Das frühneuzeitliche England war das westeuropäische Land mit den meisten Hinrichtungen, gekennzeichnet durch öffentliche Hinrichtungspraktiken wie die Vierteilung politischer Verbrecher, das Verbrennen weiblicher Delinquenten und das gruppenweise Hängen von Mördern, Räubern und Dieben, ergänzt um post mortem-Rituale wie das Aufhängen an speziellen Galgen (gibbeting/hanging in chains) oder der Sezierung der Körper (penal section/anatomization). Obwohl ›Albion’s fatal tree‹ und der ›bloody code‹ die britische Forschung intensiv beschäftigten, legt Simon Devereaux erstmals eine umfassende, zeitlich weit gespannte Monografie zu Todesstrafen und Hinrichtungspraktiken in England zwischen der Stuart-Restauration und dem Ende des Viktorianischen Zeitalters vor. Der Fokus liegt zwar auf London als kulturellem und politischem Zentrum und Jurisdiktion mit den meisten Hinrichtungen, die Grafschaften mit ihren regionalen Unterschieden werden jedoch gleichwertig mitbehandelt, obwohl die Quellenlage schwieriger ist.
Der Autor entfaltet ein differenziertes Bild der englischen Hinrichtungskultur: Er untersucht nicht nur das Strafrecht, die Todesstrafen und die damit bestraften Delikte, sondern thematisiert auch – unter Einbeziehung zahlreicher Fallbeispiele – die Praktiken und Strafzwecke der verschiedenen Hinrichtungsformen, die damit einhergehenden Rituale der öffentlichen Entwürdigung der Delinquenten, die Orte des Vollzugs sowie das Verhalten des Hinrichtungspublikums und die Wahrnehmung durch Eliten und Öffentlichkeit. Zentrale, in der Einleitung auch im Hinblick auf Methodik und theoretische Perspektiven gut begründete Zielsetzung dieser Kulturgeschichte des Strafens ist es, die Veränderungen der Hinrichtungspraktiken, den Mentalitätswandel der urbanen und politischen Eliten und die rechtliche Reformpolitik als interdependente Entwicklungen zu analysieren.
Die Arbeit ist daher auch nicht stringent chronologisch aufgebaut, sondern die einzelnen Kapitel wechseln die inhaltlichen Perspektiven im Dreiklang von Hinrichtungspraktiken/Strafzwecken, Delikten/Verbrechern und spezifischen Perioden von Mentalitätswandel, Diskurs und Reformen und behandeln: Hinrichtungspraktiken bei politischen und Verbrechen gegen den Staat oder Autoritäten (high und petty treason), 1660–1820 (Kap. 2); den Einfluss von Säkularisierung und einer neuen Kultur der Gefühle auf Hinrichtungspraxis und abschreckende Strafzwecke bei sonstigen Verbrechen/Verbrechern, 1660–1770 (Kap. 3); die Auswirkungen von aufgeklärtem Diskurs und Reformen auf die Wahrnehmung von Hinrichtungen und Publikum als disorderly mob und das entstehende neue urbane Hinrichtungsritual, 1770–1808 (Kap. 4); die Phase nach dem Murder Act von 1752, die in den 1780er Jahren die höchsten Zahlen an Hinrichtungen erreichte, aber auch zur Veränderung der post mortem-Praktiken der öffentlichen pönalen Sezierung (Kap. 5) und des gibbeting bei Tötungsdelikten und Raub und deren Aufhebung 1832/34 führte (Kap. 6); die öffentlichen und parlamentarischen Debatten um die Reform des ›bloody code‹ bezüglich der Aufhebung der Todesstrafen für Taschen-, Haus- und Ladendiebstahl 1808–1821 (Kap. 7) und dessen allmähliche Auflösung 1822–1830 durch Reformen der strafrechtlichen Androhung der Todesstrafe bei gleichzeitiger starker Abnahme der tatsächlichen Hinrichtungen (Kap. 8); sowie abschließend die wechselhafte Hinrichtungspraxis bis 1900, die durch Reduzierung der Todesstrafe auf Mord, die Verlagerung einer ›kurz und |schmerzlosen‹ Vollstreckung hinter Gefängnismauern und einen Wandel der Strafzwecke gekennzeichnet war (Kap. 9).
