Nietzsche unterscheidet in seiner so unzeitgemäßen wie unvergleichlichen Schrift »Vom Nutzen und Nachtheil der Historie für das Leben« bekanntlich drei Arten von Historie, die, wenn sie sich vereinigen, dem Lebendigen dienen, anstatt es zu Grunde zu richten. Zumindest zwei dieser drei Anforderungen (vielleicht auch alle drei) erfüllt Fleckners wegweisende, von Reinhard Zimmer|mann betreute Regensburger Dissertation: Sie ist dem Inhalt nach »kritisch«, da sie die Kraft hat, »eine Vergangenheit zu zerbrechen und aufzulösen, um leben zu können«, und sie ist der Form nach »antiquarisch«, da sie durch Pietät gleichsam den Dank für ihr Dasein abträgt.1
Zum Inhalt: Fleckner widmet sich der Frage nach den zeitlosen Merkmalen von Kapitalvereinigungen und ihren geschichtlichen Erscheinungsformen – einem so grundlegenden Thema, dass es staunenswert ist, wie wenig wirklich Grundlegendes darüber geschrieben wird und geschrieben wurde. Um eine sichere, belastbare Basis für seine historische Untersuchung zu gewinnen, konturiert der Verfasser im ersten Teil seiner Arbeit (37–86) mit großer Umsicht »die Idee« der Kapitalvereinigung, aus der er vier Strukturmerkmale ableitet: (1) die Trennung von Inhaberschaft und Leistung, (2) den Schutz des individuellen (Privat-)Vermögens der Kapitalgeber, die in der Regel nicht über ihre Einlage hinaus haften, (3) den Schutz des gemeinsamen (Geschäfts-)Vermögens der Kapitalvereinigung, auf das die Kapitalgeber, ihre Rechtsnachfolger und ihre Gläubiger nicht zurückgreifen können, und (4) die Übertragbarkeit der Beteiligung oder der Anteile an der Kapitalvereinigung.
Dieses Vorgehen, so einfach und nahe liegend es ist, bedeutet einen Quantensprung im Verhältnis zu den vielen älteren und neueren Studien, deren Verfasser entweder die ihnen vertraute Aktiengesellschaft, Company, Société Anonyme usw. zum Maß aller Dinge erheben (und sich dann wundern, warum sie im Rom Ciceros nicht fündig werden) oder – ebenso gedankenlos – jede größere Unternehmung kurzerhand als Kapitalgesellschaft deklarieren (um dann festzustellen, dass zu allen Zeiten und bei allen Völkern das organisierte Kapital die Zügel lenkt). Über die von Fleckner herausgearbeiteten Kriterien kann man natürlich streiten, aber sie sind jedenfalls plausibel.
Der umfangreichere, historische Teil der Arbeit gliedert sich in drei Kapitel. Das erste handelt von den römischen Organisationsformen (117–237), die als Gegenstand der im zweiten Kapitel durchgeführten Strukturanalyse (239–496) in Betracht kommen, nämlich die societas, die societas publicanorum (eine Abwandlung der societas zur Übernahme öffentlicher Aufträge) und das peculium (das einem Sklaven anvertraute Sondergut). Untersucht werden unter anderem die Quellenlage, die Entwicklungsgeschichte, die Unternehmensgegenstände und die Größe der jeweiligen Organisationsform. Der Abgleich der Organisationsformen mit den vier oben genannten Strukturmerkmalen ist das Herzstück der Arbeit und nimmt allein 250 Seiten in Anspruch. Die Darstellung fällt etwas schematisch aus, aber das war wohl angesichts der bestehenden Forschungslücken und methodischen Defizite nicht zu vermeiden. Erfreulicherweise belässt es Fleckner nicht bei dieser Prüfung – die freilich für sich genommen schon einen erheblichen Erkenntnisfortschritt bringt –, sondern nimmt abschließend noch die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen von Kapitalinvestitionen in Rom in den Blick, erörtert ökonomische Parameter wie Kapitalnachfrage und -angebot, soziale Faktoren wie das Ansehen der Gewerbetreibenden, ferner die politischen Hindernisse für das Florieren von Kapitalvereinigungen (497–624).
