Zu Beginn des Jahres 1918 bestand das größte Problem des berüchtigten Ruhrkohlensyndikats (Rheinisch-Westfälisches Kohlen-Syndikat/RWKS) in der handfesten Forderung, die einer der Intimfeinde der westdeutschen Schwerindustriellen, Matthias Erzberger, vorgebracht hatte. Erzberger hatte die Reichsregierung öffentlich mit den einträglichen Auslandsgewinnen des Syndikats konfrontiert und damit die Einsetzung eines Reichstagsausschusses erzwungen. Als unerhörten Eingriff fassten das die Zechenbesitzer im Syndikat auf, denn: »[R]ückwirkend«, also nicht nur für das laufende Kohlenwirtschaftsjahr 1917/18, forderte der zügig eingesetzte Ausschuss nun eine Aufstellung über die vom Syndikat vorgenommenen Kohlenexporte und die mit den Exporten erwirtschafteten Gewinne.1 Damit stand auch eine Nachbesteuerung im Raum.
Von den Zechenbesitzern, die im Syndikat zusammengekommen waren, wurden die »ungeheuerlichen« Forderungen mit einer etwaigen Sozialisierung des Kohlenbergbaus in Verbindung gebracht. Indes: Die Befürchtungen der Industriellen bezogen sich auf den potenziellen Verlust ihrer Eigentums- und Verfügungsrechte, nicht aber auf die damit einhergehende Teilhabe und Partizipation der Belegschaften an den Unternehmensentscheidungen.2 Letztlich verzichtete die Regierung auf die befürchteten Nachzahlungen. Auch andere in Umlauf gebrachte Forderungen, wie die nach einem staatlichen »Großhandelsmonopol« für Kohle,3 wurden nicht weiterverfolgt. Für die Bekämpfung des Kohlenmangels und auch die Organisation des etwaigen Reparationskohlentransfers benötigte die Regierung ein funktionsfähiges und auch williges RWKS.4 Beides zusammengenommen wog mehr als die multiple Forderung nach einer Sozialisierung des Kohlenbergbaus, der tiefgehende Folgen für das Wirtschafts- und Sozialgefüge der verbleibenden deutschen Montanregionen gehabt hätte.
Für die Frage, wie sich solch große, organisierte Industriemächte wie das RWKS innerhalb der normativen Strukturen der Industriellen Beziehungen positionierten, ist zunächst festzuhalten, dass das Syndikat kein Ort war, an dem Arbeitsbeziehungen verhandelt wurden. Die skizzierte Diskussion um eine etwaige Nachbesteuerung des Syndikats ist gerade deshalb bemerkenswert, weil hier ausnahmsweise politische und implizit auch Äußerungen über die Bergarbeiterschaft durchschienen. Denn politische, besonders aber sozialpolitische Themen wurden im Syndikat nicht verhandelt, besprochen oder diskutiert. Nicht einmal die großen Streiks bildeten ein Thema in den Syndikatsdebatten. Auch zum Kriegsende und im Übergang von der Friedens- zur Kriegswirtschaft wurden weder der Umgang mit den Teilhabe- und Partizipationsforderungen der Bergarbeiter angesprochen oder gar verhandelt, noch die Konflikte mit den Belegschaften und Gewerkschaften der Bergarbeiter und ebensowenig die 1918 geschaffene Zentralarbeitsgemeinschaft der industriellen und gewerblichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (ZAG). Vielmehr ging es im RWKS immerzu und ausschließlich um die selbstgegebene und sich ständig wandelnde Selbstorganisation der Zechenbesitzer, und zwar in Bezug auf die hard facts: Gewinne aus den Kohlenverkäufen und ihre Verteilung, Verteilschlüssel für die gewährten Ausfuhrvergütungen |und die nach Absatzrevieren erhobenen Kohlenpreise etc.5 Aber als Arena für die Aushandlung der Industriellen Beziehungen trat das Syndikat nie auf. Und das hatte seinen guten Grund. Für die Syndikatsmitglieder war klar, dass die »inneren« Syndikatsangelegenheiten grundsätzlich aus der politischen wie der öffentlichen Diskussion herausgehalten werden sollten. Möglich war das, weil das Ruhrsyndikat als Selbstorganisationskörper keineswegs allein dastand, sondern von einem Netz ebenfalls selbstregulativer und etablierter Organisationen – im Besonderen vom Bergbauverein – umgeben und abgeschirmt wurde.6 Mit anderen Worten: Das Normativitätsregime der Zechenbesitzer war ein hochgradig differenziertes Setting verschiedenster Organisationen, die ihre starke und schützende Wirkung im Zusammenspiel entfalteten.
Dies wird in aller Deutlichkeit erst dann erkennbar, wenn man die Perspektive auf die Funktionsweise der Industriellen Beziehungen erweitert. In der historischen Forschung werden diese in aller Regel auf die Aushandlung – oder auch den Machtkampf – zwischen zwei organisatorischen Polen verengt.7 Als ideales Normativitätsregime für die Industriellen Beziehungen darf dabei wohl ein ausgeglichenes Kräfteverhältnis gelten. Normativ, d.h. also regelgebunden – das aber durchaus selbstreglementiert und nicht etwa staatlicherseits oder rechtlich vorgegeben – handeln die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmerseite als autonome und gleichrangige Verhandlungspartner in der idealtypischen Arena ihre Konflikte aus.8 Bis zu einem derartigen Arrangement ist es ein weiter Weg. Im Ruhrbergbau hatten sich, so ist die im Folgenden unterbreitete Überlegung, die Arbeitgeberinteressen lange Zeit mit Hilfe von Selbstorganisationsaktivitäten einen die Arbeitnehmerinteressen kategorisch ausschließenden Rahmen geschaffen. Dieses institutionelle und verschränkte Organisationssetting bedeutete ein faktisch abgesperrtes Normativitätsregime. Verhandlungen, die Entwicklung von Schlichtungspraktiken, überhaupt die Bildung von Spielregeln der Industriellen Beziehungen ließ dieses Regime nicht zu. Weder konnte daher von Gewerkschaftsseite eine Verhandlung erzwungen werden, noch konnte sich ein routinierter Ablauf von Arbeitskämpfen herausbilden. Denn das Setting beruhte darauf, die Interessen der Arbeitnehmerseite möglichst zu atomisieren und auf diverse Betriebs- und Abbaupunkte zurückzuwerfen, während die Interessen der Arbeitgeberseite in zunehmender Weise konzentriert und organisiert zusammengefasst wurden. Die Bildung und Entwicklung dieses Settings war ein langjähriger Prozess, aber keineswegs ein in Ablauf oder Logik auf simple Unterdrückung ausgerichteter Vorgang. Es war auch kein Selbstläufer, sondern ein Begleitprodukt konjunktureller Schwankungen sowie der Strukturprobleme einer bergbaulichen Industrie, die nur bedingt technisch rationalisierbar war. Starke Wirksamkeit und Effektivität entfaltete das abgesperrte Normativitätsregime für die Seite der Zechenbesitzer sicher, aber es verhinderte die Entwicklung eines Verhandlungs- und Kommunikationsmodus der Industriellen Beziehungen, mit für die Weimarer Republik tiefgehenden Konsequenzen.9 Der vorliegende Beitrag versucht die Entwicklung dieses Settings im Ruhrbergbau seit der Mitte des 19. Jahrhunderts in groben Linien nachzuzeichnen. Im Vordergrund steht dabei die Entwicklung des Normativitätsnetzes, das in seiner Entstehung als wechselseitiges Organisationsbemühen verstanden wird.
