Koloniales Kapital

Über Pfadabhängigkeiten rechtlicher und politischer Einflussnahme

Stefan Kroll

In der gegenwärtigen Forschung zu Recht und Kolonialismus zeigt sich ein interessanter Gegensatz: Während das Recht vor allem als ein Instrument kolonialer Machtausübung verstanden wird, erscheinen Juristen, die nach einer Ausbildung an europäischen oder amerikanischen Universitäten in ihre Herkunftsländer zurückkehrten, als zentrale Akteure lokaler Unabhängigkeitsbewegungen, aus denen heraus neue Nationalstaaten entstanden. Dieser Gegensatz wird beispielhaft illustriert durch aktuelle Arbeiten von Turan Kayaoglu zum Legal Imperialism0 sowie Arnulf Becker-Lorca und seine Figur des Semi-Peripheral Jurist. 2 Das Buch Asian Legal Revivals – Lawyers in the Shadow of Empire erschien 2010 und geht daher nicht direkt auf diese Arbeiten ein, dennoch ist es ein Beitrag dazu, beide Beobachtungen miteinander zu verbinden. Die Rechtssoziologen Yves Dezalay und Bryant G. Garth, die gemeinsam bereits sechs Bücher verfasst oder herausgegeben haben, untersuchen die Rolle von Juristen in der Herausbildung und Legitimation politischer Herrschaft in sieben asiatischen Ländern im 19. und 20. Jahrhundert.

Asian Legal Revivals vergleicht die Fallstudien dahingehend, wie sich Einfluss und Status von Juristen in den unterschiedlichen historischen Phasen äußerer Abhängigkeit und Unabhängigkeit der betrachteten Länder wandelten. Mit unterschiedlichen Akzenten zeigt sich dabei ein ähnliches Muster in allen beobachteten Fällen: Lokale Eliten werden zunächst an ausländischen Universitäten ausgebildet und dann in ihren Herkunftsländern als koloniale Sachwalter »kooptiert«. Dann aber setzen diese ihr »juristisches Kapital« – das analytische Vokabular der Autoren ist angelehnt an die |Terminologie Bourdieus – dazu ein, Unabhängigkeitsbestrebungen mit voranzutreiben: »[...] they reconverted from colonial agents into founding fathers«. In der Konsolidierungsphase der jungen Staaten kommt es zu einer Relativierung der Bedeutung der Juristen zu Gunsten von Ökonomen und Technokraten; dies insbesondere in autoritär regierten Ländern. Das »Revival« der Juristen in Asien zeigt sich schließlich vor allem in jüngerer Zeit und steht in Verbindung mit neuerlichen Globalisierungswellen des Rechts, welche aber den Globalisierungsprozessen im 19. Jahrhundert bisweilen recht ähnlich sind.

Insgesamt beschreibt das Buch eine Pfadabhängigkeit des Einflusses kolonialer Mächte, die bis in die Gegenwart hinein zu beobachten ist und die sich durch verschiedene Formen der »Investition« in die juristische Ausbildung lokaler Eliten nachvollziehen lässt. Darüber hinaus fällt auf, dass die Autoren in Hinblick auf die Phasen scheinbarer Abhängigkeit vor allem die Unabhängigkeit lokaler juristischer Eliten akzentuieren und im Zusammenhang der Phasen scheinbarer Unabhängigkeit deren Beeinflussung und Lenkung durch externe Faktoren hervorheben. Dieser Aspekt wird durch die Autoren nicht vertiefend diskutiert, scheint aber für die Charakterisierung der verschiedenen Phasen von Bedeutung zu sein.

Ein Thema, das in der völkerrechtshistorischen Literatur bisher wenig beachtet wurde, ist die Konkurrenz der kolonialen Mächte untereinander: der Vereinigten Staaten auf der einen und der europäischen Mächte auf der anderen Seite. Die Autoren beobachten, dass der Imperialismus der Vereinigten Staaten mit einem höheren eigenen moralischen Anspruch versehen war als derjenige der europäischen Länder. Zwar wurde auch hier der Begriff der Zivilisation zur Legitimation exterritorialer Regime entwickelt, die Praxis der Amerikaner allerdings, illustriert hier vor allem am Beispiel der Demokratisierung der Philippinen, wird unter der Überschrift eines »›Anti-Imperialist‹ Imperialism« diskutiert. Hieraus folgt die wichtige Frage, woher der Impuls zur Verbreitung kultureller Muster, hier auch bezeichnet als »colonial investment«, eigentlich kommt. Handelt es sich ausschließlich um die Initiative westlicher Länder, die danach streben, ihre Modelle zu verbreiten, wie es die Autoren nahelegen? Oder ist nicht vielmehr der Aspekt der lokal aktiv betriebenen Aneignung stärker zu betonen, der aus den Kolonien heraus als instrumentelle Strategie verfolgt wurde und der als den Interessen der Kolonialmächte zuwiderlaufend betrachtet werden muss – zumindest, wenn man die These des »Anti-Imperial Imperialism« nicht in vollem Umfang teilt? Dies sind Fragen, die durch die Autoren angedeutet, aber nicht weiter vertieft werden.

Der wiederkehrende Verweis auf die Bedeutung von Juristen als Eliten wirft die Frage auf, was diese Personengruppen eigentlich als Eliten qualifiziert: die Qualität ihrer Ausbildung, ihre Internationalität, ihre traditionelle Stellung im Herkunftsland? Angeführt wird auch eine »international hierarchy of expertise«, ohne zu prüfen, aus welchen Elementen genau sich diese eigentlich ergibt. Insgesamt erwecken die Ausführungen den Anschein einer eher unreflektierten Haltung gegenüber vor allem amerikanischen Bildungseinrichtungen. Namen allein – Harvard, Yale, Columbia – stehen hier für einen bestimmten Status, der aber selten auf seine Substanz hin hinterfragt wird. Was erzeugt diese geradezu mystische Verklärung eines bestimmten Universitätstypus und was bedeutet sie für die Rolle der Studenten als politische Akteure in ihren Herkunftsländern? Auch dies bleibt weitestgehend unerörtert, obgleich es die Fragestellung des Buches im Kern betrifft.

Asian Legal Revivals berührt insgesamt eine Reihe aktueller rechtshistorischer Forschungsfelder. Der analytische Rahmen orientiert sich an den feldtheoretischen Überlegungen Bourdieus und neueren Arbeiten innerhalb der amerikanischen Law and Society-Literatur zu Fragen der Globalisierung des Rechts. Handwerklich zeigen sich Unterschiede zu gängigen rechtshistorischen Forschungsdesigns, so ist die älteste zitierte Literatur in diesem Buch über das 19. und 20. Jahrhundert ein Werk aus dem Jahr 1959. Das Buch ist daher vermutlich nicht unentbehrlich für die rechtshistorische Forschung, aber für diejenigen, denen die Disziplinen übergreifende Rechtsforschung ein Anliegen ist, ist es dennoch eine interessante Lektüre.

Notes

* Yves Dezalay, Bryant G. Garth, Asian Legal Revivals. Lawyers in the Shadow of Empire. The University of Chicago Press: Chicago 2010, VI, 289 S., ISBN 978-0-226-14462-7

0 Turan Kayaoglu, Legal Imperialism: Sovereignty and Extraterritoriality in Japan, the Ottoman Empire, and China, Cambridge 2010.

2 Arnulf Becker Lorca, Universal international law: Nineteenth-century histories of imposition and appropriation, in: Harvard International Law Journal 51, 2 (2010) 475–552.