Die Finanzmärkte, ihre Verflechtungen und die Volatilität ihrer Dynamiken sind identitätsbildende Merkmale unserer globalisierten Gegenwart. Dazu gehört auch die Erfahrung von gewaltigen Krisen wie etwa die Verwerfungen der Jahre 2007–2010.1 Sie haben regelmäßig Bemühungen ausgelöst – vor allem im Interesse des Anlegerschutzes, der Systemstabilität und damit der nationalen wie der globalen Wirtschaftsordnungen insgesamt –, dem Handeln der Marktakteure mit den Mitteln des Rechts Regeln zu setzen und insbesondere deren Befolgung durch die Begründung von Aufsichtsinstitutionen2 sicherzustellen.3 In dieser Hinsicht verweist das Recht der Finanzmärkte als Ergebnis eines spannungsvollen Wechselspiels von »Crises and Opportunities«4 auf die grundlegende Beziehung von Risikokulturen, Krisenerfahrungen und die Entwicklungsdynamiken von Recht und Rechtswissen.
Diese Verflechtungen sind durchaus wahrgenommen, aber doch vergleichsweise selten ausgeleuchtet worden. So wurde die Geschichte des Kapitalmarktrechts und des Anlegerschutzes seit dem späten 19. Jahrhundert – jedenfalls im europäischen Zusammenhang – immer wieder in den Blick genommen. Auch die »Krise« als historisches Phänomen hat seit der klassischen Studie Reinhart Kosellecks5 immer häufiger den Anknüpfungspunkt geschichtswissenschaftlicher Analysen gebildet.6 Aber auch wenn sich die Rechtsgeschichte der Finanzmärkte zumindest in der Zeit des 19. und 20. Jahrhunderts in gewisser Hinsicht als Rechtsgeschichte von Krisenreaktionen erfassen ließe,7 so scheinen doch systematische Untersuchungen über diese Zusammenhänge eher selten zu sein. Das gilt auch mit Blick auf das »Risiko«: Es hat als perspektivbildende Kategorie der historischen Analyse in jüngerer Zeit zunehmend das Interesse der Forschung gefunden8 und steht nicht zuletzt auch im Zusammenhang mit der Entstehung von Wahrscheinlichkeitsrechnung und Kalkulation.9 Umgekehrt ist die Frage nach dem Umgang von Recht mit Risiken seit langem und aus unterschiedlichen Perspektiven auch ein Thema der rechtswissenschaftlichen Debatte.10 Aber die Frage nach der Geschichtlichkeit rechtlicher Risikokulturen ist, soweit ersichtlich, bislang eher selten gestellt worden,11 auch wenn sich vermuten lässt, dass hier ein ertragreiches Feld nicht nur, aber insbesondere der rechtshistorischen Forschung liegt.12 Mit Rechtsfiguren und Semantiken wie »Zeitgeschäft«,13 »Futures«14 oder »Termin|geschäft«15 wird nicht allein ein Ausschnitt der komplexen Beziehungsgeschichte von Recht und Temporalität16 sichtbar. Insbesondere das breite Spektrum von Bewertungen der »Spekulation«17 und ihrer Folgen belegt eine auch historisch schwankende Vielfalt unterschiedlicher Wahrnehmungen der Dynamiken von Finanzmärkten und ihrer Umbrüche. Eine regelrechte Konstante bilden dabei die Darstellungen spekulativer Blasenbildungen als Ergebnis menschlicher Gier und Bösartigkeit. In Jonathan Swifts Gedicht »The Bubble« von 1720, entstanden in der Zeit einer massiven Spekulationskrise,18 heißt es etwa: »The nation then too late will find, Computing all their cost and trouble, Directors’ promises but wind, South-Sea, at best, a mighty bubble.«19 Auf einer ähnlichen Ebene bewegte sich die Subsumtion von spekulativen Blasenbildungen als »Manias«, die in einer popularisierenden Darstellung von Charles Mackay als Ausdruck von Extraordinary Popular Delusions and the Madness of Crowds (1841)20 gedeutet wurden. Allerdings sind Krisen und Umbrüche der frühneuzeitlichen und modernen Finanzmärkte auch zum Ausgangspunkt für die Analyse von Preisbildungsprozessen als »Fundamentals of Early Manias« geworden,21 sie haben Untersuchungen über Anlagestrategien im Zentrum von Spekulationsblasen angeregt22 und zu Diskussionen über den Zusammenhang von Innovation und Blasenbildung an den Finanzmärkten geführt.23 Jenseits davon ist auch versucht worden, die Verwerfungen der Finanzmärkte in ihrer Entstehung und in ihren Ursachen im historischen Längsschnitt zu vergleichen,24 um auf dieser Grundlage nicht zuletzt Strategien zur Bewältigung künftiger Krisen möglich zu machen. Das schließt insbesondere die Frage ein, ob und wie Finanzmärkte mit den Instrumenten und Institutionen hoheitlicher Herrschaft gebändigt werden können, wie das im Ausgangspunkt etwa mit rechtlichen Normen über das Geldrecht25 und später durch staatliche Zentralbanken26 sowie die Regulierung des Banken- und Finanzmarktes27 vor allem auch im Interesse des Anlegerschutzes28 versucht wurde. In gewissem Maße verweisen solche Entwicklungen auf die Geschichte des Spannungsfeldes zwischen der Entstehung des »Vorsorgestaates«29 mit der staatlichen Letztverantwortung über Risikoentscheidungen30 einerseits und der Verbindlichkeitsgarantie privatautonomen Risikohandelns andererseits.