Das Ruhrgebiet wurde zügig, aber spät zum größten und wichtigsten Kohlenförderungsgebiet des Reichs. Wirtschaftlich liberale Strukturen bildeten sich erst verzögert heraus.10 Zugespitzt kann man sogar sagen, dass es – entgegen dem allgemeinen Trend – zu Beginn des 19. Jahrhunderts zu einer Deliberalisierung kam. Denn als Freiherr Karl vom Stein 1803 zum preußischen »Superminister« ernannt wurde, wurde das – bisher recht lax gehandhabte – sog. Direktionsprinzip im Ruhrbergbau rigoros durchgesetzt.11 Die Förderhöhe, die Kohlenpreise, der Verkauf und die Löhne wurden fortan von den zuständigen Bergämtern festgelegt. Der ›Zechenbesitz‹ war damit nicht mehr als reiner Kuxbesitz, eine eigenständige Zechenführung durch die Besitzer war ausgeschlossen. Aber nicht nur das: Aus den Bergleuten des |Ruhrgebiets wurde – und zwar erst jetzt – eine ständische Berufsgruppe, mit der Knappschaft, einer eigenen Gerichtsbarkeit und anderen Standesprivilegien.12
Seit den 1830er Jahren begannen die Zechenbesitzer damit, die rigiden Bestimmungen des Direktionsprinzips zu unterlaufen und dann auch offen zu bekämpfen. Im Vordergrund ihrer Forderungen standen die Freigabe der Preise, der Förderung und des Absatzes, aber auch die Gewährung der privatrechtlichen Verfügung über die Arbeitskräfte.13 In den nächsten Jahren entspann sich ein zähes Ringen zwischen Bergbehörden und Unternehmern. Die Bergleute – obschon in ihren Interessen direkt tangiert – nahmen in dieser Auseinandersetzung lediglich die Rolle der Verfügungsmasse ein. Weiterhin folgten sie der etablierten und ständischen Praxis, Forderungen als Eingabe an die Bergbehörden zu richten.14 Sie blieben als Partei damit im Windschatten der Revierbeamten und der Bergbehörden, avancierten aber nicht zu einem selbstständigen Konfliktpartner.
Änderungen traten erst in den 1860er Jahren ein. Das Allgemeine Berggesetz für die preußischen Staaten (ABG) von 1865 verankerte die Bergbaufreiheit und entfesselte den nunmehr privat betriebenen Kohlenbergbau an Rhein und Ruhr.15 Das bergbauliche Arbeitsverhältnis war nun endgültig eine Privatangelegenheit zwischen Zechenbesitzer und Bergmann, die über einen freien Arbeitsvertrag geregelt war.
Schon für den Konflikt mit den Bergämtern hatten sich die Zechenbesitzer zusammengefunden, Vereine gebildet und lockere Netzwerke geschlossen.16 Mit einer kooperativen oder gar kartellierten Zusammenarbeit sind diese Netzwerke aber nicht zu vergleichen. Die 1850er Jahre waren im Ruhrgebiet vielmehr – nachdem die Investitionsbeschränkung durch die Bergämter gefallen war – von einem starken Wettbewerbsverhalten der Zechenbesitzer geprägt.17 Koordinierte oder betriebsübergreifende Entscheidungen wurden nicht getroffen; bestehende und rege genutzte Netzwerke zielten in erster Linie auf eine Beteiligung an der preußischen Infrastruktur- und Wirtschaftspolitik ab. Die von den wachstumsambitionierten Zechenbesitzern gewählte Strategie führte derweil und auf mittlere Sicht – und zwar nach der Ausreifungszeit der neuen Anlagen (für die Niederbringung einer Schachtanlage war mit etwa acht Jahren zu rechnen) – auf einen Expansionspfad, der sich bald zu einem unternehmensstrategischen Lock-In auswuchs. Die gleichzeitig, aber nicht kooperativ vorgenommenen Entscheidungen für eine starke Förderungssteigerung zogen spezifische Kostenstrukturen nach sich, die eine Erhöhung der Förderung naheliegend, eine Fördereinschränkung aber unwirtschaftlich machte. Zwischen den 1850er und 1890er Jahren verursachten die dieserart vorgenommenen Kapazitätsausweitungen heftige Preisausschläge und v.a. Preiskrisen auf den Kohlenmärkten.18 Bis in die 1890er Jahre verlief die quantitativ eindrucksvolle Förderungssteigerung des Ruhrgebiets daher unkoordiniert, unreguliert und ohne eine kooperative Abstimmung der Zechenbesitzer. Für sie stellte sich diese Expansionsrivalität aber erst später als »ungesunde Konkurrenz« heraus.19
Auch für die Bergleute veränderte sich seit 1860 alles. Unter dem Direktionsprinzip waren die Bergleute auf unbedingte Disziplin und strikte Unterwerfung eingeschworen worden; dafür hatten sie eine Reihe von Privilegien erhalten. Die Sonderrechte büßten sie mit ihrer Freisetzung ein. Die Praxis der unbedingten Unterordnung aber fand in den neu geschlossenen und privaten Arbeitsverträgen ihre Fortsetzung. An die Stelle der Strafkataloge der Bergämter traten nun an einigen, aber längst nicht auf allen Zechen geltende Arbeitsordnungen. Zu einem Zusammenschluss der Arbeiter führte der Übergang von der Standesgruppe zu Bergmännern nicht. Im Gegenteil: Die Bergarbeiter waren tief gespalten. Die, die sich gegen den Wandel stemmten, wandten sich – wie ehedem – an die Bergämter.20 Diese zogen sich aber zurück, da sie keine Kompetenz mehr hatten, in die Beziehung von Zechenleitung und Bergmann einzugreifen. Die Zechenleitungen reagierten im Unterschied zu den Bergämtern selten auf Petitionen oder Eingaben der Bergarbeiter. Vielmehr entwickelten sie das Format des sog. Sozialpatriarcha|lismus; die damit verbundene Fürsorge unterschied sich allerdings von Betrieb zu Betrieb erheblich. Und er wirkte höchst selektiv. Keineswegs waren die von Zechenleitungen gewährten Vergünstigungen, etwa die Prämiensysteme für jeden Bergarbeiter, gleich. Der Sozialpatriarchalismus bevorzugte die gelernten und erfahrenen Bergarbeiter, nicht aber das Heer der Ungelernten. Dieserart betrachtet war die erste und stürmische Wachstumsphase eine Phase der Harmonie: Sowohl von Arbeitern wie von den Zechenbesitzern wurde das Werte- und Hierarchiegefüge der Direktionszeit als »moralische Reserveverfassung« einige Zeit weitergepflegt.21
1858 wurde mit dem Bergbauverein ein klar auf die Interessen der Bergbauindustriellen ausgerichteter Interessenverband der Zechenbesitzer gegründet. Er fasste die bestehenden Vereinigungen und Netzwerke, etwa die Mitglieder der Vereinigung Märkischer Gewerke oder die Essen-Werdensche Steinkohlenhandlung zusammen.22 Binnen weniger Jahre entwickelte sich der Bergbauverein zur kommunikativen Schnitt- und Schaltstelle der Zechenbesitzer.
