An den Peripherien von Versailles*

[At the Peripheries of Versailles]

Michel Erpelding Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie, Frankfurt am Main erpelding@lhlt.mpg.de

Zur formalen Beendigung des Ersten Weltkrieges und seiner Nachfolgekonflikte bedurfte es zwischen 1918 und 1923 nicht weniger als 19 Friedensverträge. Angesichts der schieren Masse dieser Abkommen verwundert es kaum, dass die jüngere Forschung ihren transformativen Charakter für die internationalen Rechtsverhältnisse betont. Die Ablösung der Vorkriegsordnung durch einen »staatszentrierten Internationalismus«, der sich auf unterschiedliche, aber voneinander abhängige souveräne Einheiten stützte,1 hatte insbesondere in Mitteleuropa und auf dem Gebiet des ehemaligen Osmanischen Reiches weitreichende und teils noch bis heute andauernde Folgen.

Dennoch konzentrierte sich der Großteil der (rechts)historischen Forschung lange Zeit auf den mit Deutschland geschlossenen Versailler Friedensvertrag und die durch ihn geschaffenen internationalen Organisationen, insbesondere den Völkerbund und die Internationale Arbeitsorganisation (ILO). Den Verträgen mit Sowjetrussland, Österreich, Bulgarien sowie – in geringerem Maße – der Türkei und Ungarn wurde dagegen weit weniger Aufmerksamkeit geschenkt. Dasselbe galt für die |aufgrund der Friedensverträge geschaffenen Formen internationaler Gebietsverwaltung (z.B. im Saarland, der Freien Stadt Danzig oder in Oberschlesien). Auch die Rezeption dieser Verträge durch nicht-westliche Gesellschaften war verhältnismäßig unterbelichtet. Doch dieses Bild ist mittlerweile im Wandel begriffen, wie es drei jüngst erschienene Sammelbände verdeutlichen, die sich mit den »Peripherien« der Friedensverträge von 1918–1923 beschäftigen, sich jedoch dabei durch verschiedene Ansätze auszeichnen.


Einer bisher in englischer Sprache nur ansatzweise behandelten Konsequenz des Versailler Vertrags widmet sich der von Martin Löhnig und Kamila Staudigl-Ciechowicz herausgegebene Sammelband über die Woiwodschaft Oberschlesien. Die 1920 vom wiederentstandenen polnischen Staat ausgerufene autonome Region bestand größtenteils aus Gebieten, die nach einem im Friedensvertrag vorgesehenen Plebiszit 1922 von Preußen abgetrennt und unter ein vom Völkerbund beaufsichtigtes, auf 15 Jahre beschränktes, internationales Vertragsregime gestellt worden waren, das aufgrund seiner Komplexität als »Gesamtkunstwerk des modernistischen Internationalismus« der Zwischenkriegszeit charakterisiert wurde.2

Die Grundlage für dieses Regime bildete die deutsch-polnische Konvention vom 15. Mai 1922 (Genfer Konvention), die u.a. die Rechte der Minderheiten sowohl im polnischen als auch im bei Deutschland verbliebenen Teils Oberschlesiens sichern sollte. Der südliche Teil der Region hatte bis nach dem Krieg zum Habsburgerreich gehört und war deshalb nach seiner Übernahme durch Polen 1922 nicht von den weitreichenden Bestimmungen der Genfer Konvention betroffen. Da in der Woiwodschaft Oberschlesien neben deutschen, österreichischen und polnischen auch (im ehemals preußischen Teil) auf die Genfer Konvention zurückgehende Rechtsbestimmungen galten, bildete die Region einen für die Zwischenkriegszeit typischen »rechtlichen Zwischenraum« (legal interspace), dessen Analyse das Ziel dieses Bandes bildet.

Dass ihr Buch dieser Zielsetzung allerdings nur ansatzweise gerecht wird, gestehen die Herausgeber selbst ein (Staudigl-Ciechowicz, 129). Angesichts der Komplexität der Rechtslage in Oberschlesien hätte eine solche Analyse sicherlich das Format des knapp 150 Seiten umfassenden Bandes gesprengt. Als Leser*in gewinnt man stellenweise aber auch den Eindruck, dass man sich bei der redaktionellen Arbeit mehr Zeit hätte lassen sollen. Insbesondere das Fehlen einer dem Thema angemessenen Einleitung und die verbesserungswürdige sprachliche Qualität einiger Beiträge können nämlich den Zugang zum Thema erschweren.

