Von Proletariern und Peones: Liberales und soziales Arbeitsrecht im Laboratorium der mexikanischen Justiz *

Thorsten Keiser

Die Geschichte klingt bekannt: Ein Rechtssystem etabliert im 19. Jahrhundert eine liberale institutionelle Ordnung. Eine Verfassung garantiert mehr oder weniger verbindlich individuelle Rechte, flankiert von einer prinzipiell nach Vertragsfreiheit und Eigentumsfreiheit gestalteten Privatrechtskodifikation. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts gerät das liberale Gleichgewicht jedoch ins Wanken. Arbeitende Menschen artikulieren ihre Interessen schärfer als zuvor, es entsteht revolutionärer Sprengstoff, die »soziale Frage« ist allgegenwärtig und das Privatrecht der alten Ordnung scheint keine Antworten darauf zu haben. Es beginnt ein Ringen zwischen neuen, zunehmend radikalen politischen Bekenntnissen, die den Gegensatz der Klassen entweder zugunsten einer Klasse – wenn nötig gewaltsam – entscheiden oder ihn beseitigen wollen, durch Harmonisierung widerstreitender Interessen. Die neuen politischen Richtungen beeinflussen entscheidend das Privatrecht. Das Arbeitsrecht, als neu entstehende Disziplin, gerät in das Spannungsfeld der politischen Glaubenskämpfe des neuen Jahrhunderts und gewinnt gerade durch sie an Relevanz.

Was eben skizziert wurde, könnte ohne weiteres Hintergrund für Rechtsgeschichten an der Schwelle zum 20. Jahrhundert in Deutschland, Italien, Spanien oder Frankreich sein – oder eben für Mexiko, wie in der Studie »The Making of the Law. The Supreme Court and Labor Legislation in Mexico, 1875–1931« von William Suarez-Potts.

In den Mittelpunkt gestellt wird dabei die Rechtsprechung des obersten mexikanischen Gerichts, die gleichzeitig Spiegelbild und Antriebskraft normativer Prägungen war. Somit geht es nicht nur um das Arbeitsrecht in Mexiko, sondern auch um die Justiz und deren Behauptung gegenüber anderen Staatsgewalten, unter den besonderen Bedingungen des seit dem Sturz des Diktators Porfirio Diaz (1911) von politischen Unruhen erschütterten Landes. Anders als in einigen westeuropäischen Ländern gingen diese vor allem von Landarbeitern und Bauern aus. Ihre zentralen Forderungen waren eine gerechtere Eigentumsverteilung und ein soziales, nicht nur repressives Arbeitsrecht. Suarez-Potts interessieren nicht nur Organisationspotential und politischer Protest der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sondern auch ihre |Versuche der Durchsetzung individueller Ansprüche vor den Gerichten. Einbezogen wird damit eine wichtige Analyseebene jenseits der Geschichte von Klassenbildung und Klassenkampf.