Das Aufgabenrepertoire des Bergbauvereins war zunächst nicht genauer bestimmt, sondern regelrecht polyfunktional, aber regionalspezifisch. Seine wichtigste Aufgabe bestand in der Beziehungspflege zu den Bergbehörden. War die Beziehung zwischen Bergbehörden und den Zechenbesitzern v.a. bis zur Aufhebung des Direktionsprinzips eine konfligierende gewesen, so entwickelte sich bald – und nicht zuletzt durch die stetige Fühlungnahme des Bergbauvereins – eine kooperative Beziehung. Aus der kommunikativen Schnittstelle wurde ein »institutionelles Rückgrat«.23 Dabei nahmen sozialpolitische Anforderungen zunächst kaum Raum ein. Auf der Grundlage der privaten Arbeitsverträge blieb die Beziehung zwischen Zeche und Arbeiter eine Angelegenheit der Zechenverwaltung, aus der sich der Bergbauverein weitgehend heraushielt. Als es allerdings 1858/59 zu betriebsübergreifenden Arbeitsniederlegungen im Essener Revier kam, wurde der Bergbauverein auch hier aktiv. Nach langer und kontroverser Diskussion empfahl er seinen Mitgliedern eine Muster-Arbeitsordnung. Sie wurde 1860 an die Mitglieder geschickt. Das Muster war strikter als die Mehrheit der disparaten und auf den Zechen geltenden Arbeitsordnungen und basierte auf rigorosen Strafbestimmungen.24 Allerdings: Die Musterarbeitsordnung des Bergbauvereins blieb eine Empfehlung; der Bergbauverein hatte keine Verfügungsgewalt, um die Arbeiterpolitik der Zechen zu dirigieren. Bindende und damit gleichmachende Wirkung hatten die Beschlüsse des Bergbauvereins also nicht.
1869 wurde das sog. Koalitionsverbot aufgehoben; damit wurden Arbeitsniederlegungen legal.25 Auf dieser Grundlage war es den Bergarbeitern nun grundsätzlich möglich, sich zu organisieren. Auch im Ruhrgebiet tat sich etwas, wenngleich es nicht zu einem der Kerngebiete der gewerkschaftlichen Organisation wurde und der Einfluss des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins (ADAV) dort bescheiden blieb.26 Zwar kam es immer wieder zu punktuellen und revierweisen Arbeitsniederlegungen, im reichsdeutschen Vergleich blieb das Protest- und Streikverhalten aber zurückhaltend. Die Zechenbesitzer reagierten auf das punktuell immer wieder aufflammende Protestverhalten mit einer Verschärfung ihrer Position. Der Sozialpatriarchalismus wandelte sich zum »autoritären Patriarchalismus«.27 Der Gründerboom nach der Reichsgründung beendete die vorhergehende Flaute und die Preisdepression für die Industriellen, ohne dass sich dies allerdings auf die Löhne auswirkte. 1872 kam es zum ersten Massenstreik. Belegschaften von zunächst 20 Zechen legten die Arbeit nieder, wählten Delegierte, die den Zechenleitungen ihre Lohnforderungen überbrachten. Die Zechenbesitzer aber lehnten – nach der Aussprache im Bergbauverein – die Annahme der Forderungen ab. Daraufhin schlossen sich die Be|legschaften von 41 Zechen zusammen und legten die Arbeit nieder. Die wesentliche Entwicklung auf Seiten der Belegschaften bestand darin, dass sich die Bergleute nunmehr auf belegschaftsübergreifende Streikkomitees einigten, sich also auch auf der Seite der Arbeitnehmerschaft erste Organisationsbemühungen entwickelten.28
Auch für die Zechenbesitzer bildete dieser erste große Massenstreik eine Zäsur. Organisiert und ausgearbeitet über eingesetzte Beratungsausschüsse des Bergbauvereins schrieben sie ihre ablehnende Haltung nunmehr fest und erhoben sie gewissermaßen zum Dogma. Die Beratungen im Bergbauverein kamen zu einem klaren und auch konsensual geteilten Ergebnis: Die Zechenbesitzer lehnten fortan jede Verhandlung mit den Belegschaften ab; damit war auch die Schaffung einer Konfliktarena für Verhandlungen mit den Arbeitern kategorisch ausgeschlossen.29 Entsprechend weigerten sich die Zechenbesitzer, die von den Delegierten der Bergarbeiter geforderte Delegation der Zechenbesitzer zu bestimmen und einzusetzen.30 Während die Zechenbesitzer damit koordiniert und geschlossen den Bergarbeitern gegenüber auftraten, wurden die Versuche der Arbeiter, Gewerkschaften zu gründen, von den Zechenbesitzern mit Unterstützung der Behörden hart bekämpft.31 Es blieb nicht nur bei dem Beschluss, jedwede Verhandlung abzublocken; nach 1872 wurden vom Bergbauverein weitergehende repressive Instrumentarien zur Unterdrückung der Arbeiterinteressen entwickelt: Vor allem das Mittel der Aussperrung wurde nun kalkuliert eingesetzt, etwa um die neuen und verschärften Arbeitsordnungen durchzusetzen.32 Der Bergbauverein bildete nicht mehr nur das institutionelle Rückgrat, er diente der kategorischen Ablehnung und er erhielt von seinen Mitgliedern die Funktion, diese Abschirmung und Bekämpfung auch aktiv zu organisieren. Die Zusammenarbeit der Zechenbesitzer im Bergbauverein funktionierte, wenn auch verbunden mit langen Diskussionen und Debatten, immer besser. Besonders die gemeinsame Frontstellung gegen die einzelnen und weiterhin eher revierweise vorgehenden Belegschaften zeigte den Zechenbesitzern die Wirksamkeit ihres gemeinsamen Vorgehens. Auch in den betriebswirtschaftlichen Kernbereichen der jeweiligen Unternehmensführungen wehte bald der Wind eines auf Kooperation gerichteten Abstimmungsverhaltens.