Diese Diskurse, Narrative und Strategien sind in unterschiedlicher Weise in den nachfolgenden sieben Beiträgen untersucht worden.31 Michael North und Andreas Thier skizzieren grundlegende Strukturen des Geldmarktes und seiner Regulierung durch die hoheitliche Gewalt in der Zeit seit dem ausgehenden Mittelalter. Zwar zählte die Kontrolle über Währungen, Geldwert und Finanzmärkte seit dem späten Mittelalter stets zum Anspruch hoheitlicher Gewalt; aber die Durchsetzung solcher Ansprüche ist, so zeigt sich im Blick auf die Vielzahl von krisenhaften Umbrüchen etwa in Gestalt von Währungskrisen, Bankenzusammenbrüchen oder Spekulationsblasen, zu keinem Zeitpunkt sicher. Gerade im Bereich der Finanzmärkte stößt die| hoheitliche Herrschaft an die Grenzen ihrer Wirksamkeit.
Wirtschaftlicher Erfolg und Ansehen gingen auch und erst recht in der Frühen Neuzeit nicht Hand in Hand, im Gegenteil: Der Adel etwa war als gesellschaftliche Funktionselite geradezu darauf angewiesen, seine Stellung als nicht an wirtschaftliche Erfolge gebunden zu demonstrieren.32 Gleichwohl veränderte wirtschaftliche Potenz auch in der Frühen Neuzeit die eigenen Möglichkeiten nicht nur des Adels natürlich deutlich. Daher spürt Christian Kullick einer gesellschaftlichen Verunsicherung nach, wenn er exemplarisch Lotterien im Frankfurt am Main der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts untersucht. Die Aussicht auf plötzlichen Reichtum stellte die Frage nach der Erwartungssicherheit der jeweiligen Stellung im gesellschaftlich-ständischen Gefüge. Damit war der städtische Rat zunächst als Garant der sozialen Ordnung gefordert – auf Grund der mit dem Lotteriebetrieb verbundenen Einnahmemöglichkeiten, aber auch als weiser Fiskal, dem in dieser Rolle daran gelegen sein musste, Frankfurt als regional attraktiven Marktplatz für Lotterien zu etablieren. Die Analyse des Verlaufes des »Lotteriefiebers« in Frankfurt ist eine Mikrostudie zu Regulierungsstrategien innerhalb der komplexen frühneuzeitlichen Interessenmatrix. In der Einbeziehung der Durchsetzbarkeit und tatsächlichen Durchsetzung erklärt Christian Kullick gleichzeitig Strategieanpassungen in der Lotterieregulierung.
Mit dem Beitrag von Andreas Engel und Johannes W. Flume wandert der Blick gut ein Jahrhundert weiter, die Fragestellung lässt sich jedoch mit der Untersuchung des Frankfurter Lotteriefiebers verknüpfen: Wer ist auf einem komplexen wirtschaftlichen Parkett hochriskanter Geschäfte weshalb schutzbedürftig – und wer hat für diesen Schutz zu sorgen? In der Frage nach der Schutzbedürftigkeit von weniger professionellen Anlegern – den »Lämmern« des Wirtschaftslebens – scheint hier erneut ein Hauptmovens von Regulierungstätigkeit auf. Die Debatte über Schutzmechanismen reichte im deutschen Kaiserreich Ende des 19. Jahrhunderts von staatlicher Regulierung bis zu Selbstverpflichtungen der am Börsengeschehen Beteiligten, (vielfach nur behauptete) professionelle, aber auch charakterliche Standards zu gewährleisten. Auch wenn vornehmlich das Schicksal der »Lämmer« diskutiert wurde – der Schutz einzelner Anleger konnte auch zum Schutz der Wirtschaftsordnung insgesamt fortgedacht werden.
