Montaigne hatte Vorbehalte gegenüber der Luxusgesetzgebung. In seinen Essais kritisierte er nicht nur die unmoralischen Untertanen, sondern gleichermaßen die unvollkommenen Produkte des Gesetzgebers. Die einen übertrieben es mit ihrem Aufwand, die anderen bekämpften ihn, allerdings kontraproduktiv: »Die Art und Weise, wie unsere Gesetze die törichten und eitlen Ausgaben für Tafel und Kleidung zu begrenzen suchen, dürfte ihrem Ziel zuwiderlaufen«, heißt es bei Montaigne (deutsche Übersetzung von 1998 durch Hans Stilett). In diesem oft zitierten Essai I, 43 »Des lois somptuaires« kamen Moralkritik und Gesetzgebungskritik zusammen. Als Beispiel für Luxus führt Montaigne übrigens vor mehr als 400 Jahren »das Recht, Steinbutt zu essen sowie Samt und Goldtressen zu tragen« an. Damit ist man gleich beim Titel des Sammelbandes: »The Right to Dress«. Auf dem geschmackvollen Buchcover sieht man ein prachtvoll gewandetes Paar, das ca. 1640–50 auf Fliesen gemalt wurde. Beider Stoffe sind voller Ornament. Während sie ihm eine Teeschale (?) reicht, hält er ihr ein schönes Tuch im symbolischen Austausch entgegen. Der originelle, globale Anspruch des Bandes wird hier offensichtlich mit einer außereuropäischen Illustration kostbarer Gaben geschmackvoll in Szene gesetzt. Umso bedauerlicher, dass das Bild selbst keine Würdigung durch historische Interpretation erfährt und die Herkunft nicht offengelegt wird.
Luxusgesetzgebung ist längst ein Klassiker verschiedener historischer Disziplinen geworden, und Kleidung hat immer eine zentrale Rolle dabei gespielt (demgegenüber weiß man weniger über die Regelung von Speis und Trank). Kulturwissenschaften, Lokal- und Regionalgeschichte, Ethnologie, Religionsgeschichte, Geschlechtergeschichte, Sexualgeschichte, Textilgeschichte, Modegeschichte haben darüber geforscht, aber auch die Rechtsgeschichte. Denn die Verbote kleideten sich ihrerseits in aufwändige Gesetzesform mit überbordenden Präambeln. Die Rechtsvorschriften wurden erarbeitet, verhandelt, erlassen, bekannt gemacht – und gelegentlich sogar durchgesetzt. Für Italien lassen sich zwischen 1200 und 1500 mehr als 300 Aufwandsgesetze nachweisen, in den deutschen Territorien sollen es in der Frühen Neuzeit sogar 3.000–5.000 gewesen sein. Neu und verdienstvoll ist der Anspruch der beiden in Warwick bzw. Cambridge arbeitenden HerausgeberInnen Giorgio Riello und Ulinka Rublack, eine Übersicht über die Kleidungsgesetzgebung in globaler Perspektive zu bieten. Dass dabei das Potenzial wissenschaftlich nicht ausgeschöpft wird, liegt an der verpassten Chance, sich mit den intensiven rechtsgeschichtlichen Forschungen der vergangenen Jahre und Jahrzehnte auseinanderzusetzen.
Der Band eröffnet mit einer lesenswerten Einleitung worauf 18 Einzelstudien anschließen, die Kleidergesetzgebung in bestimmten politisch-geographischen Einheiten analysieren. Weil der Forschungsstand gerade in globaler Perspektive sehr ungleichmäßig ist, bleibt das Schwergewicht der Darstellung auf einigen europäischen Territorien. Italien nimmt mit drei Kapiteln besonders viel Platz ein und bekommt einen eigenen Abschnitt. Andere (west-)europäische Staaten werden jeweils in Einzelkapiteln behandelt; Ostmittel- und Ost|europa fehlen gänzlich, Russland gehört ein Beitrag. Das ist so viel wie ganz Afrika, vertreten durch den Aufsatz von Toby Green über Benin und Dahomey. Japan, China und das Osmanische Reich erhalten auch jeweils einen Beitrag. Dazwischen liegen fünf interessante Aufsätze über das Wirken der europäischen Imperien in Übersee; denn auch dort gab es das Regelungsfeld der Kleidergesetzgebung.