Trotz dieser formalen Mängel liefert der Sammelband dennoch interessante Erkenntnisse. So stellen die Beiträge Ryszard Kaczmareks und Adam Krychowskis eine gute Einführung in polnische Überlegungen zu regionaler und kultureller Autonomie dar. Krzysztof Nowaks Beitrag über die Rezeption der oberschlesischen Autonomie durch die im ehemals österreichischen Teil des Gebiets wohnende Bevölkerung zeigt, dass es auch eine Peripherie innerhalb der Peripherie geben kann. Besonders originell ist Anna Muś’ systematische Erfassung der verschiedenen (und oft miteinander im Konflikt stehenden) kollektiven Gedächtnisse über die Vergangenheit Oberschlesiens, da sie chronologisch umgekehrt vorgeht und somit die Genealogie der heutigen Konfliktlinien besonders gut nachvollziehbar macht. Donata Zehners und Anna Stawarska-Rippels Aufsätze liefern jeweils einen Überblick über die Gerichtsorganisation und die (stark fragmentierte) Rechtsordnung Oberschlesiens.

Den Abschluss des Buches bildet Konrad Graczyks systematische und überaus hilfreiche Darstellung der Forschungs- und Quellenlage zur Genfer Konvention von 1922. Der Beitrag verdeutlicht einerseits das große Potential dieses Themas für eine globalrechtsgeschichtliche Aufarbeitung des Versailler Vertrages, andererseits aber auch einen gewissen Unwillen der Forschung, sich dieses Themas anzunehmen. Der Umstand, dass nahezu alle Beiträge des Sammelbandes die Genfer Konven|tion zitieren, ohne sie jedoch eingehender zu behandeln, kann diesen Eindruck nur verstärken.


Weit offener für globalrechtsgeschichtliche Ansätze zeigen sich die Autor*innen des von den Historikern Isabelle Davion und Stanislas Jeannesson herausgegebenen Sammelbandes Les traités de paix 19181923: La paix les uns contre les autres. In ihrer knappen, prägnanten Einführung, die auch eine Synthese der aktuellen Forschungslage darstellt, verdeutlichen die Herausgeber, dass ihre dreifache Zielsetzung darin bestand, alle zwischen 1918 und 1923 geschlossenen Friedensverträge als ein Ganzes, Europa und den Mittelmeerraum als einen gemeinsamen Raum und die Implementierung der Friedensverträge als Übergang vom Kriegsende zum sich allmählich einstellenden Friedenszustand zu begreifen (11).

Der in drei Teile gegliederte Band beschäftigt sich zunächst mit dem Zustandekommen der jeweiligen Friedensverträge (»La fabrique des traités«), behandelt dann die Mächtedynamik innerhalb der sich daraus ergebenden Völkerrechtsordnung (»Puissances et nouveau système international«) und schließt mit der Frage der Rezeption der‍‍‍ Verträge in bisher vom Mainstream der Geschichtsschreibung vernachlässigten Regionen ab (»Perception et mise en œuvre des traités«). Auch wenn nicht alle Beiträge den Forschungsstand in gleichem Maße bereichern, bietet der Band einen ausgewogenen Gesamtüberblick über die »Peripherien« der Friedensverträge, der nicht nur Sowjetrussland, Bulgarien, Rumänien und die Türkei, sondern auch das unter verschiedenen Formen von Kolonialherrschaft stehende Nordafrika, den Vatikan und das heute außerhalb des ehemaligen Habsburgerreiches wohl kaum bekannte Burgenland berücksichtigt.

Für (Völker)Rechtshistoriker*innen von besonderem Interesse dürften u.a. die Beiträge zu den‍‍‍ osmanischen Ursprüngen des Minderheitenschutzes (Henry Laurens), zum Verhältnis der an der Pariser Friedenskonferenz beteiligten Diplomaten und der öffentlichen Meinung (Vincent Laniol), zur Rolle der Geografen (Nicolas Ginsburger), zum Beitrag der Verträge zur Entwicklung eines internationalen Menschenrechtsschutzes (Pierre-Olivier de Broux), zu den bulgarischen Kriegsverbrecherprozessen (Martin Valkov), zum freien Zugang zur Ostsee (Julien Gueslin), zu Nordafrika (Pierre Vermeren), zur Rolle des Vatikans (Laura Pettinaroli) und zum Burgenland (Anne-Sophie Nardelli-Malgrand) sein.