Der Weg zum obersten Bundesgericht führte über den auch in Europa viel beachteten juicio de amparo, eine Klageart, mit der eine Verletzung individueller Rechte gegen Akte exekutiver und judikativer Staatsgewalt geltend gemacht werden konnte. Die in einer Fachzeitschrift publizierten Entscheidungen in solchen Verfahren sind ein für die Fragestellung ergiebiger Quellenkorpus. Beobachtet werden darüber hinaus weitere zentrale Kontexte der Arbeitsrechtsentwicklung wie die Geschichte sozialer Privatrechtsideen in Bezug auf das Arbeitsverhältnis, die rechtswissenschaftliche Debatte zur Rolle von Richterrecht und natürlich die Arbeitsgesetzgebung, die in Mexiko mit der postrevolutionären Verfassung von 1917 entscheidende Impulse erhielt. Ihr berühmter Art. 123 lässt sich als Keimzelle eines späteren Arbeitsgesetzes von 1931 ( Ley federal del trabajo) beschreiben, das mit seiner Regelung von individuellen und kollektiven Arbeitsverträgen den chronologischen Schlusspunkt der Untersuchung bildet. Das auf Bundesebene zustande gekommene Arbeitsgesetz markiert deswegen eine entscheidende Zäsur, weil es ein spätestens seit 1917 sichtbares legislatives Machtvakuum füllte, das zuvor die Rechtsprechung für sich nutzen konnte. Die Entscheidungen des obersten Gerichts betrafen im Bereich der industriellen Beziehungen vor allem Schlichtungsstellen (in der Terminologie des Autors: boards of conciliation and arbitration), deren institutionelle Eigenschaften von der Rechtsprechung ausgebildet wurden. Dabei betonte das oberste Bundesgericht, nach Einschätzung von Suarez-Potts (260), die Eigenschaft der Schlichtungsstellen als öffentliche Autoritäten und ihre Verpflichtung auf das öffentliche Interesse. Hier zeigt sich eine mehr oder weniger staatsorientiert korporatistische Prägung der Rechtsprechung, die mit ihrer Vermischung von öffentlichem Recht und Privatrecht, ihrer Akzentuierung von Kollektivinteressen, also einem Mehr an Staat und Weniger an Tarifautonomie, viele Vergleichsperspektiven zu Europa eröffnet. Eine mexikanische Besonderheit war die Etablierung einer bundesstaatlichen Schiedsstelle für Arbeitskonflikte durch die Rechtsprechung des obersten Gerichts, die der Autor somit als Faktor zur Stärkung der Regulierungsmacht des Gesamtstaats in Bezug auf das Arbeitsverhältnis beschreibt. Ähnliche Konzepte sind auch aus anderen Ländern bekannt. Die Studie von Suarez-Potts lässt sich damit auch in den Zusammenhang internationaler Forschungsergebnisse über Recht und Korporatismus stellen. Das macht sie auch für Leser ohne spezifisches Interesse an der mexikanischen Rechtsgeschichte zu einem Gewinn.

Faszinierende Vergleichsmöglichkeiten bietet das Buch aber nicht nur für die Zeit des frühen 20. Jahrhunderts und seiner beginnenden Ära der antiliberalen Lösung von Arbeitskonflikten, die sich zu diesem Zeitpunkt bereits zu großen Teilen auf eine kollektive Ebene verlagert hatten. Die ersten Kapitel widmen sich einer ganz anderen Geschichte, vor dem Heraufziehen des in die Hand des Staates geratenen sozialen Arbeitsrechts, die viel weniger beachtet und deswegen besonders interessant ist. Was bei vielen Arbeitsrechtsgeschichten vernachlässigt, von Suarez-Potts aber eindrucksvoll herausgearbeitet wird, ist die Tatsache, dass vor der sozialen Orientierung des Arbeitsrechts seine Befreiung von obrigkeitlichen Zwangsnormen stattfand. Diese erfolgte in Mexiko etwa in der Zeit von 1875 bis 1910. Aus Sicht der Rechtsprechung kam es hier auf die Frage an, inwieweit klagende Arbeiter das Recht hatten, Vertragsfreiheit bei Abschluss und Durchführung des individuellen Arbeitsvertrages durchzusetzen. Derecho al trabajo libre war eine wichtige Formel im 19. Jahrhundert, eher noch als die Forderung nach Recht auf Arbeit oder gar nach sozialem Arbeitsrecht. Es ging im Sinne der arbeitenden Menschen zunächst darum, Zwangsarbeit oder die Erfüllung von Arbeitspflichten durch polizeiliche Repression zu verhindern. Dem obersten Bundesgericht oblag es, den Arbeitnehmer als freien Marktteilnehmer erst zu etablieren, bevor es zu einer sozialen Umgestaltung der Arbeitsverfassung gelangen konnte.

