus kann in dieser Blickrichtung dazu dienen, den Ausschluss jener zu rechtfertigen, die jene pluralistische Position nicht teilen. Unter der Hand wird aus einer prozeduralen Anforderung ein materielles Argument, das als universal verbindlicher Kompass dient und dergestalt ein eigentümliches funktionales Äquivalent zu früher verwendeten Sozialtechniken bildet. »Anstatt auf Ideologien als integrierende Kräfte in modernen Gesellschaften zu setzen, konnten sich die Intellektuellen nun an politischem Pluralismus orientieren« (154). In der Konsequenz ergibt sich daraus eine Bewegung, in der, jedenfalls in der Rückschau, die Konventionalität des Vorgehens, im Sinne der Anpassungsfähigkeit an die jeweils herrschenden Verhältnisse, dominiert. »›Geschichtswissenschaft und Politik im Gleichschritt?‹, fragte Christoph Cornelißen vor einigen Jahren. In gewissem Sinne: ja. Seit die moderne Geschichtswissenschaft in Deutschland entstand, verstanden sich Historiker als Sinnstifter für die Politik – und für den preußisch deutschen Staat« (309). Daran hat sich offenbar, unter politisch natürlich völlig veränderten Vorzeichen, grundsätzlich wenig geändert. Ironischerweise führt die Bewegung damit wiederum zurück zu jener Nähe von historischer Beobachtung und beobachtetem Objekt, die den charakteristischen Gestus der Kaiserzeit ausmachen und dann doch immer stärker nur noch als Negativreferenz mitgeführt werden sollte.

Damit bleibt die Frage, wie sich Metzler selbst in diese methodische Grundsatzdebatte einordnen lässt. Ist ihrer Metaperspektive auf die Entwicklung des Fachs – und allen ähnlichen Meta-tisierungsbewegungen – dann doch wieder so etwas wie eine geheime Sehnsucht nach dem Ranke’schen Ideal eingeschrieben? Mit den allerletzten Sätzen dieses überaus lesenswerten Buches tritt Metzler einem solchen Verdacht, den die bis dahin erfolgte, stets ausgewogene, nie parteiische Darstellung nahelegen könnte, ausdrücklich entgegen: »Nicht zuletzt daran sollte dieses Buch erinnern: dass Zeithistoriker etwas zu sagen haben zum Staat der Bundesrepublik, dass sie zu Durchsetzung und Stabilisierung, aber auch zu Reform von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit hierzulande in erheblichem Maße beigetragen haben. Das sollte auch weiterhin ihre Aufgabe bleiben« (314).

Notes

* Gabriele Metzler, Der Staat der Historiker. Staatsvorstellungen deutscher Historiker seit 1945, Berlin: Suhrkamp 2018, 371 S., ISBN 978-3-518-29869-5