Global ist die Perspektive des Sammelbandes insofern, als das Regelungsfeld und die Regelungsinstrumente innerhalb einzelner Staaten untersucht werden, aber Staaten weltweit einbezogen sind. Es bleibt unklar, inwieweit die Kategorien »medieval and early modern« (4) globalgeschichtlich taugen. Ob es ein gemeinsames, transnationales Muster des Aufstiegs, der Intensivierung und schließlich des Vergehens von Kleidergesetzgebung gab, wird nicht wirklich untersucht und nicht systematisch verfolgt. Vergleiche sind aber in den insgesamt gut gelungenen Einzelbeiträgen immer wieder eingeflochten und wurden von den Herausgebern auf vorbereitenden Workshops systematisch gefördert. In der Gesamtschau zeigen sich immer wieder neue Konstellationen zwischen sozialen, politischen, ökonomischen, fiskalischen, rechtlichen, religiösen, konfessionellen und kulturellen Faktoren (2). Die Funktionszuschreibungen sind daher ähnlich, aber nicht identisch. In der Einleitung heißt es: »In Europe and elsewhere sumptuary laws could become a tool used by states to regulate manufacturing systems and moral economies via the medium of expenditure and consumption of not only clothing but also banquettes, festivities and funerals« (4). Die allgegenwärtige Prämisse könnte demnach soziale Ungleichheit lauten. Die Zügelung innovativer oder hoffärtig imitierender Modelust belegt den Wunsch nach visueller Codierung und stabiler Differenzierung der Gesellschaft in ihren Kleidern. Universell scheint die Sehnsucht nach einer Lesbarkeit der Welt: Die Menschen sollen äußerlich scheinen, was sie auch in Wahrheit sind. Rang, Status, Geschlecht sollen an ihrer Kleidung ablesbar sein. Jedenfalls sollen sie nicht mehr darstellen, und sie sollen Kleiderpracht nicht übertreiben; denn es geht immer um das erlaubte Maximum. Nach Beispielen für einen vorgeschriebenen Mindestaufwand sucht man vergebens.
Die Verbote trafen in manchen Fällen die städtischen Eliten, wie man bei den Gerichtsverfahren in Padua (210–239) sehen kann. In anderen Fällen wurden Indigene gemaßregelt, wie beispielsweise im kolonialen Lima des 17. Jahrhunderts mit seinem rassistischen, gegen indigene Männer gerichteten Verbot, Schwerter und andere Waffen zu tragen, während den indigenen Frauen Kleidung aus Wolle, Seide oder Spitze untersagt wurde (9, vgl. auch den Beitrag von Rebecca Earle, 325–345). Auch in Brasilien wurde Sklavinnen ab ca. 1700 untersagt, sich in Seide und Stickereien zu hüllen (30); ob es vorher wirklich erlaubt war? Frauen scheinen Kleidervorschriften überdurchschnittlich streng getroffen zu haben, siehe etwa die Klage des Antwerpener Jesuiten Adriaen Poirters, der sich über jene ereiferte, die ein kleines Kreuz zwischen ihren teilweise unbedeckten Brüsten trugen, denn »so hänge Christus zwischen zwei Mördern« (93). Fremden wurden manchmal Privilegien zuteil, die sie besserstellten als die eigenen Untertanen, wenn es um Fragen von zweifelhaften Accessoires (z.B. das Brusttuch), opulenten Textil-Materialien, ausländischer Warenherkunft, oder Verbote auffälliger Muster, Schnitte und Farben ging (32, 163). In anderen Fällen durfte man ihnen gerade nicht jene Kleidung verkaufen, die die Einheimischen tragen mussten (381). Schließlich gab es auch Fälle, in denen Kleidergesetzgebung auffälligerweise fehlte. So könnte es gewesen sein bei den indischen Moguln, im Iran der Safawiden, der niederländischen Republik und dem britischen, niederländischen und französischen kolonialen Amerika (19). Die Herausgeber vermuten, dass dort andere Formen von sozialer Kontrolle vorhanden und funktional äquivalent wirksam waren.