Ein geradezu vorbildliches Beispiel für eine gelungene kollektive Aufarbeitung eines Friedensvertrages aus global(rechts)historischer Perspektive bildet der von Jonathan Conlin und Ozan Ozavci herausgegebene Sammelband They All Made Peace – What Is Peace? The 1923 Lausanne Treaty and the New Imperial Order. Wie bereits in seinem Titel angedeutet, der auf ein Zitat des seinerzeit in Lausanne als Pressekorrespondent anwesenden Ernest Hemingway zurückgeht, stellt das Buch eine kritische Auseinandersetzung mit dem zwischen den ehemaligen Alliierten und der als Nachfolgerstaat des Osmanischen Reiches neu gegründeten Republik Türkei geschlossenen Friedensvertrag dar. Obwohl der Lausanner Vertrag als einziger der nach dem Ersten Weltkrieg geschlossenen Friedensverträge noch bis heute gilt und einen nicht unerheblichen Beitrag zur fortwährenden Instabilität des Nahen Ostens geleistet hat, stellt der rezensierte Sammelband erst das zweite auf Englisch veröffentlichte wissenschaftliche Buch zu diesem Thema dar (Conlin und Ozavci, 7).

In ihrer ausführlichen und ansprechend geschriebenen Einleitung erklären die Herausgeber, dass sie mit ihrem Band nicht nur ein Pendant zu‍‍‍ ähnlichen Veröffentlichungen über den Versailler und andere Pariser Friedensverträge, sondern auch einen Beitrag zu den noch in ihrer Anfangszeit begriffenen post-Ottoman studies3 schaffen wollten (8). Diesem Anspruch dürfte der im Rahmen des‍‍‍ breit angelegten Forschungsunternehmens »The Lausanne Project« (das u.a. auch eine Graphic Novel, eine Podcast-Serie und mehrere Bildersammlungen umfasst)4 veröffentlichte Band durchaus gerecht werden. Die darin abgedruckten Beiträge zeichnen sich allgemein durch ihre Originalität und jene solide Kombination aus oftmals auch in außereuropäischen Sprachen verfassten |Literatur- und Archivquellen aus, die für eine wahrhaft »periphere« Globalrechtsgeschichte unabdingbar ist.5

Der Band ist in vier Teile gegliedert. Der erste Teil (»From One Imperial Order to Another«) beleuchtet die Ereignisse und Machtdynamiken, die vom Diktatfrieden von Sèvres zu den Lausanner Verhandlungen führten. Neben Kapiteln über die hegemonialen Bestrebungen Großbritanniens in der Region (Erik Goldstein), der Rolle der gerade erst entstandenen Sowjetunion (Samuel J. Hirst und Étienne Forestier-Peyrat) und der Charakterisierung des Lausanner Friedens als Teil einer breiteren post-osmanischen Dynamik, die sich von der antikolonialistischen Dynamik der Bandung-Bewegung unterscheidet (Cemil Aydın), ist für Jurist*innen Aimee M. Genells Beitrag über Völkerrecht und Minderheitenschutz im Osmanischen Reich und in der Türkei von besonderem Interesse. Die Autorin verdeutlicht hierbei das enge Verhältnis zwischen dem Minderheitenschutz, regionaler Autonomie und den von den Jungtürken und Kemalisten verhassten Kapitulationen, deren Ende auch durch die gezielte Mobilisierung völkerrechtlicher Argumente erreicht wurde.

Der zweite Teil des Buches widmet sich ganz den Vertretern von Volksgruppen, die aufgrund der neuen Kräfteverhältnisse zwar in Lausanne, nicht aber am Verhandlungstisch, vertreten waren. Die Rede ist hier von Armeniern (Lerna Ekmekcioglu), Iranern (Keila Koochakzadeh) und verschiedenen arabischen Repräsentanten (Elizabeth F. Thompson), die allesamt auf verschiedene Art und Weise von den völkerrechtlichen Versprechen der Nachkriegsordnung ausgeschlossen wurden.

Der dritte Teil (»Making Concessions«) behandelt jene Punkte, auf denen die Kemalisten mehr oder weniger bereitwillig westlichen Forderungen nachgaben, um im Gegenzug die Stellung der Türkei als vollwertiges Mitglied der »zivilisierten« Völkergemeinschaft im Rahmen des Völkerbundes zu sichern. Hierbei handelte es sich um die Kontrolle von Ölquellen (Andrew Patrick), die Souveränität über die Region um Mossul (Sarah Shields) sowie die Übernahme und Verteilung der osmanischen Staatsschuld (Patrick Schilling und Mustafa Aksakal).

