Konflikte im frühneuzeitlichen Ostböhmen *

Petr Kreuz

Tereza Siglovás Brünner Dissertation analysiert die von den Einwohnern der Städte und Marktflecken der Herrschaft Pardubice (Pardubitz) in Ostböhmen vom Anfang des 16. bis zum Anfang des 18. Jahrhundert geführten Gerichtsstreitigkeiten. 642 verschiedene Konflikte aus sechs Ortschaften hat die Autorin ausgewertet – aus dem Städtchen (seit 1580 Stadt) Přelouč und den Städtchen Týnec nad Labem (an der Elbe), Bohdaneč, Dašice, Sezemice und Holice.

Siglovás Arbeit ist sozialhistorisch ausgerichtet. Zum ersten Mal in der tschechischen Historiographie werden konsequent und in beträchtlichem Umfang Ergebnisse der gegenwärtigen europäischen »Konfliktforschung« verwertet, einschließlich der Paradigmen und methodischen Verfahren, die diese Forschungsrichtung anwendet. Einer der Hauptgegenstände: Mechanismen der Streitentstehung werden breiter aufgefasst als nur Gerichts- bzw. Rechtsstreitigkeiten.

Die Verfasserin wurde bei ihrer Heuristik in gewisser Weise durch den Umstand gehemmt, dass die strittige (Gerichts-)Agenda aller sechs untersuchten städtischen Lokalitäten nur unvollkommen und in verschiedenartigen Typen von Schriftgut vorwiegend gerichtlicher Provenienz überliefert ist. Die Autorin bietet daher Inhaltsanalysen und Charakteristika des Aussagewerts von einzelnen erhaltenen Quellen. Neben der uneinheitlichen Quellenbasis wurde die Bearbeitung auch dadurch erschwert, dass die untersuchten städtischen Siedlungen zu den patrimonialen Städten bzw. Städtchen gehörten, in deren Verwaltung und Gerichtswesen sich relativ autonome örtliche Einflüsse mit den Eingriffen seitens übergeordneter herrschaftlicher Institutionen vermengten.

Die einheimische Forschung nutzend stützt sich Siglová vor allem auf die von der jüngeren Kriminalitätsgeschichte erzielten Ergebnisse. Dabei wurde sie insbesondere von der englischsprachigen »Konfliktforschung« beeinflusst. Sie berücksichtigte aber auch die Theorien M. Webers, M. Foucaults und N. Elias’ sowie das Konzept der Sozialdisziplinierung von G. Oestreich, zudem finden einige konkreter ausgerichtete sozialhistorische Theorien und Konzepte Beachtung, beispielsweise die Auffassung von Gewalt des niederländischen Historikers P. Spierenburg oder die Theorie des Sozialkapitals.

In einem relativ umfangreichen Kapitel steckt die Verfasserin die Stellung der untersuchten Stadt- bzw. Städtchentypen im Rahmen Böhmens sowie in breiterem mitteleuropäischem Kontext ab. Erinnert wird daran, dass sich in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts im Königreich Böhmen annähernd 420 bis 500 Ortschaften städtischen Typs befanden, unter ihnen aber nur annähernd 40 freie königliche Städte. Böhmen stellte eine höchst urbanisierte Region in Mittelosteuropa dar, die Stadtbevölkerung repräsentierte hier fast 25% der Population. Die Autorin bemüht sich, den Unterschied zwischen einer Patrimonialstadt und einem patrimonialen Städtchen im frühneuzeitlichen Böhmen herauszustellen, wobei sie sich der verbreiteten Meinung anschließt, dass sich dieser Unterschied im verschiedenen Ausmaß der dem Stadtrat gebührenden Rechte widerspiegelt. Die Herrschaft Pardubice, deren territoriale und Verwaltungsentwicklung seit ihrer Entstehung im Jahre 1490 im Überblick dargestellt wird, gehörte zunächst den Herren von Pernštejn (Pernstein). Im Jahre 1560 kaufte die königliche Kammer sie den verschuldeten Pernštejns ab, der König von Böhmen wurde zum direkten Inhaber des Pardubitzer Dominiums. Die Autorin erfasst die Meilensteine der historischen und verwaltungsmäßigen Ent|wicklung der untersuchten Städte und legt einige Angaben zu ihrer sozialen Zusammensetzung vor. Leider ist ihre selbst gebildete Typologie von strafrechtlichen wie auch zivilrechlichen Streitigkeiten wenig durchdacht und weist eine Reihe von ganz prinzipiellen Mängeln auf.