Noch lange Zeit schien es allerdings – trotz der Absatz- und Preiskrisen – undenkbar, dass die Ruhrzechen zu einer »Vereinigung« ihrer Interessen kommen könnten.33 In den 1880er Jahren setzten sich jedoch mit der Gelsenkirchener Bergwerks-AG, der Harpener Bergbau-AG und der Hibernia-AG schließlich drei Zechengiganten von den mittelgroßen Zechengesellschaften ab. Dominanten Einfluss erlangte keine der drei Gesellschaften, und erst nachdem eine weitere Wachstums- und Konkurrenzphase durchlaufen war, zeigten sich insbesondere diese ausschlaggebenden Zechengesellschaften bereit, an einem gemeinsamen Vorgehen zu arbeiten. Zunächst schien sich tatsächlich eine gemeinsame Fördereinschränkung zu realisieren. Aus dem Bergbauverein heraus wurde ein Sanktionssystem erarbeitet, dass die Zechengesellschaften zur Zahlung zwang, wenn eine festgelegte Fördermenge überschritten wurde. Als die Konjunktur zum Ende der 1880er Jahre anzog, wurde die gemeinsame Beschränkung aber aufgehoben und dem Sanktionssystem damit seine Grundlage entzogen, und zwar vor Gericht.34
Die gewerkschaftliche Organisation der Bergarbeiter im Ruhrgebiet nahm kaum Impulse der deutlich weiterentwickelten Organisationen von außerhalb auf, sondern entwickelte sich über ein blühendes Vereinswesen.35 Besonders die christlich-sozialen Vereine waren in der Lage, v.a. die zugewanderten Arbeiter zu integrieren. 1885 schließlich gelang es mit dem Rechtsschutzverein für die bergmännische Bevölkerung des Oberbergamtsbezirks Dortmund (Rechtsschutzverein), einen Verein für die Rechtsvertretung im Fall von Arbeitskonflikten zu gründen. Er diente als Beratungsstelle für den einzelnen Bergmann, war aber nicht in der Lage, die Kollektivinteressen der Bergarbeiter zu vertreten. Der Rechtsschutzverein avancierte unter einer schnell |steigenden Mitgliederzahl zur Informationsstelle für die Bergarbeiter, sodass ihm die Bedeutung zukam, die Gewerkschaftsbildung mit vorzubereiten.36
Während sich seit der Gründerkrise also die Organisationsbemühungen der Zechenbesitzer bereits erkennbar funktional differenziert hatten und zunehmend auch Bindekraft entfalteten, wenn auch die meisten erarbeiteten Normen noch nicht obligatorisch waren, war die Organisation der Bergarbeiter noch in einem Orientierungs- und Vernetzungsstadium. Ohne Zweifel war die Unzufriedenheit mit den rigiden Arbeitsbedingungen groß, aber eine organisierte Grundlage, die dazu dienen konnte, die kollektiven Interessen der Bergarbeiter zu vertreten, war noch nicht in Sicht.
1889 kam es zu einem Bergarbeiterstreik, der weit über die Grenzen des Ruhrgebiets hinaus hohe Wellen schlug. Es handelte sich dabei keineswegs um einen koordinierten oder gezielt gewerkschaftlich ausgelösten Arbeitskampf. Ganz anders war dieser Streik der wesentliche Stimulus, der eine »Organisationseuphorie« unter den Bergarbeitern erst auslöste.37
Zum Ende der 1880er Jahre erholte sich die Konjunktur von der seit der Gründerkrise anhaltenden Strukturkrise. Den Zechen ging es erkennbar besser, auf die Löhne oder die Arbeitssituation der Bergarbeiter schlug das aber nicht durch. Im Gegenteil: Das Wagennullen und die Gängelung der Kameradschaften durch die Steiger hielten an.38 Die Unzufriedenheit wurde in den Knappenvereinen kanalisiert, die zunehmend den Streik als Mittel für die Interessendurchsetzung befürworteten. Neben den Knappenvereinen wählten die Belegschaften Delegierte und bereiteten auf diese Weise den gemeinsamen Streik vor.39 Mitte Mai befanden sich 90.000 von insgesamt 104.000 Bergarbeitern im Streik. Die Zechenvertreter lehnten die von ihren jeweiligen Belegschaftsdelegierten vorgebrachten Verhandlungsforderungen ab.40 Große Teile der Öffentlichkeit zeigten jedoch Verständnis für die Streikenden. Wilhelm II., just im Amt, entschied gegen den Rat Bismarcks, eine Delegation der Bergarbeiter in Berlin zu empfangen.41 Der Druck auf die Zechenbesitzer, sich auf die Streikenden zuzubewegen, wurde immer stärker. Fritz Hammacher, der Vorsitzende des Bergbauvereins und ebenfalls in Berlin, traf sich wohl aufgrund dieses Szenarios mit den Delegierten der Arbeiter. Auf Druck der Zechenbesitzer musste er seine Kooperationsbereitschaft kurze Zeit später allerdings wieder revidieren. Eine »Unternehmerdelegation«, die aus dem Bergbauverein heraus eingesetzt über Abwehrmaßnahmen und weitere Kampfmittel beraten sollte, wurde gebildet und eingesetzt. Der Bergarbeiterbewegung, die nach der Verhandlung mit Hammacher die Hoffnung gehabt hatte, als Streitpartei anerkannt zu werden, fehlte währenddessen weiterhin die gemeinsame Koordination und auch eine gemeinsame Anlaufstelle. Damit zerfaserte die Streikbewegung, das geschlossene Vorgehen brach zusammen. Und nun platzierte der Bergbauverein sein Ultimatum: Wiederaufnahme der Arbeit oder Entlassung.42 Anfang Juni brachen die meisten Belegschaften den Streik ab, geschlagen.
Ein konkretes Ergebnis brachte der große Streik für die Bergarbeiter nicht; es war aber deutlich geworden, dass ihnen eine gemeinsame und schlagkräftige Organisation fehlte. Die eigentliche Gewerkschaftsbildung der Bergarbeiter fand auf den Resten des Streiks von 1889 statt: Noch 1889 wurde in Dorstfeld der Alte Verband gegründet, der zunächst als überkonfessioneller Zusammenschluss geschaffen wurde,43 aber nach einer Weile begann, die Mitglieder ideell und sozial zu binden. Für die Gewerkschaftsbewegung der Bergarbeiter im Ruhrgebiet war das fatal: Denn statt einer übergeordneten und berufsspezifischen Gewerkschaft bildeten sich Richtungsgewerkschaften.44 Nur wenig später nach der Gründung des Alten Verbands wurde mit dem Rheinisch-Westfälischen Bergarbeiterverein Glückauf zur Wahrung und Förderung der bergmännischen Interessen im Oberbergamtsbezirk Dortmund (Bergarbeiterverein) eine christliche Gewerkschaft gegründet, womit der Alte Verband nunmehr zur rein sozialdemokratischen Gewerkschaft wurde; Nachfolger des Bergarbeitervereins wurde 1894 der Gewerkverein christlicher Bergarbeiter für den Oberbergamtsbezirk Dortmund (Gewerkverein). Die Spaltung der Arbeitervertretung im |Ruhrgebiet war mit dieser Gründung unumkehrbar geworden,45 vor allem erschwerte sie ein kollektives Handeln in Arbeitskämpfen. Für die meisten Bergarbeiter blieb ihr Protest deshalb ein singulärer; sie reagierten mit Abkehr auf schlechte Arbeitsbedingungen. Nicht ohne Grund war die Fluktuation unter den Bergarbeitern des Ruhrgebiets eine der höchsten im gesamten Reich.46
Auf der Seite der Zechenbesitzer wurde der eigene Standpunkt indes weiter ausgearbeitet und durch weitere Instrumentarien ergänzt. Unter anderem richtete der Bergbauverein mit der Ausgründung des Ausstands-Versicherungs-Verbandes eine gemeinsame Kasse ein, die den Zweck hatte, die wirtschaftlichen Schäden im Streikfall auszugleichen, aber nur, wenn die jeweilige Zechenverwaltung keinerlei Zugeständnis an die Belegschaft machte. Damit hatte der Bergbauverein die Streikabwehr in eine weitere, ergänzende Organisation externalisiert und mit der anreizbasierten Konstellation eine starke Bindung der Zechenbesitzer realisiert.47
Das zunehmend von den Zechenbesitzern verankerte Organisations- und Funktionsnetz ist keineswegs zu verwechseln mit einem auf allen Ebenen kooperativen Vorgehen. Die Schaffung einheitlicher und vollständig homogener Interessen gelang weder auf Seiten des Kapitals noch auf der Seite der Arbeit. Im Unterschied aber zur Organisation der Arbeiter verfolgten die Zechenbesitzer einen konsequenten Organisationspfad, der funktional differenziert die gemeinsamen Interessen abdeckte und andere Bereiche der betriebsindividuellen Gestaltung in der Entscheidungsgewalt der Zechenverwaltungen beließ.