Die liberale Verfassung von 1857 enthielt einige Normen zu Arbeitsverhältnissen, wenn auch keine ausgeprägte Arbeitsverfassung. Geregelt war etwa die Abschaffung der Sklaverei (Art. 2); dann gab es naturrechtlich beeinflusste Artikel zur Freiheit der Arbeit und zur freien Nutznießung am Arbeitsprodukt (Art. 4) und ein Zwangsarbeitsverbot (Art. 5). Dass die Etablierung freier Arbeit mit der Etablierung einer freien Marktordnung in Wechselwirkung stehen musste, hatte der Gesetzgeber der neuen Verfassung ebenfalls erkannt. Sie enthielt ein Monopolverbot, setzte also auf Wettbewerb und die freien Kräfte des Marktes. Eine |andere Verfassungsnorm (Art. 17) verbot darüber hinaus die Schuldknechtschaft, also die Inhaftierung für Schulden, die aus zivilrechtlichen Vertragsbindungen resultierten. Das war ein besonders wichtiges Instrument der Kontrolle von Arbeitskräften in größeren Agrarbetrieben. Arbeiter auf der hacienda erhielten oft einen Vorschuss, den sie lebenslang abarbeiten mussten, so dass sie in völlige Abhängigkeit zu einem Arbeitgeber gerieten. Diese Hinweise eröffnen aufschlussreiche Vergleichsperspektiven zu der von dem US-amerikanischen Historiker Robert Steinfeld eingehend beschriebenen Arbeitsordnung der »indentured servitude«, die gravierende Unfreiheit durch mehr oder weniger freiwillig abgeschlossene Langzeitverträge erzeugte. Parallelen zu diesem System hatte es im 19. Jahrhundert in Mexiko gegeben. Zumindest war, wie der Autor betont, eine strafrechtliche Durchsetzung von Arbeitspflichten möglich (27). Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die Freiheitsrechte mit der Klageart des amparo durchgesetzt worden sind. Hierzu bietet die Studie eine Aufarbeitung umfangreichen Materials, das eine Beobachtung der praktischen Umsetzung freiheitlicher Verfassungsartikel ermöglicht (44). Schaut man sich die hier beschriebenen Fälle aus Sicht der deutschen Rechtsgeschichte an, erkennt man gewisse Parallelen zu den Arbeitskonflikten auf den Gutshöfen der preußischen Großagrarier im gleichen Zeitraum, für die ebenfalls eine umfangreiche Rechtsprechung überliefert ist. Zumindest die Interessenkonflikte waren dieselben: Auf der einen Seite stand das Bedürfnis nach billigen, verlässlichen Arbeitskräften, auf der anderen Seite standen Individuen, die versuchten, für ihre Leistungen angemessene Gegenleistungen zu erhalten und bei Leistungsabfall seitens des Arbeitgebers zu einem Wechsel entschlossen waren. Die Flucht aus dem Dienstverhältnis war für den preußischen Gutsherrn ebenso wie für den mexikanischen Haciendado ein gleichermaßen großes Ärgernis. Und so gab es in beiden Ländern einen Kampf um den Erfüllungszwang im vertraglichen Arbeitsverhältnis, der in der justiziellen Arena nicht selten zugunsten der Arbeiter entschieden wurde, wobei in Mexiko für die Arbeiter günstigere normative Ausgangsbedingungen herrschten, zumindest sofern man Art. 17 der Verfassung von 1857 ( Nadie puede ser preso por deudas de un carácter puramente civil) als Verbot einer Inhaftierung bei Bruch von Arbeitsverträgen interpretierte. Auch in der Untersuchung von Suarez-Potts erscheinen die Landarbeiter nicht als unterprivilegierte willfährige Instrumente der Großgrundbesitzer, sondern als zur individuellen Rechtsdurchsetzung fähige und entschlossene Personen.

Suarez-Potts gelingt es stets, die politischen Hintergründe und gesellschaftlichen Kontexte der neuen Verfassungsbestimmungen deutlich zu machen. Dabei war die liberale Forderung nach Befreiung der Arbeit zu einem guten Teil auf alte naturrechtliche Vorstellungen zum Nutzungsrecht am Arbeitsprodukt gestützt. Mexiko erscheint hier selbstverständlich eingebunden in einen politisch-juristischen Diskurs, der auf beiden Seiten des Atlantiks ähnliche Verläufe in unterschiedlichen Ausprägungen nahm. Solche Möglichkeiten zur Entdeckung des aus europäischer Sicht Vertrauten im ökonomisch, politisch und sozial eher Fremden bieten sich zahlreich. Stets ist die Schilderung der mexikanischen Gesetzgebung und Rechtsprechung entlang der Wende vom (neu etablierten) liberalen zum sozialen Arbeitsrecht fundiert und abgewogen, die Schlussfolgerungen des Autors sind nuanciert, aber dennoch klar, weshalb man dieses Buch uneingeschränkt empfehlen kann.

Notes

* William Suarez-Potts, The Making of the Law. The Supreme Court and Labor Legislation in Mexico, 1875–1931, Stanford, California: Stanford University Press 2012, X, 348 S., ISBN 978-080-477-551-9