Im zweiten Teil ihrer Arbeit widmet sich Siglová verschiedenen Aspekten frühneuzeitlicher Konflikte, die sich aus ihrer Analyse des zusammengetragenen Quellenmaterials ergaben. Die Autorin unterteilt die Arten der Konfliktlösung in drei Gruppen, und zwar: a) Lösung auf dem Gerichtswege; b) einvernehmliche Lösung; c) Gewaltlösung. Die größte Aufmerksamkeit wird der gerichtlichen Lösung von Konflikten geschenkt, auch einige einvernehmliche Lösungen kamen durch eine Gerichtsvermittlung zustande. Weit häufiger kam es aber außergerichtlich zu einvernehmlicher Lösung von Streitigkeiten, entweder als ein von den Privaten abgeschlossener Vergleich oder in der Form einer Arbitrage, bei der ein Vermittler ( ubrman), auf den sich die Parteien als Arbiter geeinigt hatten, den Schiedsspruch verkündete ( ubrmanská výpověď [Aussage]) und durch dessen Vermittlung auch der Einvernehmensvertrag (sg. freundschaftlicher Vertrag) abgeschlossen zu werden pflegte. Die Autorin definiert dabei im Einklang mit der Ansicht der gegenwärtigen ausländischen Forschung (P. Wettmann-Jungblut) die Gewalt als »Fortsetzung der Kommunikation mit anderen Mitteln« oder als »Ergebnis des Scheiterns von Kommunikationsprozessen«. Ebenso unterteilt sie die Gewalt in unkontrollierte rasende Gewalt und in bewusst angewandte instrumentale (einem Zweck dienende) Gewalt.

Ferner beschäftigt sich Siglová mit der Stellung und der Rolle der Obrigkeitsvertreter und der Gemeinden in den laufenden Streitfällen und Konflikten. Konkret gilt ihre Aufmerksamkeit der Stellung und Tätigkeit von Stadträten, Stadtrichtern und übrigen Mitgliedern der städtischen (bürgerlichen) Gemeinden. Die größte Aufmerksamkeit schenkt sie aber der Obrigkeit und ihrer Beamtenschaft, insbesondere Interventionen des Hauptmanns der Herrschaft.

Ein eigenes Kapitel ist der Problematik des Nachbarstreits, vor allem den Eigentumsstreitigkeiten gewidmet. Eine bedeutsame Rolle bei Streitigkeiten unter Nachbarn spielten die Ehrenhändel. Die Verfasserin versucht in diesem Zusammenhang die Orte des häufigsten Vorkommens von Ehrenbeleidigungen zu erfassen, nimmt auch die Rolle des Alkohols bei den Beleidigungen wahr. Diese erstreckten sich von beleidigenden Gesten bis hin zu vulgären verbalen Beschimpfungen. Siglová gliedert sie (methodisch anregend) in sieben Gruppen und bietet eine Übersicht der wegen der Delikte gegen die Ehre am häufigsten auferlegten Strafen. Von Interesse ist auch die Analyse und Charakteristik von einzelnen Formen der gewalttätigen Handlungen – Siglová bemüht sich unter anderem um die Abgrenzung jener Körperteile, gegen die der physische Angriff am häufigsten gerichtet war (Kopf, Hals, Hände). Was die Beteiligung der Geschlechter an den mit Gewalt ausgetragenen Konflikten anbelangt, waren die Konflikte zweier Männer am häufigsten (fast zwei Dritttel der festgestellten Fälle); als zweithäufigst vorkommender Konflikttyp folgt der Angriff eines Mannes auf eine Frau, wo in dem darauffolgenden Streit die Frau als Klägerin und der Mann als Beklagter auftraten.

Ein weiteres Kapitel widmet Siglová den Streitigkeiten, die sie als Partner- und Familienstreit bezeichnet. Unter solchen versteht sie vor allem Erbschaftsstreitigkeiten, die sie eingehend verfolgt. (In ihrer extensiven Auffassung handelt es sich sowohl um Erbschaftsstreitigkeiten als auch um mit der Nachlass- und Waiseneigentumsverwaltung zusammenhängende Streitfälle). Als Ehestreitigkeiten werden auch sachlich ziemlich verschiedenartige Zivil- und Strafprozesse zwischen Eheleuten eingeordnet.

Die Übersicht der Archivquellen und Quelleneditionen bezeugt die erhebliche Breite und Gründlichkeit, mit der die Autorin an die Erforschung der Quellen herangegangen ist. Das Verzeichnis der benutzten Literatur enthält mehr als 200 Titel. Es folgen Personennamen- und Ortsregister. Den Schluss bildet ein umfassendes englisches Summary.