Die Schaffung des RWKS stand am Ende des Organisationsbemühens der Zechenbesitzer, und sie gelang auch nicht unmittelbar. Nach mehreren gescheiterten Versuchen gemeinsamer Preis- und Absatzorganisation und jahrelangen, zähen Verhandlungen wurde das Syndikat schließlich 1893 als Doppelgesellschaft aus Aktiengesellschaft und Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet. Die Syndikatsgründung hob den Wettbewerb der Zechenbesitzer nicht etwa auf, aber er verschob ihn in das Syndikatsinnere, während das Syndikat nach außen – den Konsumenten, Abnehmern und dem Staat gegenüber – geschlossen auftrat. Das Syndikat stellte damit einen exklusiven Entscheidungsraum für die Zechenbesitzer dar; er integrierte aber ausschließlich die Fragen des Preises, der Produktion und des Absatzes.48 Mittelbar hatte das Syndikat eine nicht zu unterschätzende Wirkung auf die Industriellen Beziehungen, denn die schiere Existenz des Syndikats stabilisierte die hochgradig volatilen Rahmenbedingungen für die Zechenbesitzer. Indem die Kernbereiche Preis, Produktion und Absatz nun vom Syndikat organisiert wurden, bildeten die Arbeits- und Lohnkosten nunmehr das Feld für die Zechenbesitzer, das sie selbst und eigenständig beeinflussen konnten. Die wiederholte Behauptung, das Syndikat habe mit der Arbeiterfrage »nicht das Geringste« zu tun, ist daher auf den ersten Blick richtig, auf den zweiten Blick aber wird deutlich, dass das Syndikat die Grundlage für die noch rigidere Arbeiterpolitik bildete, die seit den 1890er Jahren auf den Zechen betrieben wurde.49
In den Zechen wurden zunächst die Lohngruppen weiter ausdifferenziert. Längst befanden sich die Löhne der Bergarbeiter nicht mehr an der Spitze der Lohnskala im Reich, nunmehr aber wurden die Lohngruppen weiter aufgespreizt und gleichzeitig der Leistungsdruck für die Kameradschaften über die Steiger erhöht. Den Steigern fiel die Aushandlung der Gedinge mit den Kameradschaften zu. Seit der Mitte der 1890er Jahre setzten die Zechenverwaltungen ihre Steiger zunehmend unter Druck, die Förderleistung der Kameradschaften zu steigern. »[S]chneidige« Steiger wurden durch Prämiensysteme gezielt gefördert und für die rigorose Durchsetzung der Intensivierung entlohnt.50 Der berüchtigte »Grubenmilitarismus« wurde von den Zechenleitungen verordnet, aber von den Steigern durchgesetzt.51
Die Unzufriedenheit unter den Bergarbeitern stieg beträchtlich und auch ihre Forderungen taten |das. Bis zum Ende der 1880er Jahre hatten bei den Streiks vor allem die Löhne im Mittelpunkt gestanden, nunmehr forderten sie die Reduktion der Arbeitszeit, in indirekter Weise die Erhöhung ihrer Löhne (etwa durch die Abschaffung des sog. Wagennullens) und die Beendigung der Sanktionierung durch die Steiger.52 Gleichwohl gelang es den beiden großen Gewerkschaften, dem Alten Verband und dem Gewerkverein, nicht, alle Bergarbeiter zu integrieren. Das galt besonders für die zunehmende Anzahl der Bergarbeiter, die aus den Ostprovinzen, v.a. aus Posen, Ober- und Niederschlesien, ins Ruhrgebiet migrierten und dort v.a. im Norden angelegt wurden. Zwar waren sie keineswegs »Ausländer, aber dennoch ›Reichsfeinde‹«, weshalb die Integration in die vorhandenen Gewerkschaften kaum gelang.53 Vielmehr wähnten sich beide Gewerkschaften unter dem Druck des Nationalismus und damit, die Zuwanderer zu germanisieren.54 Entsprechend und konsequent gründeten die Zuwanderer 1902 mit der Zjednoczenie Zawodowe Polskie (ZZP) eine eigene berufsübergreifende Gewerkschaft.55 Statt durch zwei Gewerkschaften wurden die Bergarbeiter nun durch drei Gewerkschaften vertreten. Das Gegeneinander der nunmehr drei Organisationen steigerte sich.
Nach einer Reihe von kleineren Streiks kam es 1905 zu einem weiteren großen Streik, dem sich die Gewerkschaftsspitzen zunächst verweigert hatten. Die Bergarbeiter aber ließen sich nicht mehr einfangen; die Gewerkschaftsfunktionäre sahen sich durch die normative Kraft des Faktischen regelrecht gezwungen, sich zu beteiligen. Tatsächlich überwanden die drei relevanten Gewerkschaften ihre Rivalität und riefen am 16. Januar 1905 gemeinsam den Generalstreik, der allerdings bereits Realität war, offiziell aus.56 Wie gewohnt verweigerten die Zechenbesitzer, abgeschirmt vom Bergbauverein und geschützt durch die gefüllte Kasse des Ausstands-Versicherungs-Verbandes, jedwedes Entgegenkommen. Denn sie waren, vor allem durch die Anlage von Lagerbeständen, gut vorbereitet.57 Während des Streiks war vom Kohlensyndikat keine Aussage zu bekommen. Wie etabliert war es der Bergbauverein, auf den verwiesen wurde und der die Verlautbarungen der Zechenbesitzer veröffentlichte und vertrat. Im Februar 1905 waren die finanziellen Mittel der Gewerkschaften aufgebraucht, der Generalstreik musste abgebrochen werden. Die Gewerkschaften verloren nach dem Abbruch unzählige Mitglieder. Auch die nach dem Streik vorgenommene Novellierung des Berggesetzes, das zumindest das von den Bergarbeitern bekämpfte Wagennullen verbot, wurde kaum als Erfolg des Streiks bewertet, nicht zuletzt, weil das Abgrenzungsverhalten der Gewerkschaften nach dem Ende des Streiks schärfer als zuvor wieder ausbrach.58 Trotz der Zusammenarbeit der Gewerkschaften während des Streiks ging die Organisation der Arbeiter geschwächt aus dem Streik hervor.