Die Periodisierung ist folglich an politischen und rechtlichen Veränderungen orientiert, bezieht aber auch wesentliche soziale, kulturelle und mentalitäre Entwicklungen mit ein, und insofern überschneiden sich einige Kapitel zeitlich. Aufgrund der jeweils überzeugend dargelegten Perspektiven und Fragestellungen, einem klaren Aufbau und einer luziden Darstellungsweise mit treffenden Zusammenfassungen und Überleitungen gehen Übersicht und roter Faden jedoch nie verloren. Vielmehr arbeitet Devereaux die grundlegenden Strukturen sowie die jeweiligen im Zentrum der Analyse stehenden interdependenten Veränderungsprozesse von Hinrichtungspraktiken, Politik, Gesellschaft und Mentalitäten systematisch und prägnant heraus. Diese belegt er durch eine tief eindringende Analyse der öffentlichen Diskurse in Presse und Medien und der politischen Debatten sowie mit aus Gerichtsakten gewonnenen Ergebnissen über Todesstrafen und Hinrichtungspraktiken. Die Untersuchung fußt folglich auf einer umfangreichen Quellenbasis, die Devereaux mit einer elaborierten kultur- und kriminalitätshistorischen Methodik analysiert: Aus der Auswertung der Gerichtsakten gewinnt er ein tragfähiges empirisches Fundament der verhängten Todesurteile, Begnadigungen und durchgeführten Hinrichtungen, das auch in Form zahlreicher Tabellen und Grafiken präsentiert wird. Die quantitativen Ergebnisse vertieft Devereaux durch gekonnte Analysen aussagekräftiger Fallbeispiele, die sowohl allgemeine Strukturen und Entwicklungen belegen als auch Hinrichtungspraktiken, Verbrechen und Täterinnen/Täter detailliert hervortreten lassen. Vermisst hat der Rezensent lediglich eine über die Einzelbeispiele hinausgehende systematischere sozialgeschichtliche Analyse der Hingerichteten, und auch über das Hinrichtungspersonal – Scharfrichter und lokale Amtsträger – hätte man gerne etwas mehr erfahren.
Ansätze und Ergebnisse diskutiert Devereaux reflektiert unter Einbeziehung der britischen Forschungsliteratur und kommt zu ausgewogenen Interpretationen, die monokausale Erklärungen vermeiden. An wenigen Stellen eröffnet er auch kontinentaleuropäische Vergleichsperspektiven, die allerdings eher die Unterschiede zu einer vermeintlich stärker staatlich kontrollierten und primär in den Städten stattfindenden Praxis betonen (z.B. 96f.). Tatsächlich stellt der Rezensent einige erstaunliche Übereinstimmungen zwischen englischen und den Hinrichtungspraktiken in den Territorialstaaten des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation fest, und auch die generellen Tendenzen des Rückgangs von Todesstrafen im Kontext von Begnadigungspraxis, aufklärerischem Diskurs, wachsender Sensibilität, Reformen und Humanisierung der Strafjustiz korrespondieren cum grano salis mit den verspäteten Reformen des Strafrechts in England und einer längeren Dauer der traditionellen Hinrichtungspraktiken in den Grafschaften.
Insgesamt arbeitet Simon Devereaux die spezifischen Strukturen und Entwicklungen der Hinrichtungskultur Englands zwischen 1660 und 1900 differenziert heraus und verdichtet sie zu einer ausgewogenen, überzeugenden Deutung der historischen Wandlungsprozesse: Den sich allmählich und keineswegs linear vollziehenden Rückgang der Hinrichtungen und den Wandel der Hinrichtungspraktiken weg vom ›blutigen‹ öffentlichen Spektakel zu ›humaneren‹ Todesstrafen vor bzw. hinter Gefängnismauern deutet er zutreffend als Produkt einer Desakralisierung des Strafens und eines Einstellungswandels von Eliten und Regierung. Deren wachsende Sensibilität gegenüber den Hinrichtungspraktiken und dem Leiden der Opfer führt er primär auf eine sich auch in Öffentlichkeit und Medien äußernde neue urbane culture of feeling zurück, die auch Abscheu vor Tötungsdelikten und Furcht vor Kriminalität einschließt. Allerdings hinkten die entsprechenden Reformen im Strafrecht dem Wandel von Praxis und Mentalitäten zeitlich hinterher, denn der Staat scheute grundlegende Änderungen des ›bloody code‹. Dessen symbolische und abschreckende Praktiken gab er erst allmählich im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts unter Beibehaltung der Todesstrafe für Tötungsdelikte auf. Insofern entwirft Devereaux ein facettenreiches Bild einer langdauernden, ambivalenten Humanisierung der englischen Hinrichtungskultur, die in der Frühen Neuzeit durch hohe Hinrichtungsfrequenzen, die lange Beibehaltung ›blutiger‹, ›grausamer‹, ›quälender‹ und ›entwürdigender‹ Hinrichtungspraktiken und einer großen Zahl an mit Todesstrafe bedrohten Delikten gekennzeichnet war. Mit der Intensivierung von Urbanisierung und öffentlicher Meinung entwickelte sich aber bereits im 18. Jahrhundert eine neue Kultur der Sensibilität und Governance der urbanen und politischen Eliten, die – rechtshisto|risch besonders interessant – zwar einen Wandel der Justizpraxis und eine humanere Hinrichtungspraxis bewirkte, aber erst verspätet nach 1800 in entsprechende parlamentarische Reformen des Strafrechts mündete. Ob dies freilich England exzeptionell von anderen Ländern unterscheidet, könnten weitere Forschungen zu Kontinentaleuropa oder dem kolonialen Strafrecht noch vertiefen; die Basis dazu hat Devereaux mit seiner brillanten Studie gelegt.
* Simon Devereaux, Execution, State and Society in England, 1660–1900, Cambridge: Cambridge University Press 2023, 391 p., ISBN 978-1-009-39215-0