Auch nur annähernd die Vielfalt an Einsichten und Gedanken abzubilden, mit denen der Leser konfrontiert wird, ist an dieser Stelle nicht möglich. Fleckner verliert zu keinem Zeitpunkt die Kontrolle über seine Quellen, navigiert souverän durch den weitläufigen Ozean der römischen Geschichte. Am Ende steht ein gut begründetes und überraschend eindeutiges Ergebnis: Weder für die societas noch für die societas publicanorum noch für das peculium lässt sich nachweisen, dass eine Vereinigung von Kapitalien einer größeren Anzahl von Personen stattgefunden hat. Die Existenz von Kapitalvereinigungen mit einer mehr als zweistelligen Mitgliederzahl ist so gut wie auszuschließen. Als Ursache für diese Abstinenz führt Fleckner soziale und politische Gründe an. Einen wirtschaftlichen Bedarf an Kapitalvereinigungen habe es in Rom durchaus gegeben, doch sei es der herrschenden Oberschicht, insbesondere den Senatoren, |untersagt gewesen, sich an derartigen Unternehmungen zu beteiligen, umgekehrt wünschte diese Personengruppe aber auch nicht, dass andere sich dieses Instruments bedienten, weil dann die Gefahr einer Machterosion bestanden hätte.
Auch wenn Fleckner gelegentlich von »Konjunkturen« in der Geschichte der Kapitalvereinigung spricht und keiner »Fortschrittshistorie« das Wort reden möchte: Was er aufzeigt, ist doch nicht weniger als ein Fundamentalunterschied zwischen der Antike und der Moderne, ähnlich bedeutsam wie das Fehlen einer Industrialisierung im Altertum. Diese Differenz hat die moderne Rechtswissenschaft in Rechnung zu stellen, wenn sie auf antike Rechtsinstitute und Regelungskonzepte zurückgreift, um Probleme der Gegenwart, Probleme der »korporativen Moderne«, in den Griff zu bekommen.
Das ist allerdings nur die eine Seite der Medaille. Nicht weniger Aufmerksamkeit verdient die Frage, warum die These von der Macht römischer Kapitalvereinigungen sich bis heute einer so großen Beliebtheit erfreut. Allen voran der Altmeister des Faches, Theodor Mommsen, der es eigentlich besser wissen musste, hat in seiner »Römischen Geschichte« die »ungeheure Association des römischen Capitals« für zahlreiche gesellschaftliche Missstände verantwortlich gemacht. Sich auch dieses Themas angenommen zu haben, ist eine weitere Stärke von Fleckners Studie (634–654). Hinter den Angriffen des 19. Jahrhunderts auf die societas publicanorum und die publicani stehen vermutlich Vorbehalte eines für die »soziale Frage« sensibilisierten Bildungsbürgertums gegenüber einer »öffentlichen« Verwaltung und Aufsicht durch private Unternehmer, deren Mangel an sozialer Verantwortung im Manchester-Kapitalismus offen zu Tage getreten war. (Aus ähnlichen Gründen genießen die asentistas des 16. Jahrhunderts, private Unternehmer im Dienste der spanischen Krone, nach wie vor in der Geschichtswissenschaft einen schlechten Ruf.)
Zur Form: Seiner Studie stellt Fleckner eine siebenseitige »kulturgeschichtliche Vorbemerkung« voran, einen im Stil des 19. Jahrhunderts gehaltenen und sogar in Fraktur gesetzten fiktionalen Text. Auf diesem Wege möchte der Verfasser seine Anerkennung dafür zum Ausdruck bringen, »dass die Wissenschaft des neunzehnten Jahrhunderts fast alles entdeckt hat, was heute über die Geschichte der Kapitalvereinigung bekannt ist« (1). Obwohl Fleckner zugleich die – methodische wie inhaltliche – »Andersartigkeit« des Haupttextes hervorhebt, kann man sich doch des Eindrucks nicht erwehren, dass die Arbeit im Ganzen als eine Hommage an die deutsche Wissenschaftskultur des 19. Jahrhunderts konzipiert ist. Der Verfasser lässt den Leser in einem Ausmaß an seinen Quellenstudien teilhaben, dass Assoziationen zu der »goldenen Zeit« der historischen Textkritik gar nicht ausbleiben können. Eine überbordende Fülle an Belegen und Zitaten mag in anderen Fällen Ausdruck mangelnder Konzentration und Stoffbeherrschung sein, bei Fleckner ist das unvermittelte Zur-Schau-Stellen der Quellen und des Arbeitens an den Quellen eine kalkulierte, gleichsam programmatische Provokation, ein Plädoyer gegen eine gefällige Geschichtsschreibung, die erzählt anstatt zu analysieren und zu systematisieren.
Eine ganz andere Frage ist, ob man sich dieses Plädoyer zu Eigen machen möchte. Möglicherweise geht eben doch etwas sehr Wichtiges verloren, wenn der Leser – um ein Beispiel zu nennen – fünf Seiten lang nur Fußnoten zu Gesicht bekommt (90–94). Von Noel Coward stammt der Satz, eine Fußnote lesen zu müssen sei in etwa so, wie wenn man mitten im Liebesspiel dazu veranlasst werde, nach unten zu gehen, weil es an der Tür geklingelt hat.2 Hätte Coward die eine oder andere Fleckner’sche Fußnote vor Augen gehabt, dann wären sie ihm vermutlich wie eine den Liebesakt unterbrechende Atlantikfahrt im Ruderboot erschienen.