Ganz anders die Zechenbesitzer: Die Maßnahmen gegen die Arbeiterbewegung seien weiter zu verstärken, fand man und gründete 1908 aus dem Bergbauverein heraus den Zechenverband. Er übernahm die Kassenfunktion des Ausstands-Versicherungs-Verbandes und erhielt zudem die Aufgabe, die Bergarbeiter stärker als bisher zu kontrollieren. Der Zechenverband systematisierte und koordinierte die künftigen Aussperrungen und verankerte ein noch schärferes Regelsystem. Er wirkte im Sinne der Zechenbesitzer ausgleichend, indem er alle zwei Wochen Schwarze Listen versandte, auf denen die Namen gesperrter und auffälliger Bergarbeiter vermerkt waren.59 Die Gewerkschaften klagten mit Erfolg gegen die Praxis der Schwarzen Listen.60 1909 ersetzte der Zechenverband sein Listensystem findig durch die Einführung von Arbeitsnachweisen, die ebenfalls als Druck- und Kontrollmittel eingesetzt wurden und die Freizügigkeit der Bergarbeiter einschränkten. Obwohl der Druck auf die Zechenbesitzer, die Gewerkschaften als Konfliktpartner anzuerkennen, zunahm, lehnten die Zechenbesitzer eine Änderung ihrer Haltung ab. Gebetsmühlenartig wiederholten sie, dass die bestehenden Gewerkschaften nicht die Vertretung der Bergarbeiter, sondern eben nur die ihrer zersplitterten Mitgliederschaft seien, es den einen Verhandlungspartner also nicht gab. |
1912 kam es zum letzten großen Bergarbeiterstreik vor dem Ersten Weltkrieg. Erstmals war er gemeinsam vom Alten Verband, der ZZP und den sog. Hirschen (nicht aber dem Gewerkverein) gezielt geplant und ausgelöst worden (»Dreibund«). Am 11. März legte knapp die Hälfte der Bergarbeiter des Ruhrgebiets, ca. 190.000 Mann, die Arbeit nieder. Zu Ausschreitungen kam es zwischen streikenden und nicht-streikenden Bergarbeitern. Für die Zechenbesitzer bildete das den Hebel, um die Behörden zum Einschreiten aufzufordern und den Streik insgesamt als »politischen Streik« zu brandmarken.61 Das von den Behörden angeforderte Militär trat massiv auf; nach elf Tagen sah sich der Dreibund gezwungen, das Streikende zu verordnen.62 Der Organisationsgrad sank nach dieser Niederlage stark.63 Von einer Durchschlagskraft war die Bergarbeiterbewegung des Ruhrgebiets weit entfernt.
Das Normativitätsregime, das sich im Ruhrbergbau seit dem Ende der 1850er Jahre entwickelt hatte, war keine schlichte Frontstellung der zwei Blöcke Arbeit und Kapital, sondern besonders auf Seiten der Zechenbesitzer ein ausgesprochen komplexes Organisationsnetz. Die Organisationslogik beider Pole unterschied sich dabei erheblich und grundlegend. Bei den Zechenbesitzern wurde aus der Motivation heraus, gemeinsame Interessen – v.a. und zunächst wirtschaftspolitische – gemeinsam vertreten zu können, der Bergbauverein gegründet. Von Anfang an hatte der keineswegs die Aufgabe, die Interessen der Zechenbesitzer umfassend zu vertreten, sondern er erhielt funktional differenzierte Zielstellungen. Das Aufgabenrepertoire des Bergbauvereins schloss dann bald die abwehrende, ja gewerkschaftsbeißende Haltung ein. Mit jedem Streik lernte das Organisationsgeflecht dazu, sodass die Zechenbesitzer bis 1914 über einen ganzen Strauß passfähiger Kampfmittel verfügten, die von verschiedenen Organisationen vorgenommen und koordiniert wurden. Das RWKS war Bestandteil dieses Netzes, aber aus dem Bergbauverein erst spät gegründet worden. Es bedeutete die wesentliche Grundlage für das Organisationsnetz der Zechenbesitzer, war aber nicht unmittelbar mit der Arbeiterpolitik verknüpft. Vielmehr schützten der Bergbauverein und andere anhängende Organisationen das Syndikat und ermöglichten den Zechenbesitzern, das Syndikat als exklusiven Raum für die Regulierung von Preis, Produktion und Absatz zu nutzen.
Von dieser Struktur, die den Ersten Weltkrieg praktisch nahtlos überstand, profitierten die Zechenbesitzer auch nach 1918, als sie mit den Sozialisierungsforderungen konfrontiert wurden. Denn die Stellen, die eine Sozialisierung forderten, waren vielfältig und v.a. auch vielstimmig. Im Syndikat ging man davon aus, dass der »Bergwerksbesitz« auf das »[S]chwerste bedroht« sei.64 Hilfreich aus Sicht des Syndikats aber war, dass ein »wüstes Durcheinander« herrschte, die effektive Organisationsstruktur des Ruhrbergbaus aber kaum Beachtung fand. Und so gelang es dem Bergbauverein, die Forderungen weitgehend abzuwehren. Interna des Kohlensyndikats konnten mit Erfolg verborgen werden. Weder die Vorschläge des Reichswirtschaftsamts, das einen stark im Syndikatsinteresse formulierten Entwurf eingebracht hatte,65 noch die Sozialisierungskommission, die von Gewerkschaftern und Wissenschaftlern besetzt war66 und sich auf die Schaffung eines »Kohlenparlaments« verständigt hatte, setzten ihre Überlegungen in Bezug zum Organisationsnetz der Arbeitgeber. Zusätzlich wurden die Vorschläge der Sozialisierungskommission entscheidend dadurch geschwächt, dass die veröffentlichten Ergebnisse in ein Mehrheits- und Minderheitsgutachten zerfielen.67 Der Sozialisierungskommission war es nicht gelungen, einen Vorschlag mit einer Stimme vorzubringen. Gelungen war die Abwehr der Sozialisierung auch durch das dreigliedrige Normativitätsregime: Das Syndikat, das sehr aktiv an der Gestaltung des Gesetzes mitarbeitete, überließ – wie etabliert – die Öffentlichkeitsarbeit dem Bergbauverein und die Abwehr der Arbeitnehmerinteressen dem Zechenverband. Während der Berg|bauverein die Öffentlichkeit fütterte und den Informationen über die vermeintliche »Sozialisierung« nicht nur nicht widersprach, sondern sie noch anheizte, war der Zechenverband damit befasst, mit den Gewerkschaften zu verhandeln, wobei er immer wieder angab, nicht offiziell über etwaige Tarifverordnungen oder etwa den 8-Stunden-Tag verhandeln zu dürfen. Der Zechenverband gab sich mandatslos. Profit schlugen alle drei Organisationen aus diesem Vorgehen. Das schwächte die Position der nur wenig geeinten Arbeitnehmerseite. Wie schon vor dem Krieg gelang es den Bergarbeitern – v.a. den Gewerkschaften – auch in dieser ersten Nachkriegsphase nicht, sich aus ihrer Defensive zu befreien.68 Das lag nicht zuletzt daran, dass die Arbeiterseite erheblich dadurch geschwächt war, dass sie zwar ebenfalls differenziert organisiert war, eine funktionale Differenzierung aber nicht stattgefunden hatte, die Organisation der Gewerkschaften vielmehr eine exkludierende und lebensweltlich gebundene geblieben war.
