Das rezensierte Werk stellt die zweite Publikation innerhalb einer jüngst gegründeten thematischen Reihe dar, die die gut eingeführte Editionsreihe des Verlags Paseka Velké dějiny zemí Koruny české (Große Geschichte der Länder der Krone Böhmens) ergänzt. Ihr Autor, der Historiker und Archivar Jindřich Francek (geb. 1943), ist ein ausgewiesener Forscher insbesondere auf dem Gebiet der Geschichte der frühneuzeitlichen Strafgerichtsbarkeit und der Kriminalität. Wir verdanken ihm eine Reihe von wissenschaftlichen und fachlichen Studien und Monographien vor allem zur Geschichte der Straf- und Halsgerichtsbarkeit, der Kriminalität, zur Geschichte der Henker, zur Geschichte der Hexenprozesse in den Böhmischen Ländern und zur Verfolgung der Andersglaübigen in Böhmen in der Zeit der Rekatholisierung. Er hat auch einige wissenschaftliche und populärwissenschaftliche Quelleneditionen zur Rechtsgeschichte Böhmens im Spätmittelalter und in der Frühneuzeit veröffentlicht. Obwohl der Schwerpunkt von Franceks bisherigem Werk in der Frühen Neuzeit (16.–18. Jahrhundert) liegt, hat er schon in einigen seiner Arbeiten diesen zeitlichen Rahmen überschritten, und zwar sowohl in die ältere Zeit hinein als auch in Richtung auf die neuere Geschichte.
Schon eingangs ist darauf hinzuweisen, dass die zu besprechende Monographie als ein verehrungswürdiges wissenschaftliches Werk zu würdigen ist. Dem Autor ist es gelungen eine umfangreiche und faktographisch verlässliche Synthese zu erarbeiten, die die Entwicklung des Strafrechts, der Strafgerichtsbarkeit und der Kriminalität in den Böhmischen Ländern bzw. auf dem Gebiet des Königreichs Böhmen erfasst. Die Darstellung setzt im frühen Mittelalter an und erstreckt sich bis in die 1990er Jahre hinein, wobei dieser Zeitrahmen zum Teil fast in die Gegenwart weitergespannt wird. Der Autor geht bei seiner Abhandlung von einem breiten Spektrum archivalischer und gedruckter Quellen sowie Quelleneditionen aus. Seine Hinweise auf die Fachliteratur belegen zudem, dass er sich vor allem auf die Ergebnisse der neueren bzw. neuesten heimischen (und in einigen Fällen auch ausländischen) Forschung stützt und gute Kenntnisse unter Beweis zu stellen vermag.
Von seiner Struktur her ist das Werk gut durchdacht. Es besteht faktisch aus zwei Teilen (das erste bis dritte bzw. das vierte und fünfte Kapitel), wobei die zeitliche Scheide das Jahr 1848 bildet. Die Wahl dieser Zäsur ist richtig und wird der damaligen Situation gerecht, weil gerade mit dem Jahre 1848 in den Böhmischen Ländern wie im gesamten Mitteleuropa grundlegende Änderungen sowohl in der Organisation des Gerichtswesens als auch in einer Reihe Rechtszweige einsetzten, beginnend mit dem Verfassungsrecht und endend mit dem Straf- oder Handelsrecht. Außerdem wird der Zeitraum um das Jahr 1848 zu Recht als die Zeit wahrgenommen, in der es in den Böhmischen Ländern zu einer Umwandlung der bisherigen ständischen Gesellschaft in eine bürgerliche Gesellschaft kam.
Im ersten Teil, der aus drei in eine Reihe von Unterkapiteln unterteilten Kapiteln besteht, behandelt der Autor stufenweise die Entwicklung des Strafrechts und der Strafgerichtsbarkeit, einschließlich der Problematik der Rechtsquellen und -formen, der Kodifikationen des Landes- und Stadtrechts, der Organisation des Gerichtswesens oder der Stellung der Henker (Kapitel eins). Es folgen (Kapitel zwei) eingehende, mit zahlreichen charakteristischen Details angereicherte Ausführungen über den Tatbestand und die Verfolgung aller bedeutsameren strafrechtlichen Delikte des mittelalterlichen und frühneuzeitlichen böhmischen Rechts. Unter dem Titel »Kriminalität bis zum Jahre 1848« (Kapitel drei) schildert Francek in chronologischer Folge bedeutende oder charakteristische Gerichts- und Kriminalfälle aus den Böh|mischen Ländern seit der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts.