Der vierte Teil (»Moving the People«) ist für Völkerrechtshistoriker*innen von besonderer Bedeutung, da hier der durch den Lausanner Vertrag geregelte und später unter der Obhut des Völkerbunds ausgeführte griechisch-türkische Bevölkerungsaustausch aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet wird. So stellt Leonard W. Smith diese Politik in ihren völkerrechtlichen Kontext, zu dem nicht nur der schon im Vertrag von Neuilly festgeschriebene griechisch-bulgarische Bevölkerungsaustausch, sondern auch das bereits eingangs dieser Rezension erwähnte Plebiszit in Oberschlesien gehörte, das aufgrund seiner destabilisierenden Wirkung von vielen Zeitgenossen als abschreckendes Gegenbeispiel wahrgenommen wurde (270). Laut Smith beweist der Rückgriff auf die schon damals hochumstrittenen – und heute völkerstrafrechtlich geahndeten – Massenvertreibungen (300000 im griechisch-bulgarischen, 1,6 Millionen Menschen im griechisch-türkischen Bevölkerungsaustausch), dass das ursprünglich von US-Präsident Wilson als im Sinne der individuellen Freiheit verstandene Recht auf Selbstbestimmung schon bald von den ethnonationalistischen Nachfolgestaaten der ehemaligen Vielvölkerimperien vereinnahmt wurde (274). Auch die wirtschaftlichen Aspekte dieser planmäßig durchgeführten ethnischen Säuberungen werden angesprochen.

Laura Robsons Kapitel zeigt nicht nur, wie die Bevölkerungsaustausche auf durch den Völkerbund organisierte und von privaten Investoren finanzierte Anleihen angewiesen waren, sondern auch, wie Flüchtlinge mit der Hilfe der ILO von Unternehmen als billige Arbeitskräfte ausgenutzt werden konnten. Abgerundet wird dieser Blick auf die Vertreibungen jener Zeit mit einer biographischen Studie über die zwei als osmanische Staatsbürger geborenen griechischen Juristen Thanassis Aghnides und Ayrilios Spatharis (Haakon A. Ikonomou und Dimitris Kamouzis). Der letzte Teil des Sammelbandes (»Framing Lausanne«) beschäftigt sich mit den Darstellungen der Lausanner Konferenz. Hier geht es sowohl um die schon während der Konferenz aufgestellten Narrative (Hans-Lukas |Kieser) als um die spätere Charakterisierung des Friedensschlusses in der offiziellen und populärwissenschaftlichen türkischen Geschichtsschreibung (Gökhan Çetinsaya).

Den Abschluss des Bandes bildet eine kunsthistorische und biographische Studie über Emery Kelen und Alois Derso, zwei ungarisch-jüdische Pressezeichner, die während der Lausanner Konferenz aufeinandertrafen und dort eine künstlerische Zusammenarbeit begannen, die sie zu den bedeutendsten Karikaturisten des Völkerbundes und später der Vereinten Nationen machen sollte (Julia Secklehner, 382–383).

Notes

* Jonathan Conlin, Ozan Ozavci (eds.), They All Made Peace – What Is Peace? The 1923 Lausanne Treaty and the New Imperial Order, London: Gingko 2023, 474 p., ISBN 978-1-914983-05-4;
Isabelle Davion, Stanislas Jeannesson (dir.), Les traités de paix 1918–1923. La paix les uns contre les autres, Paris: Sorbonne Université Presses 2023, 443 p., ISBN 979-1-023-10753-1;
Martin Löhnig, Kamila Staudigl-Ciechowicz (eds.), The Silesian Voivodeship. Analysis of a ›Legal Interspace‹ (Schriften zur Rechtsgeschichte 224), Berlin: Duncker & Humblot 2024, 154 p., ISBN 978-3-428-19178-9

1 Marcus M. Payk, Frieden durch Recht? Der Aufstieg des modernen Völkerrechts und der Friedensschluss nach dem Ersten Weltkrieg (Studien zur internationalen Geschichte 42), Berlin 2018.

2 Nathaniel Berman, »But the Alternative Is Despair«. European Nationalism and the Modernist Renewal of International Law, in: Harvard Law Review 106,8 (1993), 1792–1903. Übersetzungen hier und im Folgenden durch den Rezensenten.

3 Siehe auch hierzu: Adam Mestyan, Modern Arab Kingship: Remaking the Ottoman Political Order in the Interwar Middle East, Princeton (NJ)/Oxford 2023.

4 https://thelausanneproject.com.

5 Jakob Zollmann, Interdisciplinarity and the limits of writing ›peripheral‹ international legal histories, in:
Jus Gentium 10,1 (2025), 7–37.