Die Dissertation T. Siglovás kann zweifelsohne als ein wertvolles, bedeutendes und unbedingt zu beachtendes Werk betrachtet werden, weil es in der tschechischen Historiographie den ersten umfangreicheren und gründlich durchdachten Versuch darstellt, die Gerichtsagenda frühneuzeitlicher Städte und Städtchen als Quelle zur Konfliktgeschichte zu bearbeiten und die Paradigmen der Konfliktforschung geltend zu machen. Die Autorin musste sich mit einer Menge von in der heimischen Literatur nicht behandelter und ungelöster Probleme und Fragen auseinandersetzen, die im Laufe ihrer Forschungen auftauchten. Siglová |setzte sich mit den meisten dieser Probleme und Fragen auf befriedigende Weise auseinander, manchmal sogar sehr gut und in einer gedanklich originellen Weise. Sehr hoch zu schätzen ist auch die Tatsache, dass die Arbeit auf einem unfangreichen, langen und sorgfältig durchgeführten Quellenstudium beruht. Die Quellen sind von der Autorin gründlich und allseitig bearbeitet und ausgewertet worden, was leider in der letzten Zeit bei den tschechischen Dissertationen aus einigen Fächern historischer Wissenschaften nicht immer die Regel ist.

Andererseits weist aber die Arbeit von T. Siglová einige kleinere Mängel auf, die hier nicht verschwiegen werden sollen. Die Autorin ist über die europäische Geschichtsforschung auf dem Gebiet der Konflikt- und Gewaltproblematik sowie der Sozialdisziplinierung im Allgemeinen gut unterrichtet. Dies betrifft vor allem in englischer Sprache veröffentlichte Werke. Hingegen ist ihr eine Reihe bedeutsamer deutschsprachiger Werke entgangen. Dieser Mangel tritt am spürbarsten im Falle Karl Härters zutage, von dessen sehr zahlreichen Arbeiten Siglová nur eine in Englisch veröffentlichte Studie aus dem Jahre 1999 zitiert. Ferner hat sich Siglová mit einigen rechtlichen bzw. rechtsgeschichtlichen Termini und Bezeichnungen schwer getan. Auch ist ihre Deutung des Rechtsinhalts einiger Streitfälle, mit denen sie sich eingehender befasst, sehr ungenau. Daneben verwendet die Autorin einige (für den untersuchten Zeitraum vollkommen inadäquate) moderne Begriffe, wie z.B. »Wiedereingliederung« in die Gesellschaft oder »erzieherische Wirkung« der Strafe. Ebenso für nicht ganz geeignet halte ich die ziemlich häufige Verwendung des stark modernisierenden Begriffs »Sozialfrieden«. Meiner Ansicht nach sollte Siglová bei ihren Feststellungen hinsichtlich der Zu- und Abnahme der Zahl der Gerichtsprozesse in verschiedenen Zeiträumen mehr Vorsicht walten lassen, weil nicht ganz klar ist, in welchem Maße diese Schwankungen durch den Zustand der Quellenbasis für die fragliche Zeit und inwieweit sie durch tatsächliche Änderungen im Umfang der Gerichtsagenda verursacht werden.

Ich befürchte, dass Siglová die (sonst zweifelsohne sehr tragfähige und weitgehend anwendbare) theory of limited good zu eng aufgefasst hat, die in der Mitte der 1960er Jahre durch den amerikanischen Ethnologen G.M. Foster formuliert wurde. Vielleicht vor allem deswegen, weil sie die genannte Theorie nur vermittels der zitierten Arbeit Rainer Walzes rezipiert hat. »Der Egoismus bei der Durchsetzung von eigenen Forderungen«, den die Autorin den Untertanen der Herrschaft Pardubice zuschreibt, stellt meiner Meinung nach eher eine allgemeine anthropologische und soziale Konstante dar, und den erwähnten »Eigentumsindividualismus« fasste Foster anders auf.

Auf der anderen Seite ist zu würdigen, dass es der Autorin gelungen ist, sich gut und von der Interpretation her fast fehlerlos mit einigen verhältnismäßig komplizierten zivilrechtlichen Instituten des böhmischen Stadtrechts des 16. Jahrhunderts auseinanderzusetzen. In ihrem Anmerkungsapparat macht Siglová Dutzende Seiten kürzerer oder ausgedehnterer Passagen aus dem Text der untersuchten Quellen editorisch zugänglich, insbesondere Ausschnitte der Klagen und Gerichtsurteile oder anderer Gerichtsentscheidungen. Die edierten Texte wurden sorgfältig bearbeitet, sie zeugen darüber hinaus von der großen und verlässlichen Kompetenz der Autorin auf dem Gebiet der Paläographie, die gegenwärtig bei den einheimischen Forschern nicht selbstverständlich vorausgesetzt werden kann.

Um es zusammenzufassen: Trotz der angedeuteten Unzulänglichkeiten stellt die Dissertation Siglovás im Kontext der gegenwärtigen tschechischen Forschung ein wertvolles, hervorzuhebendes und vielseitig nützliches Werk dar.

Notes

* Tereza Siglová, Soudové zisku nenesou. Spory obyvatel městeček pardubického panství v 16. a 17. století [Gerichte bringen keinen Gewinn. Die Streitfälle der Bewohner der in der Herrschaft Pardubice/Pardubitz liegenden Städtchen], Brno: Matice moravská 2011, 386 S., ISBN 978-80-86488-80-6