Der Beitrag Dieter Zieglers richtet den Blick auf Regulierungsmechanismen des englischen Finanzmarktgeschehens, deren Schwerpunkt jenseits rechtlicher Ordnungsgefüge lag: Innerhalb eines durch Gesetzgebung, insbesondere die Peelsche Bankakte, wie auch durch Selbstregulierung rechtlich eingehegten Systems erscheinen das an Autosuggestion grenzende Vertrauen auf (angenommene) wirtschaftliche Grundregeln des Finanzmarktes und ein an ihnen ausgerichtetes Verhalten als mindestens ebenso bedeutsam für die Vermeidung oder Abschwächung von Krisen wie etwa die Steuerung mit legislativen Mitteln. Unerlässlich für das Verständnis auch der Krisentauglichkeit solcher Erwartungen sei es allerdings, so Dieter Ziegler, die Politik der Bank of England nicht nur als Auftreten einer Bank der Banken (lender of last resort), sondern als diejenige einer im handfesten Wettbewerb mit anderen Finanzinstituten stehenden Geschäftsbank zu betrachten.
Louis Pahlow spürt mit der Gegenüberstellung der Regulierung von Aktiennotenbanken (»Zettelbanken«) und Aktienkreditbanken der Finanzmarkt- und Geldpolitik des deutschen Kaiserreichs nach. Geht man vom weit verbreiteten Bild des zusehends vorsorgenden Interventionsstaates aus, ist das Ergebnis dieser Studie fast schon ernüchternd: Eine komplexere langfristige Regulierungsstrategie des Reiches wird mit Blick auf den Finanzmarkt nicht erkennbar. Vielmehr zeigt sich im Abgleich der unterschiedlichen Regulierung von Zettel- und Aktienkreditbanken das Ziel einer Lenkung vorrangig des Notenbankwesens und somit der Geldpolitik. Das Reich agierte hier gerade nicht als Interventionsstaat. In dieser vornehmlich geldpolitischen Ausrichtung der Bankenregulierung steht das Kaiserreich damit trotz der verfassungsrechtlichen Besonderheit, stets die Interessen und Kompetenzen der Länder mit berücksichtigen zu müssen, dem von Dieter Ziegler herausgearbeiteten englischen Regulierungsmodell nicht fern.
Ein Beispiel komplexer Selbstregulierung untersucht Peter Collin am Konkurrenzverhältnis zwischen Sparkassen, Banken und Kreditgenossenschaften im Deutschland des frühen 20. Jahrhun|derts. Gerade die dieser Zeit eigenen dramatischen Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sorgten für die Verschiebung von Geschäftsfeldern und eine sich verschärfende Konkurrenzlage im Bankgeschäft. In dieser Situation füllten die Wettbewerber den nur sehr weit und insbesondere für Sparkassen gesetzten Rahmen staatlicher Regeln auch mit Blick auf möglicherweise erwartete weitere Regulierung durch ein komplexes Geflecht von Abkommen untereinander. Diese insbesondere zwischen 1918 und 1932 eingegangenen Vereinbarungen schufen so ein differenziertes System regulierter Selbstregulierung, das unter den Beteiligten nicht nur Normen setzte und konkretisierte, sondern auch Regeln und Institutionen zur Normdurchsetzung etablierte – gewissermaßen eine Krisenbewältigung durch konkurrierende Kooperation. An Louis Pahlows Befunde anknüpfend zeigt sich etwa in der gesetzgeberischen Zurückhaltung eine regulatorische Konstante des deutschen Staates zwischen »Gründerkrise« und NS-Zeit.
Der diesen Fokus schließende Beitrag steht als literaturwissenschaftliche Deutung neben den bisher genannten rechts- und wirtschaftshistorischen Texten, überwölbt sie aber gleichsam: Jurij Murašov analysiert ausgewählte literarische Spiegelungen hochkomplexer moderner wirtschaftlicher Vorgänge. In seiner Interpretation moderner Narrative des Wirtschaftsgeschehens hebt er auch ihre Übersetzungs- wie Konstruktionsleistung hervor: Wo Ökonomie, etwa auf Grund der Geschwindigkeit ihrer Transaktionen oder der Entkopplung der Finanzmärkte von einer produktionsbasierten Wirtschaft, sich aus bisherigen Erklärungen und Beschreibungen löst und – zumindest für die meisten Beobachter, aber (wie zu vermuten steht) auch für viele Akteure – in wesentlichen Teilen nicht mehr nachvollziehbar ist, kommt der Beschreibung dieser Vorgänge durch Literatur eine besondere Bedeutung zu. Vielleicht scheint hier eine Stärke von Narrativen auf: Gerade der Umstand, dass sie die Fachdiskurse zwar berühren, sich ihren Regeln aber nicht verpflichtet fühlen, erlaubt es ihnen, eine neue Erzählbarkeit zu schaffen.