Bedauerlich ist, dass die jahrelangen rechtsgeschichtlichen Forschungen zur Policey- und Gesetzgebungsgeschichte praktisch unbeachtet bleiben (aber Fußnote 81 auf Seite 61). Denn hier hätte man Vergleichsmaßstäbe gewinnen können. Sie hätten die Normsetzung auf diesem besonderen Feld der Luxusverbote verständlicher gemacht, wenn man sie in allgemeine Regulierungstrends eingebettet hätte. Ganz zu schweigen davon, dass es auch vielfach spezielle, neuere Arbeiten zur Policeygesetzgebung auf genau diesem Feld gibt. Ferner haben die Studien zu Policey und Policeywissenschaft Phänomene sowohl der Normvermittlung als auch Normimplementation in einer Weise behandelt, die wichtige und hilfreiche Stichworte für die globale Erforschung der Kleidergesetzgebung hätten bieten können. So aber bleiben vereinzelte Beobachtungen zu einem lernenden Staat, der sich in Normsetzung autoritär engagiert, |Durchsetzung aber vielfach aushandeln muss oder gar auf Sanktionierung verzichtet, hinter dem dort erzielten Wissensstand zurück.1
Im 19. Jahrhundert verschwindet die Luxusgesetzgebung in Europa wieder (10, 18, 32, 271, 290, 297). Wie so oft, ist auch hier das Verdämmern und Außer-Kraft-Setzen von Recht weitaus weniger gut erforscht als der vorausgehende Prozess von Normproduktion, Inkraftsetzung und Verrechtlichung.2 Zu Recht weisen Riello und Rublack darauf hin, dass es aber nach wie vor fiskalische Steuerung und andere Maßnahmen mehr gibt, die Luxus regulieren und Aufwand drosseln (18). Nur gestreift werden Vorschriften, die bis heute in bestimmten Institutionen, Situationen oder Milieus Kleidung im engeren Sinne vorschreiben (18). Die Herausgeber vermuten, dass die Abschaffung bzw. der Rückgang der Kleidungsvorschriften maßgeblich durch den Aufstieg ökonomischer Überlegungen in sozial zunehmend mobil gewordenen Gesellschaften motiviert war. Darüber würde man gerne bei anderer Gelegenheit Genaueres wissen.
Montaigne selbst war übrigens ganz Traditionalist, berief sich in seinem Essai »Des lois somptuaires« auf Plato und sprach sich gegen Wandel aus. Wie auch bei den Gesetzen, bei denen es um wahre, ewige Geltung gehe, müsse man in der Kleidung Veränderung fürchten. »Bald dieses, bald jenes Urteil zu übernehmen, der jeweils letzten Mode hinterher zu laufen und deren Erfinder zu verehren; das führe zu Sittenverderbnis, und alle althergebrachten Institutionen würden der Geringschätzung und Verachtung preisgegeben«, referiert er Plato zustimmend. Montaigne glaubte, wenn die Könige anfangen würden, dem Aufwand zu entsagen, wären alle Wünsche im Volk nach Pracht in einem Monat erlahmt, »ohne Verordnung und ohne Edikt. Wir alle würden ihnen auf dem Fuß folgen«. Das mag als Analyse von Mode wie auch von wirksamen Luxusverboten etwas einfältig klingen. Aber was Einzelne zu ihrem Stil neigen lässt und Gesellschaften in ihrem Wandel antreibt, wissen oft auch deren klügste Denker nicht.
* Giorgio Riello, Ulinka Rublack (eds.), The Right to Dress: Sumptuary Laws in a Global Perspective, c.1200–1800, Cambridge: Cambridge University Press 2019, 505 p., ISBN 978-1-108-47591-4
1 Michael Stolleis, Was bedeutet Normdurchsetzung bei Policeyordnungen der Frühen Neuzeit?, in: FS Peter Landau, Paderborn 2000, 739–757.
2 Michael Stolleis, Vom Verschwinden verbrauchten Rechts, in: Summa. FS Dieter Simon, Frankfurt am Main 2005, 539–558.