Der zweite Teil der Monographie besteht bloß aus zwei Kapiteln, die wieder in eine Reihe von Unterkapiteln eingeteilt sind. Der Autor behandelt hier vor allem die Entwicklung des Strafrechts und der Gerichtsbarkeit in den Jahren 1848–1989 (Kapitel vier), um danach ausgewählte bedeutende oder typische Gerichts- und Kriminalfälle, die sich in den Jahren 1848–1989(–1990) abspielten, zu schildern (Kapitel fünf). Dabei schenkt er auch den Fällen politischer Verfolgung die gehörige Aufmerksamkeit, sowohl in der Zeit der Habsburger Monarchie (bis zum Jahre 1918) als auch unter der Naziokkupation (1939–1945) und in den Jahren 1948–1989. Im Unterschied zum ersten Teil wurde in den zweiten Teil des Werkes kein den Tatbeständen und der Verfolgung der strafrechtlichen Delikte gewidmetes Kapitel eingegliedert. Dieser scheinbare Disproporz ist aber wohl am Platze, weil es sich nach dem Jahre 1848 in der Regel um Delikte im Sinne des modernen Strafrechts handelt, die eher zum Forschungsgegenstand der Rechtswissenschaftler und Kriminologen (also Fachleuten des geltenden Rechts) als der Historiker, einschließlich der Rechtshistoriker, gehören.
Einen untrennbaren Gegenstand der Monographie bildet der Anmerkungsapparat, der noch eingehender sein könnte: Obwohl er mehr als ein Zehntel der Seiten des Buches umfasst (621–699), liegt er durch seine Parameter fast an der unteren Grenze des Angemessenen. Die folgende, eine Auswahl gedruckter Quellen und Literatur bietende Übersicht (703–722), die chronologisch in den Zeitraum vor 1848 und danach eigeteilt ist, umfasst annähernd 500 Titel. Den Abschluss der Publikation bilden ein Verzeichnis des beigefügten Bildmaterials und ein Auswahlregister von Personennamen.
In der Monographie, die sich ihrem Wesen nach nicht nur an den Fachmann, insbesondere an Historiker und Rechtswissenschaftler wendet, sondern auch für Universitätshörer dieser Fächer und den interessierten Nichtfachmann bestimmt ist, lösen sich in glücklicher Weise dicht gehaltene Partien, bei denen der Leser gezwungen ist, sich mit einer großen Zahl an faktographischen Angaben auseinanderzusetzen (insbesondere Kapitel eins und vier, in erheblichem Maße auch das Kapitel drei), mit mehr narrativen Passagen ab, die auch die Aufmerksamkeit des Nichtfachmanns zu fesseln vermögen. Den Text beleben hier relativ häufige Zitate aus Originalquellen und deren Übersetzungen ins Tschechische.
Die besprochene Monograhie macht erneut deutlich, wer auf dem Gebiet der heimischen Rechtsgeschichte den wesentlichen und unter dem Gesichtspunkt des wissenschaftlichen Ertrags gesehen markant größeren Teil der Forschung leistet: Spätestens seit den 1980er Jahren wird diese Aufgabe weniger von den »institutionalisierten« Rechtshistorikern aus den Reihen der Juristen wahrgenommen, die an den drei bzw. vier tschechischen Rechtswissenschaftlichen Fakultäten tätig sind, sondern von Archivaren und Forschern auf dem Gebiet der Historischen Hilfswissenschaften.
Zur Publikation lässt sich nur ein Minimum an prinzipiellen Vorbehalten und Erwähnungen äußern. Sofern doch einige vorgebracht werden, handelt es sich meist nur um eine abweichende Meinung des Rezensenten hinsichtlich einiger Teilerscheinungen oder Einzelheiten.
Es ist fraglich, ob Kriminalität in den Böhmischen Ländern im frühen Mittelalter und an der Schwelle des Hochmittelalters anders erfasst werden kann als im Gewande der Schilderung von Königsmord und anderer kriminell konnotierter Fälle, die sich größtenteils aus dem Machtkampf und politischen Konflikten innerhalb der höchststehenden herrschenden Schicht des Böhmischen Staates ergaben. Eine derartige andere Auffassung stellt aber offenbar nur ein pium desiderium des Rezensenten dar, weil die Quellen, die eingehender einige Gerichts- bzw. Kriminalfälle beleuchten, deren Akteure Angehörige der niedrigeren Schichten der Gesellschaft waren, bei uns (bis auf wenig bedeutende Ausnahmen) erst seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts in Erscheinung treten.
Sehr zu schätzen ist, dass sich der Autor in den abschließenden Passagen seines Buches in angemessenem Umfang auch der politischen Verfolgung während der kommunistischen Ära widmet, wobei er u.a. eine Übersicht über die politischen Prozesse gibt, die in der Tschechoslowakei in den 1960er bis 1980er Jahren stattgefunden haben und denen in der Fachliteratur bisher nur wenig Aufmerksamkeit geschenkt wurde.
Noch einmal: Die besprochene Monographie ist ein imposantes, zugleich aber auch faktographisch verlässliches Werk, das ein Gesamtbild der Entwicklung des Strafrechts, der Strafgerichtsbarkeit und der Kriminalität in den Böhmischen Ländern bietet.
|* Jindřich Francek, Zločinnost a bezpráví [Kriminalität und Unrecht], Praha, Litomyšl: Paseka 2011, 739 S., ISBN 978-80-7432-115-3, 978-80-7432-000-2