Schwerer als die Unannehmlichkeiten, die eine derartige Lektüre bereitet, wiegt, dass Fleckner dem weit verbreiteten Vorurteil neue Nahrung gibt, die deutsche Geschichtswissenschaft des 19. Jahrhunderts verdanke ihr Ansehen einzig und allein einer so rigorosen wie elitären »Wissenschaftlichkeit«, einem Studium der Quellen ohne Rücksicht auf Verluste, insbesondere ohne Rücksicht auf die Lesbarkeit und literarische Qualität der Abhandlung. Symptomatisch für diese Hal|tung ist die Art und Weise, wie Fleckner en passant versucht, Ranke gegen Mommsen auszuspielen, genauer: Ranke gegen den Romancier Mommsen, den Mommsen der unterhaltsamen, aber nachlässig recherchierten »Römischen Geschichte«. Die Überlänge seiner Fußnoten rechtfertigt Fleckner (632) mit einem Ranke-Zitat (»Strenge Darstellung der Thatsache, wie bedingt und unschön sie auch sey, ist ohne Zweifel das oberste Gesetz«). Ausgerechnet Ranke. Er, der etwa zur gleichen Zeit, als er den von Fleckner zitierten Satz formulierte, in einem Brief an seinen Verleger3 »Citate« als einen »Übelstand« bezeichnete – notwendig zwar, aber nur in Maßen erträglich – und dem sein Rivale Heinrich Leo vorhielt, sich mit seinem Stil »gelehrten Weibern« anzudienen.4
In Wahrheit empfanden die Heroen der deutschen Geschichtswissenschaft des 19. Jahrhunderts (ähnlich wie noch heute viele angelsächsische Historiker) eher Scham als Stolz, wenn sie ihre Texte mit Anmerkungen, umständlichen Gebrauchsanweisungen und Überschriften versahen. Im Unterschied zu ihren Epigonen des 20. Jahrhunderts waren sie sich der Vorzüge der antiken Geschichtsschreibung bewusst, die ohne dergleichen auskam. »Es war für mich«, schrieb Niebuhr 1830 dem preußischen Kronprinzen, »ein reizender Gedanke, wenn dies gelehrte Werk, wodurch der Stoff wieder geschaffen wird, vollendet seyn würde, eine ganz erzählende Geschichte der Römer zu schreiben, ohne Untersuchung, Erweis und Gelehrsamkeit; wie man sie vor 1800 Jahren geschrieben haben würde.«5
Fragen des Ausdrucks und der Darstellung sind keine Lappalien. Indem Fleckner den in der Rechtsgeschichte weit verbreiteten (vermeintlich deutschen) »Handbuch-Stil« auf die Spitze treibt, erzwingt er ein Nachdenken über die Vor- und Nachteile einer solchen Manier. Die noch größere Leistung ist freilich inhaltlicher Art: Fleckners »Antike Kapitalvereinigungen« setzt Maßstäbe, die von Dauer sein werden, stellt alles in den Schatten, was bisher über das Thema geschrieben wurde und eröffnet ganz neue Perspektiven auch für eine Geschichte der Kapitalvereinigung in Mittelalter und Neuzeit. Ein Meilenstein der rechtshistorischen Forschung.
* Andreas M. Fleckner, Antike Kapitalvereinigungen. Ein Beitrag zu den konzeptionellen und historischen Grundlagen der Aktiengesellschaft, (Forschungen zum Römischen Recht 55), Köln, Weimar, Wien: Böhlau 2010, XV, 778 S., ISBN 978-3-412-20474-7
1 Friedrich Nietzsche, Vom Nutzen und Nachtheil der Historie für das Leben, in: ders., Sämtliche Werke. Kritische Studienausgabe, hg. von Giorgio Colli, Mazzino Montinari, Bd. 1, 6. Aufl., München 2003, 243–334, 265, 269.
2 Anthony Grafton, Die tragischen Ursprünge der deutschen Fußnote, übers. von H. Jochen Bußmann, Berlin 1995, 85.
3 Ediert in Guy Stanton Ford, A Ranke Letter, in: Journal of Modern History 32 (1960) 142–144, 143.
4 Grafton (Fn. 2) 81.
5 Barthold Georg Niebuhr, Briefe. Neue Folge. 1816–1830, Bd. 4: Briefe aus Bonn (Juli bis Dezember 1830), hg. von Eduard Vischer, Bern, München 1984, 117. Dazu Grafton (Fn. 2) 83.