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1 Dazu etwa die Darstellung bei Lybeck (2011).
2 Avgouleas (2012).
3 Umfassend Moloney et al. (Hg.) (2015).
4 Cassis (2011).
5 Koselleck (1973/2010).
6 Aus jüngerer Zeit etwa die Beiträge in David et al. (Hg.) (2012).
7 Dazu Nobel (2019) für die Gegenwart, aus historischer Perspektive Contratto (2013) und Thier (2017a), Rdnrn. 3, 33 m. w. N.; zurückhaltend gegenüber der Bedeutung von Krisen als Katalysator wirtschaftsrechtlichen Wandels dagegen Schmoeckel (2015).
8 S. etwa die Beiträge bei Christians/Mein (Hg.) (2019), Contzen et al. (Hg.) (2018) oder nunmehr die grundlegenden Beiträge zu einer Geschichte des Risikos im spätmittelalterlichen Europa von Scheller (2017) und (2018).
9 Franklin (2001); Hacking (1990) und (2006).
10 Grundlegend: Luhmann (1991); als Überblick Thier (2017) 845–849, näher Nobel (2010).
11 S. dazu die Überblicke zur Forschung bei Contzen/Huff et al. (2018) sowie bei Itzen/Müller (2016).
12 Als skizzenhafter Überblick siehe Thier (2017) m. w. N.; grundlegend Nehlsen-von Stryk (1989).
13 Cohn (1867), Moser (1875) und zu ihm Schmidt (2009).
14 Dazu aus deutscher Perspektive etwa Menninger (1994), aus Sicht der Globalgeschichte Engel (2015), passim.
15 Aus historischer Perspektive Wolter (1991) mit Blick auf die deutsche Regelung.
16 Dazu die Überlegungen bei Thier (2017b).
17 Grundlegend dazu die Beiträge von Engel (2013) und (2016); s. a. Stäheli (2007) sowie den Beitrag von Engel und Flume in diesem Fokus.
18 Dazu der Beitrag von North und Thier in diesem Fokus.
19 Swift (1720/1958) 259. Zum Kontext und zur Deutung des Gedichts s. Moore (2010) 59–89; Rogers (1988).
20 Mackay (1841), Bd. 1 mit dem bezeichnenden Untertitel »Economic Bubbles«.
21 Garber (2000); s. a. Bilginsoy (2015).
22 Temin/Voth (2004) und (2013), Dale et al. (2005).
23 S. etwa Neal (1991) 90.
24 Klassisch Reinhart/Rogoff (2009).
25 Dazu die Beiträge in Fox/Ernst (Hg.) (2016) sowie nunmehr bei Battilossi et al. (Hg.) (2020), v. a. 107–219.
26 Klassisch Goodhart (1988), aus jüngster Zeit Ugolini (2017) und jetzt die Analysen bei Battilossi et al. (Hg.) (2020) 833–979.
27 Dazu etwa die Studien in Cassis et al. (Hg.) (2016) sowie Engel (2012) und Fleckner/Hopt (2013).
28 Allgemein Hopt (1975), Sethe (2005), Thier (2013).
29 Ewald (1993).
30 Di Fabio (1994/2019).
31 Die Texte gehen zurück auf Beiträge zum Workshop »›Computing all their cost and trouble‹ – Finanzmärkte, Spekulation und Regulierung in der Frühen Neuzeit und in der Moderne. Diskurse, Narrative, Strategien«, der im Oktober 2015 von Carsten Fischer und Andreas Thier in Zürich veranstaltet wurde. Jan Thiessens Beitrag »Vom director zum Führer und zurück – historisch-vergleichende Anmerkungen zur Organisationsverfassung von stock corporation und Aktiengesellschaft« konnte leider wegen anderweitiger Verpflichtungen des Beitragenden nicht für den Druck überarbeitet werden. Einige der Überlegungen finden sich jedoch in Thiessen (2013), insbes. ab 235.
32 Hierzu jüngst Solterbeck (2018).