Berg, Werner (1984), Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland und Großbritannien im Übergang zum »organisierten Kapitalismus«. Unternehmer, Angestellte, Arbeiter und Staat im Steinkohlenbergbau des Ruhrgebietes und von Südwales, 1850–1914, Berlin, https://doi.org/10.3790/978-3-428-45495-2 (zuletzt abgerufen am 25.08.2025)
Berger, Stefan (2000), Social Democracy and the Working Class in Nineteenth- and Twentieth-Century Germany, New York (NY)
Böse, Christian (2018), Kartellpolitik im Kaiserreich. Das Kohlensyndikat und die Absatzorganisation im Ruhrbergbau 1893–1919, Berlin, https://doi.org/10.1515/9783110576719 (zuletzt abgerufen am 25.08.2025)
Brüggemeier, Franz-Josef (1983), Leben vor Ort. Ruhrbergleute und Ruhrbergbau, 1889–1919, München
Budrass, Lutz, Eva-Maria Roelevink (2024), Die Macht der Entwässerung. Die Emschergenossenschaft und die Erfindung des Ruhrgebiets, Bielefeld, https://doi.org/10.1515/9783839474310 (zuletzt abgerufen am 25.08.2025)
Buschak, Willy (1990), Gewerkschaftliche Organisierung, in: Köllmann et al. (Hg.), Bd.1, 729–806
Feldman, Gerald D. (1985), Armee, Industrie und Arbeiterschaft in Deutschland 1914–1918, Berlin
Feldman, Gerald D. (1980), Arbeitskonflikte im Ruhrbergbau 1919–1922. Zur Politik von Zechenverband und Gewerkschaften in der Überschichtenfrage, in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte 2, 168–223
Hartmann, Knut (1977), Der Weg zur gewerkschaftlichen Organisation. Bergarbeiterbewegung und kapitalistischer Bergbau im Ruhrgebiet, 1851–1889, München
Heinrichsbauer, August (1939), Kohlenkontor Weyhenmeyer & Co. und die Süddeutsche Kohlenwirtschaft, [unveröffentl. Ms.], o.O. u. o.D.
Holtfrerich, Carl-Ludwig (1973), Quantitative Wirtschaftsgeschichte des Ruhrkohlenbergbaus im 19. Jahrhundert: Führungssektoranalyse, Dortmund
Kaelble, Hartmut (1967), Industrielle Interessenpolitik in der Wilhelminischen Gesellschaft. Centralverband Deutscher Industrieller 1895–1914, Berlin, https://doi.org/10.1515/9783110835397 (zuletzt abgerufen am 25.08.2025)
Kealey, Maura (1979), Kampfstrategien der Unternehmerschaft im Ruhrbergbau seit dem Bergarbeiterstreik von 1889, in: Mommsen/Borsdorf (Hg.), 175–198
Klessmann, Christoph (1979), Polnische Bergarbeiter im Ruhrgebiet 1870–1945: Soziale Lage und gewerkschaftliche Organisation, in: Mommsen/Borsdorf (Hg.), 109–130, https://doi.org/10.13109/9783666359828 (zuletzt abgerufen am 25.08.2025)
Köllmann, Wolfgang et al. (Hg.) (1990), Das Ruhrgebiet im Industriezeitalter: Geschichte und Entwicklung, Bd.1 und 2, Düsseldorf
Mommsen, Hans, Ulrich Borsdorf (Hg.) (1979), Glück auf, Kameraden! Die Bergarbeiter und ihre Organisation in Deutschland, Köln
Mommsen, Wolfgang J. (2002), War der Kaiser an allem schuld? Wilhelm II. und die preußisch-deutschen Machteliten, München
Müller-Jentsch, Walther (1996), Theorien Industrieller Beziehungen, in: Industrielle Beziehungen/The German Journal of Industrial Relations 3, 36–64
O.V. (1933), Die Syndikatsverträge des Rheinisch-Westfälischen Kohlensyndikats 1893–1925, Essen
Przigoda, Stefan (2002), Unternehmensverbände im Ruhrbergbau. Zur Geschichte von Bergbau-Verein und Zechenverband 1858–1933, Bochum
Roelevink, Eva-Maria (2015), Organisierte Intransparenz. Das Kohlensyndikat und der Niederländische Markt 1915–1932, München
Roelevink, Eva-Maria, Dieter Ziegler (2021), Wie organisiert war der Kapitalismus im Kaiserreich? Verbände, Kartelle und personelle Verflechtungen, in: Pfister, Ulrich et al. (Hg.), Deutschland 1871. Die Nationalstaatsbildung und der Weg in die moderne Wirtschaft, Tübingen, 245–266
Rohe, Karl, Wolfgang Jäger, Uwe Dorow (1990), Politische Gesellschaft und politische Kultur, in: Köllmann et al. (Hg.), Bd. 2, 419–507
Saul, Klaus (1981), Zwischen Repression und Integration. Staat, Gewerkschaften und Arbeitskampf im kaiserzeitlichen Deutschland 1884–1914, in: Tenfelde, Klaus, Heinrich Volkmann (Hg.), Streik. Zur Geschichte des Arbeitskampfes in Deutschland während der Industrialisierung, München, 194–208
Schmoeckel, Mathias, Matthias Maetschke (2016), Rechtsgeschichte der Wirtschaft. Seit dem 19. Jahrhundert, 2. Aufl., Tübingen, https://doi.org/10.1628/978-3-16-154505-4 (zuletzt abgerufen am 25.08.2025)
Steinisch, Irmgard (1979), Der Gewerkverein Christlicher Bergarbeiter, in: Mommsen/Borsdorf (Hg.), 273–300
Szlanta, Piotr (2022), Der »Polenfresser« gegen die »Reichsfeinde«: Kaiser Wilhelm II. und die Polen 1888–1918, Wiesbaden
Tenfelde, Klaus (1990), Soziale Schichtung, Klassenbildung und Konfliktlagen im Ruhrgebiet, in: Köllmann et al. (Hg.), Bd. 2, 121–217
Tenfelde, Klaus (1981), Sozialgeschichte der Bergarbeiterschaft an der Ruhr im 19. Jahrhundert, 2. Aufl., Bonn
Tenfelde, Klaus, Helmuth Trischler (Hg.) (1986), Bis vor die Stufen des Throns. Bittschriften und Beschwerden von Bergleuten im Zeitalter der Industrialisierung, München
Tenfelde, Klaus, Thomas Urban (Hg.) (2010), Das Ruhrgebiet. Ein historisches Lesebuch, 2 Bde., Essen
Tilly, Richard H., Michael Kopsidis (2020), From Old Regime to Industrial State. A History of German Industrialization from the Eighteenth Century to World War I, Chicago (IL), https://doi.org/10.7208/chicago/9780226725574.001.0001 (zuletzt abgerufen am 25.08.2025)
Trischler, Helmuth (1988), Steiger im deutschen Bergbau. Zur Sozialgeschichte der technischen Angestellten 1815–1945, München
Vogel, Jakob (1999), Moderner Traditionalismus. Mythos und Realität des Bergwerkseigentums im preußisch-deutschen Bergrecht des 19. Jahrhunderts, in: Siegrist, Hannes, David Sugarman (Hg.), Eigentum im internationalen Vergleich, 18.–20. Jahrhundert, Göttingen, 185–208, https://doi.org/10.13109/9783666357930.185 (zuletzt abgerufen am 25.08.2025)
Weber, Wolfhard (1990), Entfaltung der Industriewirtschaft, in: Köllmann et al. (Hg.), Bd.1, 199–319
Weisbrod, Bernd (1989), Arbeitgeberpolitik und Arbeitsbeziehungen im Ruhrbergbau. Vom »Herr-im-Haus« zur Mitbestimmung, in: Feldman, Gerald D., Klaus Tenfelde (Hg.), Arbeiter, Unternehmer und Staat im Bergbau. Industrielle Beziehungen im internationalen Vergleich, München, 107–162
Weisbrod, Bernd (1978), Schwerindustrie in der Weimarer Republik. Interessenpolitik zwischen Stabilisierung und Krise, Wuppertal
Welskopp, Thomas (2000), Sattelzeitgenosse. Freiherr Karl vom Stein zwischen Bergbauverwaltung und gesellschaftlicher Reform in Preußen, in: Historische Zeitschrift 271,2, 347–372, https://doi.org/10.1524/hzhz.2000.271.jg.347 (zuletzt abgerufen am 25.08.2025)
1 Zit. Grassmann, in: Sitzung des Geschäftsausschusses am 30.01.1918, Bl.1, in: Montanhistorisches Dokumentationszentrum (montan.dok) beim Deutschen Bergbau-Museum Bochum/ Bergbau-Archiv Bochum (BBA), 33 (Rheinisch-Westfälisches Kohlen-Syndikat, Essen)/(Aktensignatur) 81.
2 Zur Veränderung des Kräfteverhältnisses von Kapital und Arbeit während des Ersten Weltkrieges s. Feldman (1985).
3 [Reichskohlenkommissar] Stutz an Kirdorf betr. Denkschrift Kohlenwirtschaft, 30.09.1918, in: Montan.DOK/BBA 55 (Gelsenkirchener Bergwerks-AG, Essen) 406. In der Denkschrift hieß es resümierend: »Mit anderen Worten soll der Staat mit Ausnahme eines bescheidenen Nutzens des Bergbaues, der Verwaltungsspesen der Kohlenorganisation und des berechtigten normalen Nutzens des Kohlenhandels, den gesamten Gewinn an der Kohle ziehen, […].«, Zit. Denkschrift Kohlenwirtschaft, 1918 (o.V.), in: ebd.
4 Roelevink (2015) 125–129.
5 Roelevink (2015) 48–73.
6 S. dazu und für das Reich insgesamt: Roelevink/Ziegler (2021).
7 Müller-Jentsch (1996).
8 Für einen Überblick zur theoretischen Diskussion s. ebd.
9 Dazu ausführlich Weisbrod (1978).
10 Tilly/Kopsidis (2020) v.a. 68–150.
11 Welskopp (2000) 362.
12 Tenfelde (1981) 63–161.
13 Petition der Gewerken der Grafschaft Mark […] an den Kronprinzen, 19.12.1834, in: Tenfelde/Urban (Hg.) (2010) 164–167.
14 Dazu Dokumente in: Tenfelde/Trischler (Hg.) (1986) 67–184.
15 Vogel (1999).
16 Rohe/Jäger/Dorow (1990) 421.
17 Holtfrerich (1973) v.a. Tab.16, 22, 51.
18 Grundlegend ebd.
19 O.V. (1933) 5.
20 Kollektive Bittschrift von Bergleuten, Hardensteiner Revier, an das Oberbergamt Dortmund, 1855, in: Tenfelde/Urban (Hg.) (2010) 411f.
21 Zit. Weisbrod (1989) 113.
22 Przigoda (2002) 30–35.
23 Berg (1984) 93.
24 Hartmann (1977) 26.
25 Saul (1981).
26 Berger (2000) 49–53.
27 Kaelble (1967) 55f., Zit. 56.
28 Buschak (1990) 735; Hartmann (1977) 37–39.
29 Vortrag Emil Krabler, Generalversammlung des Bergbauvereins, 9.7.1872, in: Tenfelde/Urban (Hg.) (2010) 357f.
30 Hartmann (1977) 41.
31 Buschak (1990) 735.
32 Weisbrod (1989) 115; Tenfelde (1990) 195.
33 Bericht des Düsseldorfer Regierungspräsidenten an Koblenzer Oberpräsidenten, 28.1.1878, in: Tenfelde/Urban (Hg.) (2010) 223–225.
34 Weber (1990) 235.
35 S. etwa Statuten des Bergmannsvereins Glückauf, Dortmund, 1872, in: Tenfelde/Urban (Hg.) (2010) 414f.
36 Hartmann (1977) 145–148.
37 Zit. n. Schmoeckel/Maetschke (2016) 357.
38 Trischler (1988) 48–63.
39 Tenfelde (1990) 196f.
40 Kealey (1979) 180–183.
41 Mommsen (2002) 27, 35–38.
42 Hartmann (1977) 168–175.
43 Brüggemeier (1983) 184.
44 Ebd., 226.
45 Steinisch (1979) 273.
46 Brüggemeier (1983) 60–62.
47 Ebd., 191f.
48
Böse (2018) 65–83; Roelevink (2015)
41–76.
49 Zit. Kirdorf nach Weisbrod (1989) 127.
50 Art. »Die Stellung der Steiger zu den Bergarbeitern«, in: Tremonia, 6.7.1889, in: Tenfelde/Urban (Hg.) (2010) 249f.
51 Berg (1984) 350.
52 Trischler (1988) 66–73.
53 Szlanta (2022) 3f.
54 Budrass/Roelevink (2024) 23–74, 127–143.
55 Klessmann (1979) 119–124.
56 Brüggemeier (1983) 165–167, 211f.
57 Heinrichsbauer (1939) 22.
58 Buschak (1990) 751f.; Brüggemeier (1983) 220f.
59 Brüggemeier (1983) 226f.
60 Eingabe der vier Gewerkschaften an den Zechenverband, 19.10.1909, in: Tenfelde/Urban (Hg.) (2010) 262f., Zit. 263. An der Klage beteiligt waren auch die sog. »Gelben«, die hier nicht weiter behandelt werden.
61 Ebd., 121.
62 Brüggemeier (1983) 231.
63 Ebd., 232.
64 Willi Huber an Kirdorf, 20.09.1918, in: Montan.Dok/BBA (Fn.1) 55/360.
65 Div. Berichte und Zusammenfassungen, in: Montan.Dok/BBA (Fn.1) 33/946.
66 Darin: Joseph Schumpeter, Emil Lederer, Carl Ballod; Leitung: Karl Kautsky; Gewerkschafter: Otto Hue; von den Sozialisten: Rudolf Hilferding.
67 Dazu Berichte und Zusammenfassungen in: Montan.Dok/BBA (Fn.1) 33/946.
68 Ausführlich Feldmann (1980).